Vagabund
Against all Wars. Against all Governments. Against all Oppression.
Schweiz der Ku-Klux-Klan
Categories: General

Nazi-SS-Muslim-Pharaonen-Verbindung „ISIS-Verbindung“. Der Name der Schweiz kommt von (FRANZÖSISCH) Les neufs soeurs „Die neun Schwestern“…Soeur d’ Isis „Schwester von Isis“…Schw(e)-iss „Schwester Isis“ = SuiSSe „Schweiz“. „SwiSS Octagon S.M.O.M.“

KKK, Ku-Klux-Klan aus der Schweiz, Rassismus, das Herz des Nationalsozialismus und kriminelle Banken

Es waren die Schweizer, die durch den Ku Klux Klan Rassismus nach Amerika brachten; deshalb nennen sie sich die Klanritter der Schweizer Tempelritter, die in Wirklichkeit Pharaonen sind und sich noch heute „Eidgenossen“ oder die Hüter des Eides nennen. ‘Ger-Money and Swit-SS-erland’.

KKK ‘Ku Klux Klan’ von Schweizer Einwanderern gegründet

Ku Klux Klan (altdeutsch) = Ku (Kuh) Klux (Glocke) Klan (Klan) = Kuh-Glocken-Klan ‘Cowbell-Clan’

Kuhglocken, Trycheln, ist eine Schweizer Tradition !

Die dunkle Seite der sogenannten ‘Neutralen’ Schweiz

‘Zuerich Files’

Tempelritter, die Schweiz und die Nazis

Theatralisch verschwanden die Templer 1307 von der Bildfläche, nachdem sie ihre Zukunft durch die Gründung der Schweiz im Jahr 1291 gesichert hatten. In diesem Jahr fanden der letzte Kreuzzug und der letzte „Rückzug“ statt, bei dem sie nach Europa und in die Schweiz flohen; letztere nannten sie fortan Sui-Isse (Soeurs Isis) oder Schw(e)-Iss (Schwester Isis). Während der Kreuzzüge metzelten die Templer in Jerusalem massenhaft Zivilisten nieder; dann metzelten sie zwischen 1933 und 1945 einige der späteren Generationen nieder. Während des letzten Kreuzzugs fiel am 18. Mai die letzte Hochburg der Templer, Akkon. 1291. Nur 2 1/2 Monate später, gerade so lange, wie die Reise nach Europa dauerte, wurde am 1. August 1291 die Schweiz gegründet. Aus diesem Grund ist die Schweizer Flagge nach wie vor eine vereinfachte Templerflagge in den gleichen rot-weißen Farben, und an allen Schweizer Botschaften ist noch immer ein Schild eines Templerkriegers mit dem Templerkreuz darauf zu sehen – eine echte Provokation für die muslimische Welt.

Ein Großteil des Goldes aus dem alten Ägypten und Jerusalem wurde in die Schweiz gebracht – wir können also davon ausgehen, dass der berühmte Schatz der Templer dort gehortet wurde. Ein ähnlicher Prozess scheint während des Zweiten Weltkriegs stattgefunden zu haben, als Schätze, die dem Haus Juda entwendet worden waren, in die Schweiz gelangten – wozu allerdings keine Chasaren, Edomiter, Keniter, Aschkenasen, Pharisäer, „Schlangensamen“ („Reptilien“) oder Zionisten gehörten.

Die Geschichte besagt, dass Papst Urban II. (dessen Macht und Popularität schwanden) 1095 in Clermont, Frankreich, dem muslimischen Kalifat den Krieg erklärte und den Kreuzzug zur Rückeroberung Jerusalems einleitete. Aus diesem Blutbad gingen die Ritter des Tempels Salomons oder die Tempelritter hervor. In Jerusalem übernahmen die Templer die Lehren der Kabbalistik und Hermetik und wichen so weit von der christlichen Praxis ab, dass einige von ihnen 1307 in Frankreich von König Philippe wegen „satanischer Aktivitäten“, Verleugnung Christi, Götzenanbetung, schwarzer Magie und Homosexualität verhaftet wurden. 1314 erklärte Papst Clemens V. alle Templer zu Ketzern, verhaftete ihren Anführer Jacques de Molay und die Templer, die entkamen, wurden in Schottland willkommen geheißen, wo sie Robert the Bruce im selben Jahr halfen, die Engländer zu besiegen. Im Geheimen erlangten die Templer die Kontrolle über die britische Monarchie, und man kann davon ausgehen, dass sie auch die Kontrolle über den Vatikan anstrebten. Allerdings mussten sie ihren Namen ändern und wurden 1717 zu Freimaurern – aber immer noch getrieben von der Gier nach Macht, die sie durch Terror und Blutopfer erlangten. (THE LlGHT: „Illuminaten, die Freimaurerei und der Zionismus – Der Masterplan zur Weltherrschaft.“)

Die Freimaurer gründeten Amerika (1776), so wie die Templer die Schweiz gegründet hatten; dann stiftete die französische Loge „Les Neufs Soeurs“ die Statue der ISiS, getarnt als Freiheitsstatue – die Freiheit, zu tun, was sie wollen, und unschuldige Menschen auf der ganzen Welt zu töten. Diese Pharaonen und Pharisäer regieren heute die Welt von ihrer wichtigsten Basis aus, der Schweiz der Templer. Während des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) gegen die Protestanten und im Auftrag der Katholiken hatten Hunderttausende Schweizer Söldner Millionen von Deutschen massakriert, als „späte“ Antwort auf die Niederlage von Varus im Römischen Reich, und so ihre endgültige Herrschaft in Deutschland errichtet. Die Templer und die Schweizer schienen nie etwas zu vergessen – außer ihren eigenen Missetaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

