Germanen
Als Germanen wird eine Gruppe ehemaliger Stämme in Mitteleuropa und im südlichen Skandinavien bezeichnet, deren Identität in der Forschung traditionell über die Sprache bestimmt wird. Kennzeichen der germanischen Sprachen sind unter anderem bestimmte Lautwandel gegenüber der rekonstruierten indogermanischen Ursprache, die als germanische oder erste Lautverschiebung zusammengefasst werden. Das von den Germanen bewohnte Siedlungsgebiet wurde von den Römern als Germania magna bezeichnet.
Ab der Zeitenwende prägte der Kontakt mit den Römern die germanische Welt, wie auch die Entwicklung des Römischen Reiches sich zunehmend mit der germanischen Welt verband. In der Spätantike kam es im Verlauf der „Völkerwanderung“ zu weitreichenden Zügen mehrerer germanischer Stämme (gentes), die teilweise größere Verbände bildeten (siehe Ethnogenese), und schließlich zu deren Einfall in das Römische Reich. Ihr Ziel war vor allem Teilhabe am Wohlstand des Imperiums, dessen Strukturen und Kultur sie keineswegs zerstören wollten. Einige dieser Gruppen gründeten Reiche nach antikem römischen Vorbild auf dem Boden des Westreiches, das um das Jahr 476 unterging. Elemente der germanischen Religion und des religiösen Brauchtums wurden unter anderem durch Akkommodation in das angenommene Christentum übertragen. In der neueren Forschung wird dabei die Sammelbezeichnung Germanen zunehmend kritisch gesehen, da die so bezeichneten Gruppen sich niemals als Einheit verstanden hätten, sondern es sich um eine reine Fremdbezeichnung handle, die Unterschiede verwische.[1]
Dieser Artikel beschreibt die allgemeine Geschichte der germanischen Völker, beginnend vor der Zeitenwende, bis in die Spätantike bzw. das beginnende Frühmittelalter. In der Forschung wird auch die Geschichte Skandinaviens bis ins Mittelalter im germanischen Kontext gesehen. Die Geschichte einzelner Stämme, die germanische Mythologie und die germanischen Stammesrechte sind Thema weiterer Artikel.
Germanische Religion
Die Germanische Religion ist ein Sammelbegriff für die polytheistischen religiösen Kulte und Riten der germanischen Stämme und Völker von der jüngeren Bronzezeit bis zum ausgehenden Frühmittelalter. Die Religion ist von der germanischen Mythologie zu unterscheiden.
Die Germanische Religion lässt sich geographisch in mehrere große Gebiete unterteilen. Aufgrund der zeitlichen und lokalen Zuordnung der Quellen werden Nordgermanische Religion und Südgermanische Religion unterschieden, und durch die Sonderentwicklung der Angelsachsen nach der Übersiedlung auf die britische Hauptinsel zudem die Angelsächsische Religion.
Nordgermanische Religion
Als nordgermanische Religion wird die Gesamtheit von Kulten und diesen zugrunde liegenden religiösen Vorstellungen verstanden, die in vorchristlicher Zeit im skandinavischen Raum verbreitet waren.
Deutsche Geschichte
Die Geschichte Deutschlands oder Deutsche Geschichte beginnt nach herkömmlicher Auffassung mit der Entstehung des römisch-deutschen Königtums im 10./11. Jahrhundert, wenngleich sich damit noch lange kein „Staat der Deutschen“ entwickelte. Die deutsche Sprache ist seit dem 8. Jahrhundert als eigenständige, in eine Vielzahl von Dialekten unterteilte und sich weiterentwickelnde Sprache fassbar. Die Bewohner des Reiches waren vor allem Nachfahren von Germanen und Kelten, im Westen jedoch auch von römischen Siedlern und im Osten von westslawischen Stämmen, den sogenannten Wenden oder Elbslawen.
Deutsche Stämme
Deutsche Stämme ist ein historischer soziologisch–volkskundlicher Begriff aus dem 18., 19. und frühen 20. Jahrhundert. Demnach sei das Volk der Deutschen aus mehreren frühmittelalterlichen Großstämmen entstanden. Man unterscheidet zwischen den „Altstämmen“, die sich noch vor dem Jahr 1000 herausgebildet hatten, und den „Neustämmen“, die im Verlauf der hochmittelalterlichen Ostsiedlung nach dem Jahr 1000 entstanden seien.
Dieses „Stammes“-Konzept gilt heute als historisch ungenau und wird deshalb als Forschungsproblem begriffen. Die deutschen Stämme seien in ihrer Bedeutung im Laufe des 19. und frühen 20. Jahrhunderts überschätzt worden. Der Stellenwert, der ihnen tatsächlich zukommen sollte, bedarf demnach der weiteren Untersuchung.
