Politische Parteien in Deutschland

Politische Parteien in Deutschland

Politische Parteien in Deutschland sind nach dem Parteienprivileg wegen ihrer besonderen Bedeutung für das politische System der Bundesrepublik Deutschland mit einer erhöhten Schutz- und Bestandsgarantie ausgestattet (Parteiendemokratie). Art. 21 des deutschen Grundgesetzes bestimmt: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. […]“. Gründung und Aufbau politischer Parteien regelt das Parteiengesetz.

..,-

Creative Commons License
Except where otherwise noted, the content on this site is licensed under a Creative Commons Attribution-NonCommercial 4.0 International License.