CB-Radio? Wohl eher GB-Radio ‘Government band radio’

CB-Funk

Der CB-Funk (engl. citizens band radio) ist ein öffentlich nutzbarer Funkdienst. Für CB-Funk wurden Frequenzen um 27 MHz zugewiesen. Dies entspricht einer Wellenlänge von ca. 11 Metern, daher spricht man auch vom 11-Meter-Band. Der dem CB-Funk zugeteilte Frequenzbereich liegt am oberen Ende der Kurzwelle und reicht in Deutschland von 26,565 MHz bis 27,405 MHz (80 Kanäle), europaweit von 26,965 MHz bis 27,405 MHz (40 Kanäle).

Anfangs war nur Sprechfunk in Amplitudenmodulation (AM) auf einzelnen Kanälen gestattet. In späteren Jahren folgten zusätzliche Kanäle und weitere Modulationsarten wie Frequenzmodulation (FM), Einseitenbandmodulation (SSB) sowie erst sehr viel später die Option für Datenfunk.

Der Frequenzbereich zwischen 26,957 MHz bis 27,283 MHz (Mittenfrequenz 27,120 MHz) ist zusätzlich von der ITU durch Fußnote 5.15 für Industrial, Scientific and Medical Applications (ISM-Applications, dt. Industrielle, Wissenschaftliche und Medizinische Anwendungen) zugeteilt (ISM-Bereich). CB und andere Nutzer des Bereichs 26,957 MHz bis 27,283 MHz müssen Störungen durch ISM-Anwendungen hinnehmen. Bei Betrieb von ISM-Geräten können ein oder mehrere Kanäle abhängig von der abgestrahlten Leistung mehr oder weniger stark gestört werden.

Frequenzband

Ein Frequenzband bezeichnet Frequenzbereiche, also Teilbereiche des elektromagnetischen Spektrums der zur technischen Kommunikation verwendeten elektromagnetischen Wellen.

Aufteilungen nach FrequenzWellenlänge oder Nutzung sind üblich. International sind verschiedene Bezeichnungen der Frequenzbänder in Gebrauch, deren Grenzen oft willkürlich nach dem aktuellen Erkenntnisstand in der Hochfrequenzphysik festgelegt wurden. In einer neuen Standardisierung durch die IEEE werden die Frequenzbänder systematisch gemäß den unterschiedlichen Eigenschaften der Frequenzen mit folglich logarithmisch ansteigender Bandgröße eingeteilt. Teilweise werden aber in der Literatur noch traditionelle Frequenzbandbezeichnungen benutzt, die in den nachfolgenden Tabellen spezifiziert sind.

Amateurfunkband

Als Amateurfunkband bezeichnet man jedes Frequenzband, das dem Amateurfunkdienst oder dem Amateurfunkdienst über Satelliten zugewiesen ist.

Die Bänder werden nach der Wellenlänge der Frequenzen benannt. Die Wellenlänge ergibt sich aus der Division der Lichtgeschwindigkeit (299.792.458 m/s) durch die Frequenz (in Hertz). Beispielsweise steht das 160-Meter-Band für den Bereich von 1800 bis 2000 kHz und das 80-Meter-Band für den Bereich von 3500 bis 3800 kHz. Historisch bedingt sind die Bezeichnungen allerdings nicht ganz exakt, so beispielsweise im 40-Meter-Band.

Amateurfunkdienst

Der Amateurfunkdienst (kurz Amateurfunk; englisch amateur radio service oder umgangssprachlich ham radio) ist im Sinne der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) ein Funkdienst, der von Funkamateuren (ordnungsgemäß befugten, an der Funktechnik interessierten Personen) ohne finanzielle Interessen zu Zwecken

  • der Selbstausbildung,
  • der gegenseitigen Verständigung und
  • technischer Untersuchungen

betrieben wird. Daneben gibt es den Amateurfunkdienst über Satelliten, der Weltraumfunkstellen an Bord von Erdsatelliten (Amateurfunksatelliten oder Raumstationen) zu denselben Zwecken nutzt.