Religionen in Deutschland
Religionen in Deutschland. Die Zahl der Kirchenmitglieder hat sich in den letzten fünfzig Jahren von über 90 auf 45 % halbiert, während sich die Zahl der konfessionfreie von unter fünf auf fast 50 % verzehnfacht hat.
Bonifatius
Bonifatius, Geburtsname Wynfreth (auch Wynfrith, Winfrid, Winfried; * um 673 in Crediton; † 5. Juni 754 oder 755 bei Dokkum in Friesland), war ein angelsächsischer Mönch. Er war einer der bekanntesten christlichen Missionare und der wichtigste Kirchenreformer im Frankenreich. Er war Missionserzbischof, päpstlicher Legat für Germanien, Bischof von Mainz, zuletzt Bischof von Utrecht sowie Gründer bzw. Auftraggeber mehrerer Klöster, darunter Fulda. Aufgrund seiner weitreichenden, mit fränkischer Unterstützung betriebenen Missionstätigkeit im damals noch überwiegend nicht-christlichen Germanien wird er seit dem 16. Jahrhundert von der katholischen Kirche als „Apostel der Deutschen“ verehrt. Bonifatius’ Mission und Reform in Mitteldeutschland und Bayern.
Christentum
Das Christentum ist eine Weltreligion, die aus dem Judentum hervorging und sich ab dem 4. Jahrzehnt n. Chr. über Palästina hinaus ausbreitete. Ihre Anhänger werden Christen genannt, die Gesamtheit der Christen wird auch als die Christenheit bezeichnet.
Von zentraler Bedeutung für das Christentum ist Jesus von Nazaret, ein jüdischer Wanderprediger, der etwa in den Jahren 28–30 n. Chr. auftrat und in Jerusalem hingerichtet wurde. Seine Jünger erkannten gemäß christlicher Vorstellung in ihm nach seiner Kreuzigung und Auferstehung den Sohn Gottes und den vom Judentum erwarteten Messias. In ihren Bekenntnissen nennen sie ihn Jesus Christus. Der Glaube an ihn ist in den Schriften des Neuen Testaments grundgelegt. Die weitaus meisten Christen glauben an einen Gott (Monotheismus) als eine Trinität, das heißt eine Wesenseinheit aus Vater, Sohn und Heiligem Geist.[2][3] Daneben existieren innerhalb des Christentums kleinere antitrinitarische Gruppierungen.
Die zahlreichen Konfessionen bzw. Kirchen innerhalb des Christentums lassen sich in fünf Hauptgruppen zusammenfassen: die römisch-katholische Kirche, die orthodoxen Kirchen, die protestantischen Kirchen, die anglikanischen Kirchen und die Pfingstbewegung. Mit rund 2,5 Milliarden (2022) Mitgliedern ist das Christentum vor dem Islam (2 Milliarden) und dem Hinduismus (1,2 Milliarden) die weltweit am weitesten verbreitete Religion.
Deutscher Orden
Der Deutsche Orden, auch Deutschherrenorden, Deutschritterorden oder Deutschorden (lateinisch Ordo Teutonicus) genannt, ist eine römisch-katholische Ordensgemeinschaft. Mit dem Malteserorden steht er in der (Rechts-)Nachfolge der Ritterorden aus der Zeit der Kreuzzüge. Die Mitglieder des Ordens sind seit der Reform der Ordensregel 1929 regulierte Chorherren. Der Orden hat rund 1100 Mitglieder, darunter 75 Priester und etwa 62 Ordensschwestern, die sich vorwiegend karitativen Aufgaben widmen. Der Hauptsitz befindet sich heute in Wien.
Der vollständige Name lautet Orden der Brüder vom Deutschen Hospital Sankt Mariens in Jerusalem, lateinisch Ordo fratrum domus hospitalis Sanctae Mariae Teutonicorum Ierosolimitanorum. Aus der lateinischen Kurzbezeichnung Ordo Theutonicorum bzw. Ordo Teutonicus leitet sich das Ordenskürzel OT ab.
Die Ursprünge des Ordens liegen in einem Feldhospital bremischer und lübischer Kaufleute während des Dritten Kreuzzuges um 1190 im Heiligen Land bei der Belagerung von Akkon. Papst Innozenz III. bestätigte am 19. Februar 1199 die Umwandlung der Spitalgemeinschaft in einen Ritterorden und die Verleihung der Johanniter- und Templerregel für die Brüder vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem. Nach der Erhebung der Spitalgemeinschaft zum geistlichen Ritterorden engagierten sich die Mitglieder der ursprünglich karitativen Gemeinschaft im Heiligen Römischen Reich während des 13. Jahrhunderts im Heiligen Land, dem Mittelmeerraum sowie in Siebenbürgen. Sie beteiligten sich auch an der deutschen Ostkolonisation und gründetem einige Niederlassungen mit mehr oder weniger langem Bestehen. Eine zentrale Rolle spielte ab dem Ende des 13. Jahrhunderts der im Baltikum begründete Deutschordensstaat. Er umfasste am Ende des 14. Jahrhunderts ein Gebiet von rund 200.000 Quadratkilometern.