In der ägyptischen Sprache werden nur die Konsonanten geschrieben, daher wird „Isis“ ohne Vokale zu „SS“, wie in SchutzStaffel, Sar Security oder Securitas Suisse. Da der Totenkopf ein Freimaurersymbol ist, deutet der „SS-Totenkopf“ darauf hin, dass „Isis“ das Symbol der gesamten Templer-Freimaurerei mit pharaonischen und pharasäischen Wurzeln ist. Während des Zweiten Weltkriegs suchte Heinrich Himmler, Chef der SS („Isis“), in Rennes-le-Chateau nach dem Schatz der Templer und suchte in den alten Katharergebieten. Was fand er? Und warum führten sie mit dem (Nord-)Afrikakorps einen weiteren „Kreuzzug“ nach Ägypten durch? Strategisch ergab das keinen Sinn, keine Deutschen zu beschützen, nur Sand zu erobern – was suchten sie also sonst noch? Haben die Templer alles in der Schweiz gekauft und gesichert? Isis, SS, Suisse, Schweiz, Templer 1307, 1291, UBS – Feind aller Nationen; und noch immer halten die Schweizer Templer-Söldner an der Tradition fest, das Sturmgewehr zu Hause aufzubewahren. Diese Söldner, die Europa bereits seit Hunderten von Jahren terrorisierten, konnten – oder sollten – traditionell jedes Jahr ab dem 1. August in die Berge zurückkehren, um ihre Ernte einzufahren, und ließen ihre Musketen im Schrank, gefettet und bereit für den nächsten Feldzug. Heute ist dies immer noch ihr Nationalfeiertag, an dem jede Menge Feuerwerk gezündet wird und das Geräusch der Detonationen durch die Täler hallt, ähnlich wie damals, als sie ihre Heimkehr mit Gewehrschüssen verkündeten, wobei ein erfolgreicher Feldzug immer von den Beutestücken aus Plünderungen und Brandschatzungen begleitet wurde. Alle strömten von den Feldern herunter, um zu feiern und den Mord an Europäern und ihren Kindern zu feiern – und feiern ihn bis heute im vollen Bewusstsein dessen, was sie ehren. Vor nicht allzu langer Zeit haben die Berner in den französischsprachigen Kantonen Waadt und Freiburg 60 % ihrer eigenen Bevölkerung abgeschlachtet.

Man kann sich die Schweizer Papstwache im Vatikan als Relikt der römischen Legion von CaeSAR vorstellen: Und jetzt beauftragen die Templer ihre Schweizer Banken, wie die UBS (United Banksters of Switzerland), Kriege zu finanzieren und auf versteckte, parasitäre Weise den Reichtum aus anderen Ländern abzusaugen; sie locken andere dazu, sich auf Schweizer Territorium niederzulassen, wie etwa die Hauptniederlassungen großer Unternehmen mit ihren geheimen Tochtergesellschaften und reiche Leute, die in ihren eigenen Ländern keine Steuern mehr zahlen. Die Steuerlast wird auf den Rücken der kleinen Unternehmen und der Armen abgewälzt, wodurch die Reichen noch reicher und die Armen noch ärmer werden; die Schweiz als kriminelle Nation kann so weiterhin parasitär von anderen leben. Diese Templerbasis, die Schweiz der Pharaonen und Pharisäer genannt wird, ist ein Krebsgeschwür mitten in Europa, das herausgeschnitten werden muss, bevor es noch mehr Elend in der Welt verursacht.

https://docslide.net/documents/zurich-files-switzerland-knights-templars-and-nazis.html

Die Tempelritter gründeten Ende des 13. Jahrhunderts die Schweiz. Jahrhunderte später gründeten die Tempelritter ihrer größten Privatbank, die fiktive SWB. Das erste bedeutende Ereignis bei der Gründung der Schweiz war der sogenannte Rütlischwur am 1. August 1291, als sich die „Waldkantone“ Uri, Schwyz und Unterwalden auf einer Wiese versammelten und einen Eid der gegenseitigen Verteidigung und Zusammenarbeit gegen äußere Bedrohungen schworen. Er vermutet, dass der damalige Großmeister Thibaud (oder Theobald) Gaudin nach dem Fall von Akko am 28. Mai 1291 aus dem Nahen Osten nach Europa reiste und zusammen mit Brüdern, die sich bereits in Schweizer Dörfern niedergelassen hatten, an dieser Versammlung teilnahm. Die Tempelritter, Gérard de Martigues aka Blessed Gerard Sasso, gründete den Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom Heiligen Johannes von Jerusalem, von Rhodos und von Malta.

Die Schweiz ‘Neutral’ nennen, ist eine Farce, es ist einfach nur lügnerische Heuchlerei. Die Schweiz war noch nie ‘Neutral’ und Sie werden es auch niemals. Sie konnten es zudem auch nicht lassen ihren Weltweiten manipulierenden Heuschlerischen Einfluss spielen zu lassen. Die Schweiz, die den Rassismus erfunden hatten und finanzierten. Die Schweiz, die die Sklaverei erfunden hatten und finanzierten. Die Schweiz, die den Krieg zum Teil mit erfanden. Die Schweiz, die uns Weltweit ihre Regel aufzwangen, die Genfer Konventionen, zugleich aber Weltweit alle Kriege finanzierten und es bis heute tun.  

Neutralität der Schweiz

Die Neutralität der Schweiz ist einer der wichtigsten Grundsätze ihrer Aussenpolitik. Sie bedeutet, dass sich die Schweiz nicht militärisch an bewaffneten Konflikten zwischen anderen Staaten beteiligt. Die schweizerische Neutralität ist im Grundsatz selbstgewählt, dauernd und bewaffnet. Sie wird nicht als Selbstzweck, sondern wurde immer als ein Instrument der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik verstanden. Inhalt und Tragweite der schweizerischen Neutralität haben sich hingegen im Laufe der Geschichte immer wieder gewandelt.

Die Bundesverfassung gibt der schweizerischen Regierung den Auftrag und der Bundesversammlung die Aufgabe, «Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz» zu treffen.