In Deutschland wird der Amateurfunkdienst laut seiner Definition zusätzlich zu Zwecken der Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen (§ 4 Nr. 1 der Frequenzverordnung).

Weltraumforschungsfunkdienst

Der Weltraumforschungsfunkdienst (englisch space research service) ist gemäß Definition der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in der VO Funk ein Funkdienst, bei dem Weltraumfahrzeuge oder andere Weltraumkörper für wissenschaftliche oder technische Forschung verwendet werden.

Weltraumfernwirkfunkdienst

Der Weltraumfernwirkfunkdienst (englisch space operation service) ist entsprechend der Definition der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) ein Funkdienst, der ausschließlich dem Betrieb der Weltraumfahrzeuge dient, insbesondere der Weltraumbahnverfolgung, dem Weltraumvermessen und dem Weltraumfernsteuern.

Weltraumfernbänder

Deep-Space-Bänder und Near-Space-Bänder sind Frequenzbänder, die von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) für die Weltraumforschungsdienste zur Nutzung in der Deep– und NearSpace-Forschung zugewiesen wurden.

Band designationDeep space bands (for space stations more than 2,000,000 km from Earth)Near space bands (for space stations less than 2,000,000 km from Earth)
Up-link (Earth to space)Down-link (Space to Earth)Up-link (Earth to space)Down-link (Space to Earth)
S band2110–21202290–23002025–21102200–2290
X band7 145–7 1908 400–8 4507 190–7 2358 450–8 500
K band***25 500–27 000
Ka band34 200–34 70031 800–32 300**

* = Keine Zuordnung oder wird vom DSN nicht unterstützt

Freies Funknetz

Freie Funknetze sind WLAN-basierte Funknetze, die nicht von kommerziellen Anbietern, sondern von Privatpersonen, Vereinen oder ähnlichen Organisationen angeboten werden. Demnach sind die Benutzer auch gleichzeitig die Betreiber der Computernetzwerke, die von einfachen Heimnetzwerken ausgehend Häuser, Stadtteile, Dörfer oder ganze Städte vernetzen können.

Funknetz

Ein Funknetz ist ein Rechnernetz, in welchem Informationen mittels elektromagnetischer Wellen übertragen werden. Es ist ein leitungsloses Telekommunikationssystem, in dem die Methoden der Funktechnik genutzt werden.

Liste von CB-Funk-Begriffen

Die Liste von CB-Funk-Begriffen enthält Abkürzungen bei CB-Funkern des deutschsprachigen Raums.

Liste der CB-Slangausdrücke

CB-Slang ist die Anti-Sprache, der Jargon oder Jargon, der sich unter den Nutzern des Citizens Band Radio (CB) entwickelte, insbesondere unter LKW-Fahrern in den Vereinigten Staaten in den 1970er und frühen 1980er Jahren, als er ein wichtiger Bestandteil der Kultur der LKW-Branche war.

Spitznamen oder Rufzeichen, die CB-Funkbenutzer vergeben oder annehmen, werden als „Handles“ bezeichnet. Viele Lkw-Fahrer nennen sich gegenseitig „Hand“ oder nach dem Namen des Unternehmens, für das sie fahren.

CB und der dazugehörige Slang entstanden in den Vereinigten Staaten, wurden dann aber in andere Länder wie Mexiko, Deutschland und Kanada exportiert.