Die Unterwerfung der Prußen ging über in die Kriege gegen die Litauer (einschließlich Schamaiten). Solange dort Heiden regierten, galten die Litauerkriege des Deutschen Ordens als heilige Kriege, und der Orden erhielt Unterstützung durch Kriegsfreiwillige und materielle Zuwendungen aus dem Heiligen Römischen Reich und anderen Ländern Europas. Nach der Konversion der litauischen Oberschicht zum Katholizismus seit 1386 brach diese Legitimation zusammen, und die Unterstützung versiegte.
In der schweren militärischen Niederlage bei Tannenberg im Sommer 1410 gegen die Polnisch-Litauische Union und dem langwierigen Konflikt mit den preußischen Ständen in der Mitte des 15. Jahrhunderts manifestierte sich der um 1400 einsetzende Niedergang sowohl des Ordens als auch seines Staatswesens. Infolge der Säkularisation des verbliebenen Ordensstaates im Zuge der Reformation im Jahre 1525 und seiner Umwandlung in ein weltliches Herzogtum übte der Orden in Preußen und nach 1561 in Livland keinen nennenswerten Einfluss mehr aus. Er bestand jedoch im Heiligen Römischen Reich mit erheblichem Grundbesitz fort, vor allem in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz.
Nach linksrheinischen Gebietsverlusten im späten 18. Jahrhundert infolge der Koalitionskriege und nach der Säkularisation in den Rheinbundstaaten zu Beginn des 19. Jahrhunderts blieben nur noch die Besitzungen im Kaisertum Österreich. Mit dem Zerfall der Habsburgermonarchie und dem österreichischen Adelsaufhebungsgesetz nach dem Ersten Weltkrieg vom April 1919 ging neben dem Verlust erheblicher Besitztümer auch die ritterliche Komponente in der Ordensstruktur verloren. Seit 1929 wird der Orden von Ordenspriestern geleitet und somit nach kanonischem Recht in der Form eines klerikalen Ordens geführt.[4]
Die geschichtswissenschaftliche Rezeption befasste sich im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zumeist nur mit der Präsenz des damaligen Ritterordens im Baltikum – der Deutschordensstaat wurde mit dem Orden selbst gleichgesetzt. Erforschung und Interpretation der Ordensgeschichte waren dabei in Deutschland, Polen und Russland extrem unterschiedlich, stark national oder sogar nationalistisch geprägt. Eine methodische Aufarbeitung von Geschichte und Strukturen des Ordens setzte international erst nach 1945 ein.
Deutschen Christen
Die Deutschen Christen (DC) waren eine rassistische, antisemitische und am Führerprinzip orientierte Strömung im deutschen Protestantismus, die diesen von 1932 bis 1945 an die Ideologie des Nationalsozialismus angleichen wollte. Sie wurde 1931 als eigene Kirchenpartei in Thüringen gegründet und gewann 1933 die Leitung einiger Landeskirchen in der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK). Mit ihrer Gleichschaltungspolitik und dem Versuch, durch die Übernahme des Arierparagraphen in die Kirchenverfassung Christen jüdischer Herkunft als Judenchristen auszuschließen, löste sie den Kirchenkampf mit anderen evangelischen Christen aus. Diese gründeten daraufhin im Mai 1934 die Bekennende Kirche, die die Deutschen Christen als Häretiker betrachtete und aus der Kirchengemeinschaft ausschloss.
Mennoniten
Mennoniten sind eine evangelische Freikirche, die auf die Täuferbewegungen der Reformationszeit zurückgeht. Der Name leitet sich von dem aus Friesland stammenden Theologen Menno Simons (1496–1561) ab.
Verfolgungen und rechtliche Beschränkungen in Europa führten vor allem zwischen etwa 1715 und 1815 zur Auswanderung von Mennoniten und anderen Täufern nach Osteuropa und Nordamerika. Trotz der Verfolgungen hat sich die Freikirche in Mitteleuropa durchgehend halten können.
In den Medien gibt es immer wieder Berichte über Mennoniten in Nord- oder Südamerika, die einen sehr konservativen bis weltabgewandten Lebensstil pflegen und die in der Regel einen deutschen Hintergrund haben. Diese Gruppen stellen jedoch nur einen kleinen Ausschnitt aus dem mennonitischen Spektrum dar, in dem es auch viele modernere, angepasstere und liberalere Gemeinschaften sowie viele andere ethnische Zugehörigkeiten gibt.