Entstehungsgeschichte

Die moderne «dauernde Neutralität» der Schweiz geht auf den Wiener Kongress von 1814/1815 zurück. Eine neutrale Schweiz erwies sich für die beteiligten Grossmächte als sinnvolle Lösung im Rahmen der umfassenden Neuordnung der Grenzziehungen und politischen Verhältnisse in Europa, nachdem zuvor verschiedenste andere Vorschläge für das Territorium der Alten Eidgenossenschaft gemacht worden waren. So hätten sowohl Frankreich als auch Österreich die Schweiz gerne als Satellitenstaat beherrscht, Preussen wollte die Schweiz in den Deutschen Bund eingliedern, sogar die Einrichtung eines Königreichs auf dem Gebiet der Schweiz wurde diskutiert.[3] Der Historiker Andreas Suter führt es auf diese «Vielzahl von sich überschneidenden und gegenseitig ausschliessenden Plänen»[4] zurück, dass sich letztlich keine Macht durchsetzen konnte und die Unabhängigkeit der Schweiz erhalten blieb, zumal auch in der Schweiz selbst die Meinungen zu den diskutierten Lösungen stark auseinandergingen. Die Grossmächte wollten, so André Holenstein (2014), «eine Wiederholung der Erfahrung der Jahre 1798 bis 1813 unbedingt vermeiden»,[5] als mit Frankreich eine einzelne Grossmacht den Raum der Schweiz unter ihre Kontrolle gebracht hatte. Für eine neutrale Schweiz eingesetzt hatte sich am Wiener Kongress dabei besonders der Genfer Politiker Charles Pictet de Rochemont.[5]

Im Ergebnis gaben die Signatarstaaten des Vertrags mit der Schweiz im Zweiten Pariser Frieden vom 20. November 1815 mit der Déclaration des Puissances portant reconnaissance et garantie de la neutralité perpétuelle de la Suisse et de l’inviolabilité de son territoire[6] eine Garantie ab, die Unverletzlichkeit und Unabhängigkeit der Schweiz in den 1815 festgelegten Grenzen zu respektieren. Im Gegenzug verpflichtete sich die Schweiz, in künftigen Konflikten neutral zu bleiben.[4] Dabei wurde die Neutralität auch auf Hochsavoyen ausgedehnt, das zum Königreich Sardinien-Piemont gehörte.

Frühere Darstellungen der Schweizer Neutralität als einer Tradition, die weitere Jahrhunderte zurückreiche und mindestens auf die Schlacht bei Marignano zurückgehe, rücken dabei in der jüngeren Geschichtswissenschaft in den Hintergrund. Ihre Wurzeln hatte diese Interpretation in der 1895 erschienenen Geschichte der schweizerischen Neutralität des Zürcher Staatsarchivars und Historikers Paul Schweizer.[7] Dieses Werk ist im Kontext ausländischen Drucks im Zusammenhang mit sozialistischen und anarchistischen Flüchtlingen in der Schweiz zu lesen: Nachdem Russland, Österreich und das Deutsche Reich 1889 gedroht hatten, der Schweiz den am Wiener Kongress definierten Status der dauernden Neutralität zu entziehen, «erfanden» Paul Schweizer und andere Persönlichkeiten eine eidgenössische Neutralitätstradition, wie Andreas Suter unter Bezugnahme auf Eric Hobsbawms Konzept der erfundenen Tradition festhält.[8] Schweizer versuchte in seinem Werk zu zeigen, dass die Schweiz ihre Neutralität nicht den Mächten verdanke. Übernommen und weiterentwickelt wurde seine These später von Edgar Bonjour, dessen gleich betitelte neunbändige, von 1946 bis 1975 erschienene Geschichte der schweizerischen Neutralität für lange Zeit prägend wirkte.

Die praktische Umsetzung der militärischen Neutralität erfolgte im 19. und 20. Jahrhundert durch die sogenannte «Grenzbesetzung» bei militärischen Konflikten nahe dem schweizerischen Staatsgebiet, so z. B. 1866, 1871, siehe auch Savoyerhandel (1859/1860). Die letzte Grenzbesetzung erfolgte zu Beginn des Zweiten Weltkriegs. Adolf Hitler hatte in einem Gespräch mit Alt-Bundesrat Edmund Schulthess am 23. Februar 1937 erklärt, die Neutralität der Schweiz achten zu wollen.

Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik

Wenn man von Neutralität spricht, gilt es, Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik auseinanderzuhalten.

Das Neutralitätsrecht ist völkerrechtlich anerkannt und seit 1907 im Haager Neutralitätsabkommen kodifiziert und kommt im Falle eines internationalen bewaffneten Konflikts zur Anwendung. Im Wesentlichen enthält das Neutralitätsrecht die Pflicht zur Unparteilichkeit und Nichtteilnahme sowie das Recht des neutralen Staates, durch den Konflikt unbehelligt zu bleiben. Die Nichtteilnahme bedeutet, dass das neutrale Land weder mit Soldaten noch mit Waffen direkt auf Seiten eines Kriegsführenden teilnehmen noch sein Territorium einem Kriegsführenden zur Verfügung stellen darf. Als dritter Punkt darf es keinem Militärbündnis beitreten.

Die Neutralitätspolitik kommt in Friedenszeiten zur Anwendung und soll die Glaubwürdigkeit und die Wirksamkeit der Neutralität sichern. Die Neutralitätspolitik ist flexibel und kann äusseren Umständen angepasst werden. Die Schweiz hat im Laufe ihrer Geschichte die Neutralität immer als Mittel zum Zweck gesehen und die Neutralität dem jeweiligen aussen- und sicherheitspolitischen Umfeld angepasst.

Die Neutralität ist weder in den aussenpolitischen Zielsetzungen der Bundesverfassung noch in deren Staatszweck erwähnt. In der Verfassung genannte Zielsetzungen wie die Achtung der Menschenrechte, die Förderung der Demokratie und das friedliche Zusammenleben der Völker können darum als höher gewichtet angesehen werden.

