Immunitäten Macht

Die immunitäten Macht ist der Glaube, dass Reichtum und Status einen Menschen über die moralischen und gesetzlichen Regeln erheben, die für alle anderen gelten.

Der König galt als „von Gottes Gnaden“. Wer gegen den König aufbegehrt, begehrt gegen Gott auf. Wenn dieser Glaube internalisiert wird, entwickelt der Herrscher ein Hybris-Maß: Er glaubt wirklich, dass er sich nehmen darf, was er will, weil er das Gesetz ist. Es gibt heute keinen „Gottesgnadentum“ mehr, aber extrem wohlhabende und mächtige Menschen leben oft in einer Blase, in der sie von Konsequenzen verschont bleiben (durch gute Anwälte, Schweigegelder oder politische Verbindungen). Das erzeugt ein ähnliches Gefühl wie beim mittelalterlichen König: „Die Regeln gelten für die kleinen Leute, nicht für mich.“

Im Mittelalter war die Gewalt oft roh und militärisch. Heute ist sie oft ökonomisch und psychologisch („Wenn du nicht mitmachst, ist deine Karriere vorbei“). Aber das Machtgefälle ist dasselbe: Der „kleine Mensch“ muss sich beugen, um zu überleben.

Das „Blaue Blut“ und die „neuen Geldadeligen“ teilen oft dieselbe anale Anmaßung. Die menschliche Natur, sich ohne Kontrolle zu korrigieren, neigt zur Machtanwendung, wenn keine Grenzen gesetzt werden. Die Geschichte lehrt uns, dass diese Machtstrukturen nie freiwillig gegeben wurden. Sie mussten immer durch gesellschaftlichen Druck, Revolutionen oder – wie heute – durch investigative Journalismus und öffentliches Aufschreien (wie #MeToo oder die Aufarbeitung der Epstein-Fälle) aufgebrochen werden. Die Dynamik von „Täter“ und „schutzlosem Opfer“ ist dieselbe geblieben, nur die Kulisse hat sich von der Burg auf die Privatinsel und ins Luxushotel verlagert.

Könige und Fürsten und möchtegern Mächtige

Mächtige Männer, insbesondere Könige und Fürsten, nutzten ihre Machtstellung oft aus, um sexuelle Zugang zu Frauen aus niederen Schichten zu erzwingen. Allerdings war das nicht einfach ein „Recht“, das sie offiziell hatten, und es gab soziale und politische Grenzen. Es gab Abgaben, die damit verbunden waren. Manchmal musste ein Bauer eine Gebühr zahlen, damit der Herr nicht in seinem Bett erschien. Das zeigt, dass die Drohung oder die Erwartung sexueller Dienste in manchen Regionen eine reale Machtressource der Herren war, auch wenn es kein kodifiziertes Gesetz war. Auch wenn es kein gesetzliches „Nimm-Dir-wen-du-willst“-Recht gab, war die Realität oft von Gewalt geprägt. Wenn ein König oder Herzog auf sein Gut oder in eine Stadt kam, hatte er die militärische Macht. Wenn er sich in eine Bauerntochter oder eine Magd verliebte (oder sie nur begehrte), hatte diese Frau kaum Möglichkeiten, sich zu wehren.

Blaues Blut

Der Begriff Blaues Blut (auch „Blaublut“, adj. „blaublütig“, als Redewendung „blaues Blut haben“) findet international auch heute noch seine Anwendung auf Menschen, die aus adeligen Familien stammen bzw. der Aristokratie zugehörig sind.

Monarchie 

Der Begriff Monarchie (altgriechisch μοναρχία monarchía, deutsch ‚Alleinherrschaft‘, aus μόνος monos, deutsch ‚ein‘ und ἄρχειν archein, deutsch ‚herrschen‘) bezeichnet eine Staatsform mit einer Person, dem Monarchen, welcher das Amt des Staatsoberhaupts typischerweise auf Lebenszeit oder bis zu seiner Abdankung innehat. Als Staatsform bildet sie somit das Gegenstück zur Republik. Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Regierungsformen stark unterschiedlich ausfallen, das Spektrum reicht von fast keiner (parlamentarische Monarchie) über eine durch eine Verfassung begrenzte (konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (absolute Monarchie). Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden: In der erstgenannten Form wird der Herrscher durch Erbfolge, in der zweitgenannten durch eine Wahl meist auf Lebenszeit bestimmt. In Erbmonarchien wird der Herrschaftsanspruch des Staatsoberhauptes in der Regel auf eine göttliche Bestimmung zurückgeführt (sakrale Elemente). Die Staatstheorie beziehungsweise –ideologie, die die Monarchie rechtfertigt, ist der Monarchismus oder auch Royalismus. Zur gelegentlich vorkommenden parallelen Herrschaft mehrerer Monarchen siehe Dyarchie.