Mennoniten sind weltweit verbreitet, geographische Schwerpunkte liegen in bestimmten Regionen Afrikas, Nordamerikas, Lateinamerikas und Asiens. Während in Europa die Mitgliederzahlen rückläufig sind, steigen sie in den anderen Teilen der Welt.
Tracht (Kleidung)
Tracht ist die für eine bestimmte Volksgruppe o. Ä. oder bestimmte Berufsgruppe typische Kleidung. Von der Mode unterscheidet sie sich durch deren steten Wechsel, die Tracht ist etwas Bleibendes.
Die Tracht ist die gesamte Ausstattung, die traditionell aus modischen Gründen oder zur Bewahrung von Brauchtum am Körper getragen wird. Dazu gehören Kleidung, Schmuck, Haartracht (Frisur), Schminke, Accessoires. Im engeren Sinne wird das Wort für traditionelle, historische oder regionaltypische Mode gebraucht. Die Tracht folgt einer überlieferten Kleiderordnung, ist aber in einem weiteren Sinn auch Teil des gesellschaftlichen Phänomens der Mode.
Haube
Eine Haube ist eine Kopfbedeckung. Das Wort Haube leitet sich von der althochdeutschen Bezeichnung huba ab und bedeutete ursprünglich eine Kopfbedeckung, die die Haare vollständig bedeckt und die sowohl über eine Gesichts- als auch über eine Halsöffnung verfügt, das heißt, die das Gesicht und den Hals umschließt und unter dem Kinn geschlossen wird. Zu den Hauben gehören daher auch die Kapuzen. In Österreich und Teilen von Altbayern wird Haube auch ganz allgemein für weiche Kopfbedeckungen verwendet, die eng am Kopf anliegen, wie etwa Strickmützen, oder auch für Badekappen.
Hauben werden von Männern, Frauen und Kindern getragen. Die männlichen Formen wie die Sturmhaube und die Fliegerhaube, aber auch die im Mittelalter von beiden Geschlechtern getragene kapuzenartige Gugel oder die Bundhaube zeigen eine typische Ausprägung, während die weiblichen Hauben oft um den Hals nicht (ganz) geschlossen werden oder der Verschluss sich auf Bänder reduziert, die unter dem Kinn zur Schleife gebunden werden, insbesondere bei den Trachtenhauben.
Sogenannter Haarschutz oder eine Schutzhaube wird aus hygienischen Gründen getragen. Fall- oder Sturzhauben gelten als der Vorläufer des Sturzhelms.
Kopftuch


Ein Kopftuch ist ein meist dreieckiges oder zu einem Dreieck gefaltetes Stück Stoff, mit dem der Kopf bedeckt wird. Es kann auf verschiedene Arten getragen werden, meist unter dem Kinn oder im Nacken verknotet, aber auch lose hängend oder in anderen Varianten. Für das Tragen eines Kopftuches gibt es vielfältige Gründe: vor allem praktische, kulturelle und religiöse Gründe, aber auch modische Gründe.
Gründe für das Tragen eines Kopftuchs
Kopftücher werden hauptsächlich aus praktischen, kulturellen oder religiösen Gründen getragen. Zu den praktischen Gründen gehört der Schutz vor der Witterung (Kälte, Hitze, Wind, Sonne) und der Schutz vor Verschmutzung, zum Beispiel in staubigen Umgebungen. Ein Kopftuch kann dafür sorgen, dass die Haare bei der Arbeit nicht stören. Teilweise sind geeignete Kopfbedeckungen als Arbeitsschutz vorgeschrieben. Beispielsweise muss verhindert werden, dass lange Haare in rotierende Teile von Maschinen geraten können, entweder durch eine geeignete Kopfbedeckung (Mütze, Haarnetz oder Kopftuch) oder durch Aufstecken der Haare. Hygienische Gründe erfordern das Tragen einer Kopfbedeckung zum Beispiel in Küchen und Krankenhäusern. Auch religiöse Vorschriften und Gebräuche sind des Öfteren der Grund für das Tragen eines Kopftuches bei Frauen (siehe Schleier).
Kulturell unterlag die Bedeutung des Kopftuchs beziehungsweise des Schleiers in allen Teilen der Welt einem Wandel. Zu vielen Frauentrachten gehört ein Kopftuch. In Westeuropa trugen bis in die zweite Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts viele Frauen das Kopftuch aus Tradition, in anderen europäischen Ländern blieb die Tradition bis in die Gegenwart erhalten. Frauen aus dem indischen Raum tragen oft einen Sari und bedecken die Haare mit einem langen Stück Stoff. Ein Kopftuch kann als Zierde oder modisches Accessoire dienen. Das Kopftuch kann auch als Teil der Identität der Träger und Trägerinnen gelten und die Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe ausdrücken. Ähnliches ist von den männlichen Sikhs und dem Tragen des Turbans bekannt.