Funktionen der schweizerischen Neutralität

Die Neutralität hat laut Alois Riklin[11] traditionell folgende Funktionen:

  1. Integration: damit ist die interne Funktion der Neutralität für den Zusammenhalt des Landes gemeint;
  2. Unabhängigkeit: die Neutralität sollte dazu dienen, die Eigenständigkeit der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik zu sichern;
  3. Handelsfreiheit;
  4. Gleichgewicht: die Neutralität war der Beitrag der Schweiz zur Stabilität auf dem europäischen Kontinent;
  5. Gute Dienste.

Diskussion und Kritik

Das Neutralitätsprinzip geniesst bei der Bevölkerung eine hohe Zustimmungsrate. Stand 2021 befürworteten unverändert seit dem Allzeithoch, das 2019 erreicht worden war, 96 Prozent der Befragten, dass grundsätzlich die Neutralität beibehalten werden soll. Gleichzeitig stieg der Anteil derjenigen, welche eine «differenzielle Neutralität» wünschen, also eine klarere Stellungnahme in politischen, aber nichtmilitärischen Konflikten, signifikant von 49 Prozent im Jahr 2019 auf 57 Prozent im Jahr 2021.

Bei den Sanktionen gegen Russland seit dem Überfall auf die Ukraine im Jahr 2022 schloss sich der Bundesrat den EU-Sanktionen gegen Russland an, nachdem die USA, die EU, alle Schweizer Parteien ausser der SVP und eine Kommission des Nationalrats ein sofortiges Umdenken gefordert hatten.[13] Bundespräsident Ignazio Cassis begründete den in diesem Umfang einmaligen Schritt damit, dass die Invasion völkerrechtlich, politisch und moralisch nicht hinzunehmen sei. Zur Frage der Neutralität sagte er: «Einem Aggressor in die Hände zu spielen, ist nicht neutral.»[14] Armeechef Thomas Süssli und FDP-Parteipräsident Thierry Burkart würden eine verstärkte Zusammenarbeit mit der NATO begrüssen.[15][16] Eine repräsentative Umfrage in der Schweiz und in Österreich im Mai 2022 ergab, dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung an der Neutralität festhält und sich für eine ausreichende militärische Verteidigungsfähigkeit des eigenen Landes ausspricht. 49 Prozent der Befragten sprachen sich gleichzeitig für eine engere Zusammenarbeit mit der NATO aus.

Trotz einer Unterstützung von 71 Prozent von Befragten für die Sanktionen gegen Russland strengte die SVP die Lancierung einer Volksinitiative zur Festschreibung einer strengen immerwährenden Neutralität der Schweiz an. Der Text der Volksinitiative wurde nach ihrer Vorprüfung durch die Bundeskanzlei am 8. November 2022 publiziert; die Initianten hatten bis am 8. Mai 2024 Zeit, die erforderlichen 100’000 Unterschriften zu sammeln.[18] René Rhinow nannte das Vorhaben eine «gefährliche Überhöhung» der Neutralität und wies darauf hin, dass sich nicht nur das Umfeld in den letzten 200 Jahren geändert habe, sondern dass dies auch den Handlungsspielraum einschränken würde und der Sicherheit der Schweiz gar «abträglich» wäre. Eine strenge Neutralität könne sich so auswirken, dass «die Sicherheit und die existenziellen Interessen der Schweiz» gefährdet würden. Dies darum, weil die Schweizer Verfassung eine aktive Aussen- und Sicherheitspolitik verlange. Das bedeute auch Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarn. Die Schweiz habe faktisch seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs vom Schutzschirm der NATO profitiert, ungeachtet aller Unabhängigkeitsrhetorik.[19] Herfried Münkler wies ebenso auf die Fähigkeit der NATO hin, einen Gegner abzuschrecken, und dass die Schweiz davon profitiere – nur mit Blick auf die Geschichte lasse sich eine wohl nicht mehr adäquate «fetischisierte» Vorstellung der Neutralität vertreten.[20] Am 27. November 2024 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative der SVP. Darin beantragt er der Bundesversammlung, Volk und Ständen de Ablehnung der Volksinitiative zu empfehlen. Gerade im heutigen internationalen Umfeld brauche es eine flexible Handhabe der Neutralität im Rahmen der geltenden völkerrechtlichen Vorgaben. Die Verankerung eines spezifischen Neutralitätsverständnisses wäre für die Wahrung der Landesinteressen schädlich. Insbesondere sei ein Mittragen von international breit abgestützten Sanktionen im Interesse der Schweiz. Diese dienten der Aufrechterhaltung einer friedlichen und gerechten internationalen Ordnung. Der Beitritt zu einem Verteidigungsbündnis sei bereits heute nach internationalem Neutralitätsrecht ausgeschlossen, eine Zusammenarbeit mit einem solchen Bündnis liege aber im Interesse der Schweiz.

Weitere neutrale Länder

In Europa gelten im Weiteren das Fürstentum Liechtenstein, der VatikanstaatÖsterreichIrlandMaltaRepublik Moldau und Monaco als neutral.

Während des Kalten Kriegs pflegten die vier europäischen neutralen Staaten Schweiz, Schweden, Österreich und Finnland eine lockere Verbindung. Zu Beginn der 1990er-Jahre zerfällt diese Gruppe an den unterschiedlichen Interessen.

Schäfchenplakat

(Bildliche Darstellung: Schweizer sind weisse Schafe. Ausländer schwarze Schafe. Das weisse Schaf bockt das schwarze Schaf über die Schweizer Grenze.)

Endlich Sicherheit schaffen! Ja, zur Abschaffung krimineller Ausländer.

"Vielfach kopiert und rezykliert: Original-Schäfchenplakat der SVP.