CB‑Funk in Deutschland 2025

CB‑Funk ist auch heute noch erlaubt und wird in Deutschland sogar wieder interessanter, weil PMR446 und Freenet stärker eingeschränkt werden, während CB im 27‑MHz‑Band mit Mobilgeräten, externer Antenne und bis 4 W AM/FM bzw. 12 W SSB weiter nutzbar bleibt.​

Was heute beim CB‑Funk gilt

  • Genutzt wird hauptsächlich das 11‑m‑Band um 27 MHz mit 40 CEPT‑Kanälen, in Deutschland meist 80 Kanälen; erlaubt sind FM, AM und SSB nach Gerätezulassung.​
  • CB‑Funk ist anmelde‑ und gebührenfrei, es reicht ein zugelassenes, CE‑gekennzeichnetes Gerät nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur.​

Gründe, warum CB‑Funk „wiederkommt“

  • Für Freenet und PMR446 gelten seit 2025 deutlich strengere Regeln (nur noch Handfunkgeräte, keine Repeater/Gateways, keine Fahrzeug‑ und Basisgeräte), weshalb viele Gruppen auf CB‑Funk oder Amateurfunk ausweichen.​
  • Im CB‑Funk sind Mobilstationen, größere Antennen und auch Internet‑Gateways auf bestimmten Kanälen ausdrücklich weiter möglich, was Reichweite und Flexibilität erhöht.​

Typische Nutzung heute

  • Hobby‑Funker nutzen CB für lokale Runden, „DXen“ über weite Entfernungen und als unkomplizierten Einstieg ohne Prüfung.​
  • Im Not‑ und Krisenfunk‑Umfeld wird CB als einfache, lizenzfreie Backup‑Kommunikation betrachtet, etwa wenn andere Netze ausfallen.​

Amtsblatt 12/2025

Bundesnetzagentur.de

Die neuen Verbote im Amtsblatt 12/2025 betreffen vor allem Freenet (149 MHz) und PMR446 und schränken diese Dienste praktisch auf einfache Kurzstrecken‑Walkie‑Talkies ein.​

Was genau verboten ist

  • Ortsfeste Funkstellen, Basis‑/Stationsgeräte und Fahrzeugfunkgeräte (Mobilgeräte mit externer Stromversorgung, z.B. 12 V im Auto oder Netzteil) sind im Freenet‑Band und bei PMR446 nicht mehr zugelassen.​
  • Gateways, Repeater/Relais, Umsetzer und jede Form der Reichweitenverlängerung (inkl. Internet‑Anbindung, Crossband‑Systeme usw.) sind ausdrücklich verboten.​

Was noch erlaubt ist

  • Erlaubt sind nur noch tragbare Handsprechfunkgeräte mit eigener, netzunabhängiger Stromversorgung, die von einer Person getragen und einhändig bedient werden können.​
  • Die Geräte dürfen nur im „Peer‑to‑Peer‑Modus“ arbeiten (Funkgerät zu Funkgerät), mit fest montierter oder direkt am Gerät steckbarer Antenne, ohne externe Antennenanlagen.​

Folgen für Nutzer

  • Bereits vorhandene Mobil‑ oder Stationsgeräte, Repeater und Gateways in Freenet und PMR446 dürfen ab den genannten Stichtagen nicht mehr betrieben werden; ein Bestandsschutz ist nicht vorgesehen.​
  • Wer weiter solche Installationen betreibt, riskiert Maßnahmen der Bundesnetzagentur bis hin zu Untersagung, Beschlagnahme der Geräte und Bußgeldern.​

Verbotene Gerätetypen

Betroffen sind alle Freenet‑Geräte, die nicht als einfache, tragbare Handsprechfunkgeräte ausgeführt sind.​

Konkrete verbotene Gerätetypen

  • Ortsfeste Stationen: Basis‑/Heimstationen mit Netzteil und fest montierter Antenne (z.B. Dach‑ oder Balkonantenne) im 149‑MHz‑Freenet‑Band.​
  • Mobilgeräte: Freenet‑Mobilfunkgeräte im Auto oder im Shack, die über Bordnetz oder separates Netzteil versorgt werden (z.B. Team MiCo & ähnliche 12‑V‑Freenet‑Mobilgeräte).​​
  • Repeater/Relais: Alle Freenet‑Relais, Crossband‑Relais (Freenet↔PMR, Freenet↔CB, Freenet↔Amateurfunk) und sonstige automatische Umsetzer.​
  • Gateways: Funk‑zu‑Internet‑Gateways (z.B. SVXLink, FRN, Zello‑Anbindung usw.) auf Freenet, ebenso Kombinationen mit anderen Funkdiensten.​​
  • Stationen mit externer Antenne: Auch wenn das eigentliche Gerät ein Handfunkgerät ist, ist der Betrieb mit externer Haus‑/Mastantenne oder über längeres Koaxkabel im Sinne einer festen Station nicht mehr zulässig.​