Das Kopftuch kann auch eine weltanschauliche oder politische Überzeugung ausdrücken. Ein Beispiel hierfür sind die Madres de Plaza de Mayo, die durch das Tragen weißer Kopftücher bei ihren Protestaktionen besondere Aufmerksamkeit erlangten.
Kopftücher für Frauen
Das Kopftuch in der westlichen Welt


Das Tragen von Kopftüchern war in Europa vor allem in den ländlichen Gebieten bis in die 1980er Jahre üblich.[3][4] Besonders verbreitet war das Tragen eines Kopftuches in der Nachkriegszeit bei Trümmerfrauen, um die Haare vor Schmutz zu schützen.
Eine Renaissance erlebte das Kopftuch in Filmen der 1950er- und 1960er-Jahre, vor allem mit Audrey Hepburn und Grace Kelly (unter anderem in Frühstück bei Tiffany und Über den Dächern von Nizza), deren Name heute auch mit einer bestimmten Trageweise (unter dem Kinn gekreuzt und dann im Nacken verknotet) verknüpft ist. Königin Elisabeth II., die häufig ein Kopftuch trug, wurde unter anderem deswegen von der britischen Vogue schon positiv erwähnt.

Die Nutzung des Kopftuches ging zuerst in den Städten und später auch im ländlichen Raum zurück; es wurde überwiegend von anderen Kleidungsstücken wie Hüten oder Mützen weitgehend verdrängt. Oft ist es heute aber auch allgemein üblich, gar keine Kopfbedeckung zu tragen. Ingrid Loscheck stellt fest, dass „nach etwa 1960 Kopfbedeckungen bei beiden Geschlechtern außer Gebrauch kamen“.

Üblich ist das Kopftuch in vielen ost-, mittel- und südeuropäischen Ländern. Dort wird es regelmäßig beim Gottesdienst, aber vielfach auch im Alltag getragen.
Kopftuch und Religion
Judentum
Im orthodoxen Judentum ist es für verheiratete Frauen Brauch, im Rahmen der Zniut („Sittsamkeit“) ihr Haar zu bedecken. Das hierbei oft getragene Kopftuch wird Tichel oder Mitpachat genannt. Es weist die Trägerin als verheiratete Frau aus. Bereits der Tanach berichtet von einer Verschleierung der Frauen. So verschleiert sich Rebekka, die zukünftige Frau Isaaks:
„Rebekka blickte auf und sah Isaak. Sie ließ sich vom Kamel herunter und fragte den Knecht: Wer ist der Mann dort, der uns auf dem Feld entgegenkommt? Der Knecht erwiderte: Das ist mein Herr. Da nahm sie den Schleier und verhüllte sich.“
Christentum

Im Christentum wird das Kopftuch in der Gegenwart hauptsächlich von Frauen der orthodoxen Kirchen, der Brüderbewegung und in einigen mennonitischen bzw. täuferischen Gemeinschaften, wie etwa den Hutterern, getragen. Dabei sind für die Kopftücher der Frauen der hutterischen Schmiedeleut weiße Polkatupfen auf schwarzem Grund vorgeschrieben, wodurch sie besonders leicht zu erkennen sind.
Zur Ordenstracht der Schwestern einiger neuerer Kongregationen, etwa der Kleinen Schwestern Jesu und der Kleinen Schwestern vom Lamm, gehört ein Schleier, der einem Kopftuch ähnelt.
Das aus der Bibel abgeleitete Gebot das Haupt bedecken zu sollen, wird in einigen Ost- und Südeuropäischen Kirchen als Kopftuchgebot im religiös-öffentlichen Raum praktiziert. Auch in vereinzelten Brüdergemeinden, in der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche, in Pfingstgemeinden, Norweger-Gemeinden, calvinistischen Gemeinden in den Niederlanden und Schottland und in den Gemeinden der baptistischen Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion bedecken viele Frauen ihren Kopf beim Gebet und beziehen sich hierbei auf ein Zitat des Apostel Paulus:
„Eine Frau aber entehrt ihr Haupt, wenn sie betet oder prophetisch redet und dabei ihr Haupt nicht verhüllt. Sie unterscheidet sich dann in keiner Weise von einer Geschorenen.“
– Bibel, Einheitsübersetzung: 1. Korinther 11,5 EU
Gleichzeitig kann bei Paulus das Tragen von langen Haaren als Aquivalenz zur Verschleierung interpretiert werden.