Liste der aktuellen Monarchien

Dies ist eine Liste der aktuellen Monarchien. Im Jahr 2026 gab es weltweit 43 souveräne Staaten mit einem Monarchen als Staatsoberhaupt. Davon befanden sich 13 in Asien, 12 in Europa, 9 in Amerika, 6 in Ozeanien und 3 in Afrika. Deutsches Kaiserreich (Friedrich Wilhelm Viktor Albert von Preußen). 

Königliche Familie

Eine königliche Familie ist die engste Familie von Monarchen und mitunter auch deren erweiterte Familie. Der Begriff „kaiserliche Familie“ bezeichnet die Familie eines Kaisers oder einer Kaiserin, der Begriff „päpstliche Familie“ die Familie eines Papstes. Die Bezeichnungen „baronale Familie“, „komitale Familie“, „herzogliche Familie“, „erzherzogliche Familie“, „großherzogliche Familie“ oder „fürstliche Familie“ sind hingegen treffender, um die Verwandten eines regierenden Barons, Grafen/Earl, Herzogs, Erzherzogs, Großherzogs, Fürsten oder Prinz zu beschreiben. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Mitglieder jeder Familie, die von Erbrecht regiert, jedoch oft als „Königsfamilie“ oder „Royals“ bezeichnet. In manchen Kreisen ist es üblich, die erweiterten Verwandten eines abgesetzten Monarchen und deren Nachkommen als Königsfamilie zu bezeichnen. Eine Dynastie wird mitunter auch als „Haus …“ bezeichnet. Im Juli 2013 gab es weltweit 26 aktive Herrscherdynastien, die über 43 Monarchien herrschten oder regierten.

In den Teilen Europas außerhalb Deutschlands war die Gleichwertigkeit niederer Adelstitel mit einem Herrschertitel die Ausnahme, sodass hier lediglich bei höchsten Adelstiteln davon ausgegangen werden durfte, dass sie als Herrschertitel verstanden werden konnten.

ius primae noctis ‘Recht der ersten Nacht

Das ius (auch: jus) primae noctis (deutsch Recht der ersten Nacht; französisch droit de cuissage, im englischen Sprachraum droit du seigneur) bezeichnet das angebliche Recht eines Gerichtsherrn, bei der Heirat von zwei seiner Herrschaft unterstehenden Personen die erste Nacht mit der Braut zu verbringen oder einen Geldersatz (Stechgroschen) zu verlangen. Die Rechtsgepflogenheit beziehungsweise die zugehörige erotische Machtfantasie ist in der Frühen Neuzeit und Aufklärung in literarisch-politischen Publikationen publikumswirksam und verkaufsfördernd dargestellt worden. Ob sie jemals tatsächlich bestand, ist stark umstritten. Im Zeitalter bzw. in der Literatur der Aufklärung wurde sie als menschenverachtend thematisiert und damit der Feudalismus wie die mittelalterliche Vergangenheit kritisiert. Besonders ausführlich erfolgte dies in Voltaires Werk Essai sur les moeurs. Eine populäre Darstellung findet sich auch in Der tolle Tag oder Die Hochzeit des Figaro.

Macht war Recht. Wenn ein mächtigster Mann eine Frau wollte, konnte er sie sich oft nehmen, ohne dass sie oder ihr Mann juristisch dagegen vorgehen konnten. Viele dieser Verbindungen führten zu unehelichen Kindern, die durchaus anerkannt wurden (besonders wenn es Söhne waren). Die Grenze war oft die politische Klugheit: Ein weiser Herr wusste, dass zu viel Willkür seinen eigenen Sturz bedeuten konnte.

Das „Mittelalter“ ist nicht eine abgeschlossene Epoche, die wir überwunden haben. Es ist ein Zustand des menschlichen Miteinanders, der immer dann wiederkehrt, wenn Macht unkontrolliert ist. Solange extrem wohlhabende und einflussreiche Menschen glauben, dass sie sich alles nehmen können – sei es Land, Ressourcen oder Körper – leben wir in Teilen wieder in dieser dunklen Zeit. Die Technik ist modern, der menschliche Trieb zur Willkür ist uralt.

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