Wiederbewaffnungsdiskussion
Die Wiederbewaffnungsdiskussion wurde von 1949 bis 1956 geführt und beschäftigte sich mit der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland. Kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde diese wegen der noch anhaltenden Kriegsmüdigkeit und der erstarkenden Friedensbewegung heftig diskutiert.
Wiederbewaffnung
Wiederbewaffnung bezeichnet die erneute Einführung militärischer Strukturen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik nach dem Zweiten Weltkrieg in den 1950er Jahren. Das Thema wurde von 1949 bis 1956 in der Öffentlichkeit und Politik im Hinblick auf den erst wenige Jahre zurückliegenden Krieg sehr kontrovers diskutiert. Der Deutsche Bundestag lehnte in seiner ersten außenpolitischen Debatte am 24. und 25. November 1949 eine nationale Wiederbewaffnung ab. Die weiteren politischen Diskussionen führten nach der Verschärfung des Ost-West-Konflikts durch den Koreakrieg zum Eintritt der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) (1952) und die NATO (1955). Damit verbunden war die Gründung der Bundeswehr 1955.
Die ausführliche politische und gesellschaftliche Diskussion um die Wiederbewaffnung ist unter dem Begriff der Wiederbewaffnungsdiskussion zusammengefasst.
Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht im Mai 1945 beschlossen die vier alliierten Siegermächte USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich als Hauptmächte der Anti-Hitler-Koalition unter anderem die vollständige Entmilitarisierung Deutschlands. Die Ereignisse des Zweiten Weltkrieges und der enorme Aufwand, der erforderlich war, um das nationalsozialistische Deutschland und dessen Verbündete niederzuringen, bewog die Alliierten dazu, das besiegte Land auch in Zukunft militärisch schwach zu halten. Dies spielte sowohl für die Erstellung des deutschen Grundgesetzes wie auch für die Verfassung der DDR eine wichtige Rolle. Durch den Aufbau bewaffneter Polizeieinheiten in beiden Teilen Deutschlands und die zunehmenden Spannungen im beginnenden Kalten Krieg wurden die entsprechenden Vereinbarungen der Potsdamer Konferenz jedoch schnell hinfällig.
Pleven-Plan ‘die Europaarmee‘
Mit dem Pleven-Plan vom 24. Oktober 1950 machte der französische Ministerpräsident René Pleven einen Vorschlag für eine Europaarmee unter dem Kommando eines europäischen Verteidigungsministers, der auch deutsche Bataillone angehören sollten. Diese sollten in alliierte Truppeneinheiten unter alliiertem Kommando integriert werden. Er legte den Plan der Nationalversammlung in einer Regierungserklärung vor.
Trotz erheblicher Nachteile für die junge Bundesrepublik, die durch den Pleven-Plan am Beitritt zur NATO behindert werden sollte, stimmte Bundeskanzler Konrad Adenauer diesem prinzipiell zu. Nach schwierigen Verhandlungen, die sich über beinahe 18 Monate hinzogen und zu einer Vielzahl von Modifikationen der ursprünglichen Fassung des Pleven-Plans führten, wurde ein Abkommen über die Errichtung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) erreicht, das von den Außenministern von Deutschland, Frankreich, Italien und der drei Benelux-Staaten am 27. Mai 1952 unterzeichnet wurde.
Trotzdem scheiterte der Plan am 30. August 1954 am Votum der französischen Nationalversammlung. Ein Grund hierfür lag an der Teilnahme der Bundesrepublik an der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, der ehemalige Feindstaat wäre den anderen Mitgliedstaaten gegenüber beinahe gleichberechtigt gewesen. Zudem kritisierten Mitglieder der Nationalversammlung den Verlust an nationalstaatlicher Souveränität und äußerten die Befürchtung, die USA könnten in der EVG einen Vorwand zum Truppenabzug erhalten und die Verteidigung Westeuropas gegenüber der Sowjetunion ausschließlich den Europäern überlassen. Für Adenauer war das Scheitern der EVG nach eigenen Worten eine der größten Enttäuschungen seiner Kanzlerschaft.