Lehrt euch nicht schon die Natur, dass es für den Mann eine Schande, für die Frau aber eine Ehre ist, lange Haare zu tragen? Denn der Frau ist das Haar als Hülle gegeben. Wenn aber einer meint, er müsse darüber streiten: Wir und auch die Gemeinden Gottes kennen einen solchen Brauch nicht. – Bibel, Einheitsübersetzung: 1.Korinther 11,14-16
Siehe auch: Verschleierung im Christentum
Islam

Drei Verse im Koran befassen sich mit Kleidungsvorschriften für Frauen. Von diesen bezieht sich einer nur auf die Frauen Mohammeds (33,53), ein zweiter auf diese und die muslimischen Frauen (33,59) und ein dritter auf die muslimischen Frauen und Männer (24,30-31). Alle drei wurden in den Jahren 626 bis 627, als Mohammed bereits als politischer Führer in Medina lebte, verkündet. In den Versen wird nicht erwähnt, dass die Frau sich das Haar zu bedecken oder etwa das Gesicht zu verhüllen habe.[7] Das Kopftuch ergibt sich daher nicht aus dem Koran, sondern erklärt sich aus regionaler Kultur und Tradition. Auch finden sich Überlieferungen des Propheten Mohammed (Hadithe), die sich zur Bedeckung von Frauen äußern. Wie sie interpretiert werden und welchen Stellenwert sie haben, hängt vom Gläubigen ab.
Im „Westen“ und auch von liberalen Moslems wird das islamisch motivierte Kopftuch oft kritisch gesehen. Es wird als Symbol des islamischen Patriarchats, als Druckmittel gegen Frauen[10] oder auch als „Symbol der Geschlechter-Apartheid“ abgelehnt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat in einem Grundsatz-Urteil vom Mai 2004 die Frage geklärt, ob das Tragen eines Kopftuches ein Grundrecht der Muslime in Europa sei. Das Urteil begründet die Abweisung der Klage – es wurde nicht nur entschieden, dass dieses Grundrecht nicht existiert, sondern darüber hinaus auch befunden, dass ein Kopftuchverbot sogar zulässig sei, also keine Verletzung der Menschenrechte darstelle. Bereits im Jahr 2001 hat der nämliche Gerichtshof die Klage einer Kopftuch tragenden muslimischen Lehrerin aus der Schweiz zurückgewiesen, der unter Hinweis auf die laizistische Verfassung des Kantons Genf die Fortsetzung ihrer Lehrtätigkeit mit Kopftuch verboten worden war.
Im Islam gibt es für Frauen sehr verschiedene Gründe, ein Kopftuch zu tragen: Gepflogenheit, religiöses Selbstverständnis, individueller Selbstausdruck (Kopftuch als Accessoire),[14] Vorschrift (z. B. aufgrund von Gesetzen in einigen islamischen Ländern), Druck aus dem sozialen Umfeld,[15] Symbol der Gruppenzugehörigkeit, und (in seltenen Fällen) Ausdruck des Protestes. Bei der Diskussion über das islamische Kopftuch wird in der Regel nicht unterschieden zwischen dem Kopftuch im üblichen Sinn, das noch einen Teil der Frisur sichtbar lässt, und der weitergehenden Version, die mit einem Tuch über der Stirn auch alle Haare bedeckt.
Koranismus
Koranisten lehnen das Kopftuch und andere Verschleierungsformen als unkoranisch und unislamisch ab. In keinem einzigen Satz wird den Frauen auferlegt, ihren Kopf oder gar ihren Körper zu verhüllen.
Kopftücher für Männer


In westlichen Ländern ist das Kopftuch für Männer traditionell als Kopfbedeckung von Piraten überliefert, wobei allerdings nicht gesichert ist, was daran Tatsache und was Legende ist.
In der schwäbisch-alemannischen Fastnacht gehört ein Kopftuch zur traditionellen Kostümierung vieler Narren, insbesondere der Hexenzünfte bei den Umzügen.
Gegenwärtig findet sich bei Männern gelegentlich das Bandana (von Hindi bandhana, „binden“) als Teil von Outdoor-Bekleidung. Ein Bandana ist kleiner als ein „normales“ Kopftuch (meist nur 50 bis 60 Zentimeter Kantenlänge) und wird in der Art eines Piraten-Kopftuchs getragen. Es kann als modisches Accessoire oder als Schutz vor Sonnenstrahlung dienen. Mit einem Bandana kann auch eine bestimmte Gruppenzugehörigkeit ausgedrückt werden.
Im arabischen Raum tragen Männer als übliche Kopfbedeckungen die Kufiya, oft rotweiß oder schwarzweiß gemustert oder einfarbig. Im Zuge des Nahostkonfliktes hat sich die Kufiya zu einem Symbol für die gegen Israel kämpfenden Palästinenser entwickelt, so dass es im deutschsprachigen Raum vielfach als „Palästinensertuch“ bekannt wurde. In Oman wird ein Tuch um den Kopf in einer besonderen Technik gewickelt, die an einen Turban erinnert.