Was explizit noch zulässig bleibt

  • Klassische Freenet‑Handfunkgeräte mit eingebautem oder direkt aufgestecktem Antennenstrahler, batteriebetrieben, von einer Person tragbar und einhändig bedienbar.​
  • Betrieb nur Funkgerät‑zu‑Funkgerät (Peer‑to‑Peer), ohne jegliche technische Reichweitenverlängerung oder Netz‑Einbindung.​

Wenn du mir sagst, welches konkrete Modell du nutzt (z.B. Handfunkgerät X, Mobilgerät Y), kann sehr genau gesagt werden, ob es noch zulässig ist oder unter die verbotenen Gerätetypen fällt.

Welche Geräte sind betroffen?

Um zu prüfen, ob dein Freenet-Fahrzeugfunkgerät (Mobilgerät im Auto) vom Verbot betroffen ist, folge diesen Schritten – basierend auf den neuen Regelungen der Bundesnetzagentur ab 2025.​

Schnelle Selbsteinschätzung

  • Schau auf das Gerät und die Bedienungsanleitung: Steht dort „Mobilgerät“, „Fahrzeugfunkgerät“, „12V-Betrieb“, „externes Netzteil“ oder „für Freenet 149 MHz mit externer Antenne“? Dann ist es betroffen und verboten (nicht mehr im Freenet-Band nutzbar).​
  • Prüfe die Stromversorgung: Wird es über Zigarettenanzünder (12V), Auto-Bordnetz oder separates Netzteil betrieben (statt nur Akku/Batterie)? → Verboten.​
  • Antenne checken: Hat es eine externe Antenne (z.B. Magnetfuß auf dem Auto-Dach, Kabel zur Haube)? → Verboten, nur direkt am Gerät steckbare Antennen erlaubt.​

Typische betroffene Fahrzeuggeräte (Beispiele)

  • Team Electronic MiCo-Serie (z.B. MiCo 500, 600 – 12V-Mobilgeräte).​
  • Albrecht FT-149, DR-149 oder ähnliche Freenet-Mobilstationen fürs Auto.​
  • Stabo MX-149, Maas BN-96 oder Retevis/Hytera-Modelle als Fahrzeugvarianten mit externer Antenne/Netzteil.​
  • Alle umgebauten Handfunkgeräte in Auto-Halterungen mit längeren Koaxkabeln zur Außenantenne.

Was definitiv erlaubt bleibt

Nur tragbare Handfunkgeräte wie z.B. Standard-Freenet-Walkie-Talkies (Akku, einhändig bedienbar, kurze Reichweite, Antenne direkt am Gerät) – keine Fahrzeugnutzung damit im Sinne einer festen Installation.​​

Falls du dein genaues Modell nennst (z.B. „Team MiCo 550 im Auto“), sag ich dir sofort: erlaubt oder verboten. Ansonsten: Wenn es nicht 100% ein reines Handfunkgerät ohne Auto-Installation ist → nicht mehr legal im Freenet. Stattdessen CB-Funk empfehlenswert (da unberührt).​

Letzte Möglichkeit zur anonymen Kommunikation freiwillig aufgeben?