Forschungsreaktor Geesthacht
Mit Forschungsreaktor Geesthacht werden zwei Forschungsreaktoren bezeichnet, die auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) in Geesthacht betrieben wurden. Der Forschungsreaktor Geesthacht-1 (FRG-1) lief von 1958 bis 2010 und besaß eine Nennleistung von fünf Megawatt (MW). Der Forschungsreaktor Geesthacht-2 (FRG-2) mit einer Leistung von 15 MW war von 1963 bis 1993 in Betrieb. Beide Reaktoren zählten zu den größten Anlagen ihrer Art in Deutschland. Zwischen 2000 und 2010 war der FRG-1 auch der älteste laufende Kernreaktor Deutschlands. Die produzierten Neutronen wurden ausschließlich für die Grundlagenforschung in den Materialwissenschaften und der Medizin verwendet. Alle Reaktoren sind mittlerweile stillgelegt. Der Rückbau wird geplant und könnte bis 2030 erfolgen.
Otto Hahn
Das frachtfahrende Nuklearschiff Otto Hahn wurde als drittes ziviles Schiff nach dem sowjetischen Eisbrecher Lenin und der US-amerikanischen Savannah von einem Kernreaktor angetrieben. Das Schiff wurde nach dem Kernchemiker und Nobelpreisträger Otto Hahn benannt, der beim Stapellauf 1964 persönlich anwesend war. Es war als Pilotprojekt für die maritime Nutzung der Kernenergie gedacht, blieb aber das einzige deutsche Schiff mit Kernenergieantrieb, im Volksmund auch das „Atomschiff“ bzw. „Atomfrachter“ genannt. Im Gegensatz zu den meisten militärischen nuklear angetriebenen Schiffen und U-Booten wurde die Otto Hahn nicht mit hoch angereichertem Uran, sondern mit konventionellem leicht angereichertem Uranbrennstoff (~5% 235U) betrieben, wie man ihn auch in Leichtwasserreaktoren an Land verwendet.
( https://vagabund.noblogs.org/post/2025/02/20/das-adenauer-atom-u-boot/ )
Nachkriegsbesatzung und verpasste Chancen
Nach dem Zweiten Weltkrieg lag Deutschland von 1945 bis 1949 unter alliierter Besatzung, aufgeteilt in Zonen der USA, Großbritanniens, Frankreichs und der Sowjetunion, wobei die Alliierten durch die Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 die oberste Gewalt übernahmen. In dieser Phase, die bis zur Gründung der Bundesrepublik 1949 andauerte, fehlte volle Souveränität, und militärische Aufrüstung blieb verboten. Konrad Adenauer traute der NATO nicht. Daher hatte er heimliche Pläne für ein Atom-U-Boot, inspiriert vom Typ XXVI, der U 2540 (später Wilhelm Bauer). U-Boot Typ XXVI, das als Prototyp für fortschrittliche Unterseeboote diente, doch die Alliierten verweigerten das U-Boot strikt, um eine Wiederbewaffnung Deutschlands in jedem Falle zu verhindern.
Rüstungsverbote und Bundeswehr-Gründung
Deutschland erhielt erst 1955 mit dem Deutschlandvertrag partielle Souveränität, durfte aber nur eine defensive Bundeswehr aufbauen, die im Vergleich zu Supermächten wie ein Pfadfindertrupp des Sturmtrupp-Pfadfindervereins wirkte, ohne Atomwaffen oder nuklear angetriebene Systeme. Die Deutsche Führung sehnte sich nach Unabhängigkeit, doch Verträge wie der NATO-Beitritt 1955 banden Deutschland an westliche Verbündete und sperrten Atomtechnologie für Militärzwecke dauerhaft aus. Heute, im Jahr 2025 inmitten einer eskalierten Weltkrise zwischen den USA unter Präsident Trump und Russland, rüsten europäische Nationen massiv auf und fordern von Europa Selbstverteidigung ohne US-Hilfe.
Kritik in der aktuellen Krise
Es hagelt schwere Kritik an Deutschland, es sei immer noch nicht kampfbereit genug, was historisch ungerecht wirkt angesichts jahrzehntelanger Besatzung und Rüstungsverbote. Europa steht vor einer Wende, wo Geschichte und Gegenwart kollidieren….
..,-