Das sogenannte Schäfchenplakat war ein umstrittenes Plakat der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Das Plakat diente der Partei als Werbung für die Eidgenössische Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» sowie für den gleichzeitig stattfindenden Wahlkampf zu den Schweizer Parlamentswahlen 2007. Für den Abstimmungskampf um die Durchsetzunginitiative im Februar 2016 wurde das Plakat wiederverwendet.

Motiv

Das Plakat liest sich diagonal von oben links nach unten rechts. Es zeigt eine rote Fläche mit weissem Kreuz, darauf stehen drei weisse Schafe, wovon eines mit seinen Hinterbeinen ein weiteres, schwarzes Schaf aus der roten Fläche hinausstösst. Unten rechts ist dem Motiv der Text «Sicherheit schaffen» sowie das Logo der Schweizerischen Volkspartei (SVP) beigefügt. Entworfen wurde das Motiv von der Zürcher Agentur Goal AG.

Das Schafplakat der SVP in der Wahlkampagne von 2007.

Verwendung

Das Motiv des Plakates diente zunächst als Werbung für die im Juli 2007 von der SVP lancierte Ausschaffungsinitiative und war abgebildet auf einem Unterschriftenbogen, der auf den 1. August 2007 (Schweizer Nationalfeiertag) in alle Schweizer Haushalte verschickt wurde.

Gleichzeitig zur Unterschriftensammlung fand der Wahlkampf für die Parlamentswahlen vom Oktober 2007 statt. Das Motiv diente dort als Wahlplakat für die SVP.

Kritik

Die SVP ging bei den Parlamentswahlen 2007 als grosse Siegerin hervor und bezeichnete das Motiv als Erfolg. Zudem war die Ausschaffungsinitiative mit 210’919 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen, die Abstimmung fand am 28. November 2010 statt.

Gegner der SVP sowie Beobachter wie der UNO-Berichterstatter für RassismusDoudou Diène, sahen in der Kampagne einen fremdenfeindlichen bzw. rassistischen Unterton oder deuteten das Plakat als Aufruf zur Ausschaffung von Schwarzen oder von Ausländern im Allgemeinen. In der internationalen Presse erschienen diverse Artikel und Kommentare, die denselben Standpunkt vertraten und besonders nach dem Wahlsieg der SVP vor dem wachsenden rassistischen Potenzial in der Schweizer Bevölkerung warnten.

Da das Plakat keinen Hinweis auf die Volksinitiative enthielt, liess sich das Plakat jenseits konkreter politischer Forderungen (Ausschaffung krimineller Ausländer) interpretieren. Das führte zum Vorwurf, das Motiv richte sich pauschal gegen Ausländer und Schwarze sowie dass die so entstandene Zweideutigkeit billigend in Kauf genommen werde. Die SVP bestritt dies.

Verwendung durch andere Parteien

Verwendung einer reduzierten Version des «Schäfchenplakats» am 27. August 2018 in Chemnitz.

Nach dem Erfolg des Plakats in der Schweiz griff die hessische NPD diese Idee auf und verwendete ein leicht verändertes Motiv im Rahmen des Landtagswahlkampfs in Hessen (Januar 2008). Bei der SVP stiess dies auf Ablehnung, die Partei erwog eine Klage gegen die NPD. Auch die Jugendorganisation der NPD, die Jungen Nationalisten, verwendete ein Transparent mit einer reduzierten Version des ursprünglichen Plakatmotivs während der Ausschreitungen in Chemnitz 2018. Der Schöpfer des ursprünglichen Plakats, Alexander Segert, erwog auch in diesem Fall eine Klage.

Auch die spanische rechtsradikale Gruppe Democracia Nacional verwendet das Motiv, diesmal mit der spanischen Flagge als Untergrund für die weissen Schafe. Kopiert wurde das Schäfchenplakat auch von der italienischen Lega Nord, Vlaams BelangÚsvitUž Lietuvą Lietuvoje und von der Tschechischen Nationalpartei. Eine Variante wurde auch vom chilenischen Politiker Johannes Kaiser ohne Zustimmung verwendet. Die Goal AG kündigte daraufhin rechtliche Schritte an.

Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz parodierte das Plakat bereits im Jahr 2007 mit einer Version, in der an Stelle des schwarzen Schafes ein Ziegenbock mit dem Gesicht von Christoph Blocher zu sehen war, mit dem Text: «Abzotteln, SVP!». Dies in Anspielung auf das Wahl-Maskottchen der SVP in Form eines lebenden Ziegenbockes namens «Zottel».

Hakenkreuz auf einem Wahlplakat der SVP 2007: Protest gegen Ausländer-Politik

Eidgenössische Volksinitiative ‘Gegen Masseneinwanderung’

SVP Schweiz - Plakatkampagne: Masslosigkeit schadet – Masseneinwanderung stoppen

Die eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» war eine Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Sie beauftragt den Gesetzgeber, die Zuwanderung von Ausländern in die Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente, die sich nach den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz richten, zu begrenzen. Sie verlangt auch die Änderung widersprechender Staatsverträge, namentlich der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU, welche die Personenfreizügigkeit vorsehen.

Von den im Bundesparlament vertretenen Parteien wurde die Initiative nur durch die SVP unterstützt. Zur Ablehnung empfohlen wurde sie von der CVPBDPFDPGLPEVPSP und den Grünen sowie vom Nationalrat (mit 140 zu 54 Stimmen), vom Ständerat (37 zu 5) und vom Bundesrat.[1]

Am 9. Februar 2014 nahmen Volk und Stände die Initiative an. Bei einer überdurchschnittlich hohen Stimmbeteiligung von 56,6 Prozent erzielte das Begehren ein Volksmehr von 50,3 Prozent und ein Ständemehr von 12 52 Ständen.