In den meisten Ländern, darunter Deutschland, ist für den Amateurfunk eine Lizenz erforderlich, die mit Prüfungs- und Lizenzgebühren verbunden ist. Die Kosten umfassen Anmeldegebühren, Prüfungsgebühren, die Ausstellung der Lizenz und jährliche Gebühren, die sich insgesamt auf mehrere hundert Euro belaufen können. Dies steht im Gegensatz zum CB-Funk (Citizens Band Radio), der in Deutschland grundsätzlich lizenzfrei betrieben werden kann, jedoch oft Missverständnisse über den Begriff “Bürgerband-Funk” entstehen. Obwohl CB-Funk theoretisch anonym sein könnte, verlangen Regierungen bei Amateurfunklizenzen die Angabe eines Rufzeichens, das die Anonymität aufhebt. Viele empfinden dies als Widerspruch und unnötige Hürde, vor allem da bereits Mobiltelefone weit verbreitet sind und die letzte Möglichkeit zur anonymen Kommunikation eingeschränkt wird.

Verstöße gegen die CB-Funk-Regeln können je nach Land und Schwere des Vergehens verschiedene Strafen nach sich ziehen. In den USA reguliert die Federal Communications Commission (FCC) den CB-Funk; hier sind CB-Funkgeräte zwar lizenzfrei, jedoch müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Verstöße, z. B. die Nutzung illegal modifizierter Geräte, Überschreiten der Leistungsgrenzen oder Betrieb auf nicht zugelassenen Frequenzen, können zu Geldstrafen und der Beschlagnahme der Geräte führen. Die Höhe der Geldstrafen kann mehrere hundert Dollar betragen.

In Deutschland und anderen Ländern können Strafen insbesondere bei Missbrauch während der Fahrt oder bei Verstößen gegen die Nutzungsvorschriften verhängt werden. Beispielsweise ist die Nutzung von CB-Funkgeräten am Steuer verboten, wenn das Mikrofon in der Hand gehalten wird, wobei dann Strafen ähnlich denen für Handynutzung am Steuer drohen. Die Bußgelder liegen meist im mittleren bis höheren zweistelligen bis dreistelligen Eurobereich.

Bei unerlaubtem Betrieb von Amateurfunkgeräten ohne Lizenz, was oft mit illegalem CB-Funk vermischt wird, drohen ebenfalls Bußgelder und im Ernstfall sogar strafrechtliche Konsequenzen. Behörden können zudem Funkstörungen verfolgen und Geräte sicherstellen.

Zusammengefasst sind die Strafen bei Verstößen gegen CB-Funk-Regeln:

  • Geldstrafen, die mehrere hundert Euro/Dollar erreichen können,
  • Beschlagnahme von Funkgeräten,
  • Bußgelder für verbotene Nutzung während der Fahrt,
  • mögliche strafrechtliche Folgen bei schweren Verstößen.

Kosten im Amateurfunk in Deutschland

  • Prüfungsgebühren: ca. 68 bis 81 Euro je nach Lizenzklasse
  • Lizenzurkunde und Rufzeichen: ca. 70 Euro
  • Jährliche Gebühren (Netznutzungsgebühren, Frequenzschutz): ca. 20 bis 50 Euro
  • Weitere Kosten für Mitgliedschaften, Geräte und weitere Prüfungen möglich.​​

Lizenzpflicht und Anonymität

  • Amateurfunk erfordert eine Lizenz mit Prüfung und damit verbundenem Rufzeichen.
  • CB-Funk in Deutschland kann ohne Lizenz genutzt werden, was theoretisch anonyme Kommunikation ermöglicht.
  • Die verpflichtende Lizenzierung misst die Anonymität ab, da Funkamateure ein Rufzeichen verwenden müssen.
  • Vor allem in einer digitalen Überwachungswelt empfinden viele diese Lizenzvorgabe als Einschränkung ihrer letzten Möglichkeit, anonym zu funken.​

Diese Aspekte erklären, warum einige Nutzer die Lizenzgebühren und Registrierungspflichten für Funkgeräte als hinderlich empfinden, wenn Mobiltelefone schon weit verbreitet sind und dennoch die letzte Möglichkeit zur anonymen Kommunikation freiwillig aufgegeben wird.

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