Die Männer der Saharavölker, wie der Tuareg, Peul, Tukulor und Mauretanier, bedecken den Kopf zum Schutz vor Sonne, Wind und Sand mit einem Tuch, meist in einer an den Turban erinnernden Form. Der Tagelmust der Tuareg wird auf Französisch auch Chèche genannt. Er besteht aus einer rechteckigen Stoffbahn aus Baumwolle, die zwischen vier und zehn Meter lang ist. Er bedeckt das Gesicht des Mannes, nur die Augen bleiben frei.
Trivia
Eine der ersten Frauenfußballmannschaften (1967 in Hamburg) nannte sich „Eintracht Kopftuch“.
Kopftuchstreit
Der Begriff Kopftuchstreit bezieht sich auf den Streit, der in verschiedenen Ländern über ein sogenanntes Kopftuchverbot geführt wird. Dabei geht es um die Frage, ob das Tragen eines Schleiers oder eines Kopftuches als Symbol einer bestimmten Auslegung des Islams in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit, insbesondere im öffentlichen Dienst und in seinen Ausbildungseinrichtungen, rechtlich gestattet ist oder untersagt werden soll.
Zu einem „Kopftuchstreit“ kam es in der jüngeren Vergangenheit vor allem in Frankreich und Deutschland, unter anderem, nachdem Muslimas das Tragen des Kopftuches auch im Staatsdienst und als Rechtsanwältinnen beim Auftreten vor Gericht gerichtlich durchzusetzen versuchten. Wegen der divergierenden Religionspraxis in den Glaubensgemeinschaften wird das Tragen eines Kopftuches als besonders „muslimisch“ wahrgenommen oder politisch gedeutet. So gilt das Kopftuch im europäischen Kulturkreis oft als Symbol der Unterordnung der muslimischen Frauen und wird als Stärkung fundamentalistisch-muslimischer Kreise gewertet. In manchen europäischen Ländern gibt es eine größere staatliche Akzeptanz des Kopftuches (vgl. exemplarisch die Angaben zu Österreich und dem Vereinigten Königreich).
In Ländern wie Deutschland oder Schweiz geht es um einen Konflikt zwischen der Religionsfreiheit der Bürger einerseits und der religiösen Neutralitätspflicht des Staates andererseits. Mit dem Kopftuchstreit korrespondiert auch die Frage nach einem Verschleierungsverbot, wie es seit Anfang 2010 von einigen europäischen Ländern geplant ist bzw. bereits praktiziert wird.
Deutschland
Folgende Bundesländer haben ein Kopftuchverbot für ihre Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen eingeführt (Stand 2015): Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland. In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein versuchte die CDU, ein Kopftuchverbot einzuführen, ebenso die DVU in Brandenburg; diese Vorstöße scheiterten in den Landesparlamenten.
In Nordrhein-Westfalen schlossen sich betroffene Lehrerinnen, Lehramtsstudentinnen und Sozialarbeiterinnen zur „Initiative für Selbstbestimmung in Glaube und Gesellschaft“ (ISGG) zusammen und wollen gegen das Gesetz vorgehen. Ende Januar 2015 befand das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen nach einem Grundsatzbeschluss als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar, so dass mit Gesetzesänderungen neben dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in den Schulgesetzen weiterer Bundesländern gerechnet wird. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus.
Seit dem 1. Oktober 2017 ist es beim Autofahren verboten, einen Gesichtsschleier zu tragen. Die Rechtmäßigkeit dieses Verbotes in der Straßenverkehrsordnung wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Gerade muslimische Frauen, die Kopftuch tragen, erleben in Deutschland überdurchschnittlich häufig Diskriminierung im Arbeitsleben.
Nordrhein-Westfalen
Das nordrhein-westfälische Schulgesetz verbot (bis zur Änderung von 2015; siehe unten) Lehrkräften in § 57 Absatz 4, politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche äußere Bekundungen abzugeben, welche die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den Schulfrieden gefährden können. Das gilt besonders, wenn der Eindruck entstehen könnte, dass Lehrkräfte gegen Menschenwürde, Gleichberechtigung nach Artikel 3 Grundgesetz oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftreten. Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen sind ausgenommen.