Die Bundesversammlung setzte die Initiative im Dezember 2016 durch eine Gesetzesänderung um, welche eine Stellenmelde- und Interviewpflicht der Unternehmen zugunsten inländischer Arbeitnehmer vorsieht, aber auf die von der Initiative verlangten Höchstzahlen und Kontingente verzichtet.[2] Die SVP lancierte daraufhin die Begrenzungsinitiative, um die Personenfreizügigkeit zu verbieten. Das Volk verwarf diese Folgeinitiative im September 2020 mit 62 % Nein-Stimmen.

Zum Kontext, Entstehung der Initiative

1980 waren 14,1 % der in der Schweiz lebenden Menschen Ausländer, 1990 waren es 16,4 %, im Jahr 2000 19,3 %, 2010 21,9 % und 2013 23,2 %.[3] Das durchschnittliche jährliche Wachstum von 1980 bis 2013 betrug knapp 1,7 Prozent.

Die SVP lancierte die Initiative im Juli 2011 etwa drei Monate vor den Schweizer Parlamentswahlen 2011 und stellte ihren Wahlkampf unter das Thema «Masseneinwanderung stoppen!». Nach Angaben des Parteipräsidenten Toni Brunner wurden bis Oktober 2011 120’000 Unterschriften gesammelt, also mehr als die benötigten 100’000.[4]

Am 14. Februar 2012 wurde die Initiative mit 136’195 beglaubigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Rund 110’000 Unterschriften stammten aus der Deutschschweiz, 21’500 aus der Romandie und 4800 aus dem Tessin.[5]

2017 endete ein juristisches Nachspiel betreffend einer vermuteten Volksverhetzung mit einem Schuldspruch für namhafte Mitglieder der SVP. Das Bundesgericht urteilte, dass ein bei der Unterschriftensammlung geschaltetes Plakat, auf dem «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» zu lesen war, den Tatbestand der Diskriminierung erfüllte.[6]

Anteil im Ausland Geborener an der Wohnbevölkerung in OECD-Ländern. Blau: Durchschnitt, orange: Schweiz

Befürwortende Argumente

Die SVP begründete die Initiative wie folgt:[7]

  • Die Schweiz habe die Kontrolle über die Einwanderung verloren, nachdem sie in früheren Jahren grosszügig, aber kontrolliert Ausländer aufgenommen habe. Es gebe zurzeit keine wirkungsvollen Instrumente zur Steuerung und Begrenzung der Einwanderung. Dafür seien in erster Linie der unkontrollierte Zustrom aus der EU, die offenen Grenzen und verschleppte Probleme im Asylwesen verantwortlich.
  • Die ungebremste Einwanderung habe negative Folgen, die immer offensichtlicher würden. Die Schweiz müsse daher die Einwanderung wieder selber steuern und begrenzen können.
  • Die Nettoeinwanderung der letzten fünf Jahre entspreche der Einwohnerzahl der Stadt Zürich. In sechzig Jahren habe sich trotz grosszügiger Einbürgerung der Ausländeranteil fast vervierfacht: von 5,9 % (1950) auf 22 % (2010). Das Bundesamt für Migration rechne für das Jahr 2035 mit einer Wohnbevölkerung von bis zu zehn Millionen Menschen.
  • Die ungebremste Zuwanderung habe unter anderem folgende Auswirkungen:
  • Strassen und Züge seien überfüllt; Mieten und Bodenpreise explodierten.
  • Zuwanderer aus der EU verdrängten Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die wiederum nicht in ihre Heimatländer zurückkehrten und die Schweizer Sozialwerke belasteten.
  • Die Löhne gerieten unter Druck.
  • Asylmissbrauch und Ausländerkriminalität stiegen an.

Ablehnende Argumente

Gegen die Initiative wurde ein Komitee aus Politikern der Parteien CVP, BDP, FDP, GLP, Grüne und EVP gegründet. Es wurden unter anderem folgende Argumente vorgebracht:

  • Die Initiative verstosse gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU und würde daher zur Kündigung der gesamten Bilateralen Verträge I führen, da diese über eine Guillotine-Klausel miteinander verknüpft seien.[8] Eine Neuverhandlung der Abkommen habe sehr geringe Chancen, weil die Initiative mit den EU-Rechtsprinzipien unvereinbar sei und die Initiative für Verhandlungen nur drei Jahre Zeit lasse. Auch müsste die Schweiz der EU in Neuverhandlungen in anderen Bereichen weitgehende Zugeständnisse machen.[9]
  • Die Initiative verschärfe den Fachkräftemangel in der Schweiz. Die Wirtschaft sei auf die Zuwanderung dringend angewiesen. Dank der Personenfreizügigkeit könnten die fehlenden Arbeitskräfte unkompliziert in EU-Ländern rekrutiert werden.
  • Die Initiative schaffe ein Bürokratiemonster. Das geforderte Kontingentsystem sei unnötig, bürokratisch und kostenträchtig. Für die Wirtschaft stelle dies eine schmerzhafte Mehrbelastung dar. Zudem sei nicht garantiert, dass jene Leute in die Schweiz kämen, welche die heimische Arbeitswelt brauche.

Stellungnahmen

  • Die Grüne Partei des Kantons Tessini Verdi del Ticino, befürwortete die Initiative. Die Personenfreizügigkeit führe zu unhaltbaren Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt und zu einem «Krieg unter Armen» zum Vorteil der Arbeitgeber. Eine Rückkehr zu den Bestimmungen vor Einführung der Personenfreizügigkeit sei nicht fremdenfeindlich.[10]
  • Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse lehnte die Initiative ab, weil sie die bilateralen Verträge mit der EU aufs Spiel setze und damit dem Standort Schweiz schade. Sie gefährde zudem Wohlstand und Arbeitsplätze, da jeder dritte Franken aus dem Handel mit der EU verdient werde.[11][5]
  • Die Präsidenten der Rektorenkonferenzen der Schweizer Universitäten, der Fachhochschulen, der Pädagogischen Hochschulen sowie der Akademien der Wissenschaften Schweiz und der Präsident des Forschungsrats des Schweizerischen Nationalfonds bezeichneten die Personenfreizügigkeit mit der EU als den «Königsweg für die Schweiz zu exzellenter Bildung und Forschung».[12][13]

Initiativtext

I
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 121 Sachüberschrift (neu)
Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich

Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung
1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.
2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.
3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.
5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

II
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 9 (neu)
9. Übergangsbestimmung zu Art. 121a (Steuerung der Zuwanderung)
1 Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.
2 Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.

Abstimmung

Die Initiative wurde am 9. Februar 2014 von 50,3 Prozent der Stimmenden und mit einem Ständemehr von 12 52 : 8 12 angenommen.

Während die mehrheitlich deutschsprachigen Kantone ausser Basel-StadtZürich und Zug die Initiative annahmen, lehnten die Westschweizer Kantone sie ab. Die höchste Zustimmung erhielt die Initiative im Tessin. Die Stimmbeteiligung war mit 56,6 Prozent überdurchschnittlich hoch.[14]

Ergebnisse nach Kantonen
  • Ja (12 5/2 Stände)
  • Nein (8 1/2 Stände)
Masseneinwanderungsinitiative – amtliche Endergebnisse[15]
Kanton Ja (%) Nein (%) Beteiligung (%)
 Aargau 55,2 44,8 55,2
 Appenzell Ausserrhoden 54,4 45,6 57,8
 Appenzell Innerrhoden 63,5 36,5 52,4
 Basel-Landschaft 50,6 49,4 55,0
 Basel-Stadt 39,0 61,0 56,8
 Bern 51,1 48,9 54,8
 Freiburg 48,5 51,5 56,0
 Genf 39,1 60,9 57,4
 Glarus 59,4 40,6 50,9
 Graubünden 50,6 49,4 52,7
 Jura 44,1 55,9 51,3
 Luzern 53,3 46,7 57,6
 Neuenburg 39,3 60,7 55,4
 Nidwalden 58,8 41,2 60,6
 Obwalden 59,1 40,9 60,4
 Schaffhausen 58,1 41,9 70,5
 Schwyz 63,1 36,9 60,8
 Solothurn 54,6 45,4 55,6
 St. Gallen 55,9 44,1 55,5
 Tessin 68,2 31,8 57,1
 Thurgau 57,8 42,2 53,7
 Uri 58,2 41,8 50,2
 Waadt 38,9 61,1 58,0
 Wallis 48,3 51,7 61,6
 Zug 49,9 50,1 61,1
 Zürich 47,3 52,7 57,1
Eidgenössisches Wappen Schweizerische Eidgenossenschaft 50,3 49,7 56,57

Reaktionen

Reaktionen im Inland

Am Abend nach der Abstimmung gab es in verschiedenen Schweizer Städten Demonstrationen gegen das Ergebnis; es gab vereinzelte Sachbeschädigungen.[16]

Der Präsident des Arbeitgeberverbands Valentin Vogt hoffte, «dass man sich irgendwie einigen wird» mit der EU.[17] Die Schweizerische Bankiervereinigung teilte mit, es sei «zu befürchten, dass der zur Verfügung stehende Pool an Arbeitskräften nun kleiner» werde.[18]

Laut einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung erwarteten Schweizer Ökonomen keine unmittelbar merklichen volkswirtschaftlichen Schäden. Langfristig werde sich das Wachstumspotenzial der Schweizer Wirtschaft jedoch leicht reduzieren. Ökonomen der Credit Suisse gingen von einer Reduzierung des Wirtschaftswachstums von 1,9 % auf etwa 1,6 % aus.[19]

Der ehemalige Handelsdiplomat Luzius Wasescha rechnete mit zehn Jahren Verhandlungsdauer, bis neue Verträge mit der EU ausgehandelt sind, da jedes Resultat von allen Mitgliedsstaaten mitgetragen werden muss; angesichts der «wachsenden EU-Kritik» könne die EU der Schweiz gegenüber «keinerlei Flexibilität» zeigen; bei jeder Abweichung von den Grundprinzipien werde man der Schweiz sagen: «Tut uns leid, das können wir nicht akzeptieren.»[20]

Das bereits fertig verhandelte Personenfreizügigkeitsabkommen mit dem EU-Neumitglied Kroatien wurde seitens der Schweiz nicht unterzeichnet, da laut Justizministerin Sommaruga eine neue Verfassungsbestimmung direkt anwendbar sei.[21]

Nachdem die EU als Reaktion auf diese Nichtunterzeichnung die Verhandlungen über das Forschungsrahmenprogramm «Horizon 2020» ausgesetzt hatte, schrieben die Präsidenten der Hochschulen und Akademien der Wissenschaften in einem Brief an den Bundesrat, die Nicht-Assoziierung an die Programme würde das «Vertrauen in den Forschungsplatz nachhaltig erschüttern». ETH-Präsident Ralph Eichler sagte, wenn die Schweiz nicht mehr an den EU-Forschungsrahmenprogrammen teilnehmen könne, sei das, «wie wenn der FC Basel nicht mehr in der Champions League spielen könnte».[22] Der Verband der Schweizer Studierendenschaften zeigte sich «schockiert» über das Aus von «Horizon 2020» und «Erasmus+». Dies bedeute «einen enormen Rückschritt, welcher die Qualität unserer Bildung und unserer Forschungsmöglichkeiten stark erschüttern wird». Dadurch stehe auch die Führungs- und Innovationsrolle der Schweiz auf dem Spiel.[23]

Die Neue Zürcher Zeitung brachte als mögliche Verfahren ins Gespräch: «die Wiederholung der Abstimmung, die Nichtumsetzung der Initiative wie bei der Mutterschaftsversicherung, ein Plebiszit über den Bilateralismus oder die Konfrontationsstrategie mit der sofortigen Einführung von Kontingenten». Inhaltlich sah die NZZ keine möglichen Verhandlungslösungen.[24]