Einer Lehrerin wurde daraufhin 2007 wegen des Tragens eines Kopftuches gekündigt, was bis zum Bundesarbeitsgericht Bestand hatte. Im selben Jahr wurde einer langjährigen Beamtin, die 1990 zum Islam konvertiert war, das Kopftuch im Unterricht als „religiöse Bekundung“ untersagt. Ihre Gegenklage wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen. In einem weiteren Fall wollte eine türkische Lehrerin mit einer Baskenmütze statt Kopftuch unterrichten. Mit der Begründung, dies sei nur Ersatz für das Kopftuch, wies das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ihre Berufungsklage zurück. Die Lehrerin lehnte den Vergleichsvorschlag des Gerichts ab, statt der Baskenmütze eine Perücke zu tragen. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Januar 2015, dass ein pauschales Kopftuchverbot mit der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit nicht vereinbar sei und § 57 Absatz 4 des Schulgesetzes dahingehend eingeschränkt werden müsse, dass das Tragen einer Kopfbedeckung als Erfüllung religiöser Pflicht nur bei konkreter Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität verboten werden dürfe.
Durch Änderung des Schulgesetzes vom 25. Juni 2015 wurde § 57 Abs. 4 SchulG aufgehoben und eine neue Regelung in § 2 Abs. 8 SchulG aufgenommen, die diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Kritisch hat sich der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen Michael Bertrams mit dieser Neuregelung befasst und praktikable Verwaltungsvorschriften gefordert.
Europäischer Gerichtshof
Im Mai 2016 schätzte Generalanwältin vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Juliane Kokott ein Kopftuchverbot durch private Arbeitgeber für zulässig ein, wenn das Kopftuch als religiöses Zeichen verwendet werde. Ein solches Verbot könne dann zum Tragen kommen, wenn es allgemeine betriebliche Regelungen gebe, in denen das Zeigen von politischen, philosophischen und religiösen Zeichen am Arbeitsplatz untersagt sei. Während ein Arbeitnehmer sein Geschlecht, seine Hautfarbe, seine ethnische Herkunft, die sexuelle Ausrichtung, das Alter oder eine Behinderung nicht ablegen könne, sobald er die Räumlichkeiten seines Arbeitgebers betrete, könne ihm bezüglich der Religionsausübung am Arbeitsplatz „eine gewisse Zurückhaltung zugemutet werden“, hieß es in der Zusammenfassung des EuGH zur Einschätzung der Generalanwaltschaft. Am 14. März 2017 urteilte der EuGH, dass ein Kopftuchverbot durch private Arbeitgeber zulässig sei, wenn weltanschauliche Zeichen generell in dem Unternehmen verboten seien und es gute Gründe gebe. Im Juli 2021 entschied der EuGH, dass es nach EU-Recht für Unternehmer möglich sei, das Tragen eines Kopftuchs zu untersagen. Bedingung sei, dass jegliche weltanschauliche Symbole im Betrieb verboten seien. Zudem könne nationales Verfassungsrecht, wie das zur Religionsfreiheit, bei der Abwägung über die Zulassung einer solchen mittelbaren Diskriminierung einbezogen werden. Aus nationalem Verfassungsrecht würden sich also nach Auffassung des EuGH auch andere (sprich höhere) Voraussetzungen für eine solche Behandlung von Arbeitnehmern ergeben können.
Am 28. November 2023 entschied der Europäische Gerichtshof, das bei staatlichen Behörden den Mitarbeitern das Tragen eines Kopftuches während der Arbeitszeit verboten werden dürfe. Denn es dürfe das sichtbare Tragen von Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, verboten werden, um ein vollständig neutrales Verwaltungsumfeld zu schaffen. Damit die Regel nicht diskriminierend sei, müsse sie allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal dieser Verwaltung angewandt werden und sich auf das absolut Notwendige beschränken.
CDU-Vize fordert Burka-Verbot ‘Ein abwertendes Frauenbild’
Julia Klöckner: “Wir Frauen sind nicht unrein!”
Die stellvertretende CDU-Vorsitzende Julia Klöckner hat sich für ein Burka-Verbot in der Öffentlichkeit ausgesprochen. „Die Burka-Vollverschleierung steht für mich nicht für religiöse Vielfalt, sondern für ein abwertendes Frauenbild“, sagte die rheinland-pfälzische Landespartei- und Landtagsfraktionschefin der Rheinischen Post aus Düsseldorf.
Die CDU-Vize wurde am Sonntag mit 98 Prozent als Landesvorsitzende in ihrem Amt bestätigt.
Das Grundgesetz bestehe darauf, dass Frauen und Männer gleich viel wert seien. Außerdem gehöre es zu einer liberalen Gesellschaft, jemandem offen ins Gesicht schauen zu können. „Ich bin dafür, dass Vollverschleierung verboten wird.“
Eine Burka verschleiert den ganzen Körper und lässt nur die Augen frei. In Frankreich, Belgien und der Schweiz ist das Kleidungsstück in der Öffentlichkeit verboten. In Deutschland hatte zuletzt der CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Spahn ein Verbot gefordert.
Julia Klöckner stellte fest: „Wenn man an die Frauenrechte erinnert, wird man schnell in die rechte Ecke gestellt.“
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