Yves RossierStaatssekretär im Aussendepartement, sagte, nun müsse als erstes die Frage beantwortet werden, ob die Umsetzung der Initiative mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbar sei. Ginge das nicht und könne das Freizügigkeitsabkommen nicht nachverhandelt werden, sei fraglich, welche Regelung dann gelte, «um Schaden zu vermindern» und was aus den anderen Abkommen werde. Die Möglichkeit, dass alle Bilateralen Abkommen fielen, bestehe.[25]

Bei einer Kundgebung «für eine offene und solidarische Schweiz», zu der ein Bündnis von fast 60 Parteien, Gewerkschaften und Organisationen, darunter mehrere Ausländervereinigungen, aufgerufen hatte, kamen am 1. März 2014 auf dem Bundesplatz in Bern etwa 12.000 Teilnehmer zusammen.[26]

Vertreter der Europäischen Union

Die Europäische Kommission teilte mit, das Votum verletze «das Prinzip des freien Personenverkehrs zwischen der Europäischen Union und der Schweiz».[27] Kommissionspräsident José Manuel Barroso sagte, die Schweiz könne nicht alle Vorteile des weltgrössten Marktes geniessen, ohne im Gegenzug den freien Zugang für EU-Bürger zu gewähren, und es wäre nicht richtig, wenn Schweizer Bürger uneingeschränkte Bewegungsfreiheit in der Europäischen Union genössen, die Schweiz aber Kontingente für EU-Bürger einführe; Schweizer Bürger könnten das Recht verlieren, in der EU zu leben und zu arbeiten.[28]

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Europäischen Parlaments Elmar Brok teilte mit, man könne «nicht einseitig eines der vier Prinzipien des Binnenmarktes herausnehmen»; es dürfe nicht sein, dass sich hier «Rosinenpickerei» durchsetze.[29] Der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz stimmte Brok zu und sagte: «Vorteile zu geniessen, aber selbst die Türen zu schliessen – das geht nicht.»[30]

Der deutsche Abgeordnete des Europäischen Parlaments Andreas Schwab (EVP) gab an, er respektiere den Volksentscheid und werde sich dafür einsetzen, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen aufgekündigt und die Guillotine-Klausel aktiviert werde.[31] Der deutsche Abgeordnete des Europäischen Parlaments Sven Giegold (Grüne/EFA) forderte die Europäische Union und die deutsche Bundesregierung auf, bei Neuverhandlungen der Abkommen mit der Schweiz Gegenforderungen bei den Themen «Bankgeheimnis» und «Schweizer Steuerdumping» zu stellen.[32] Der deutsche Abgeordnete des Europäischen Parlaments Alexander Graf Lambsdorff (ALDE) warnte vor vorschnellen Konsequenzen gegenüber der Schweiz und mahnte zur Respektierung des Ergebnisses. Er stellte jedoch auch klar, dass es keine Trennung der vier Grundfreiheiten geben werde.[33] Der britische Abgeordnete des Europäischen Parlaments Nigel Farage (EFD) meinte, dass sich «eine weise und starke Schweiz gegen die Schikanen und Drohungen der ungewählten Bürokraten in Brüssel erhoben» habe.[34]

Nachdem die Schweiz in Umsetzung der Verfassungsänderung das bereits fertig verhandelte Personenfreizügigkeitsabkommen mit dem EU-Neumitglied Kroatien nicht unterzeichnet hatte, setzte die EU die Verhandlungen über das achte Forschungsrahmenabkommen «Horizon 2020» und das Bildungsaustauschprogramm «Erasmus+» bis auf Weiteres aus.[21] EU-Sozialkommissar László Andor sagte am 26. Februar im Europäischen Parlament, dies sei keine Strafaktion der EU, sondern die bereits vor der Abstimmung bekannt gewesene Konsequenz, wenn die Schweiz das Zusatzprotokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien nicht unterzeichnen könne. Nun sei eine Teilnahme der Schweiz unter den Programmen unter den vor der Abstimmung vorgesehenen Bedingungen für das Jahr 2014 definitiv nicht mehr möglich.[35]

Andor bekräftigte auch, dass die Personenfreizügigkeit für die EU nicht verhandelbar sei, dass Brüssel von der Schweiz die Einhaltung der bilateralen Verträge erwarte und dass eine selektive Anwendung oder «Rosinenpickerei» keine Optionen seien. Daneben betonte er, dass die EU auf die Umsetzungsvorschläge durch die Schweizer Regierung warte.[35]

Politiker, Parteien und Organisationen im Ausland

Der französische Wirtschaftsminister Arnaud Montebourg bezeichnete das Votum als «Ruin der Schweiz» und drohte mit einer Handelsbarriere Frankreichs.[36] Der französische Aussenminister Laurent Fabius nannte das Votum «besorgniserregend» und kündigte an, Frankreich werde die «Beziehungen zur Schweiz überprüfen».[37] Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte anlässlich des Besuchs des Schweizer Bundespräsidenten Didier Burkhalter in Berlin, sie bedaure die Entscheidung, aber der Wille des Souveräns sei zu respektieren. Es gelte, dafür zu sorgen, dass die bereits intensiven Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU so intensiv wie möglich blieben. Merkel erinnerte im Weiteren daran, dass auch Deutschland die Bestimmungen der Personenfreizügigkeit nach dem Beitritt der ostmitteleuropäischen Staaten jahrelang aussetzte, und sie betonte, dass es auch im Falle Kroatiens zunächst eine Kontingentregelung geben werde.[38][39] Der Co-Vorsitzende der deutschen Partei Die Linke Bernd Riexinger forderte die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen, denn «wenn die Schweiz ihre Grenze für Menschen schliesst», sei es «nur gerecht, wenn auch das Geld draussenbleibt».[40] Der österreichische FPÖ-Nationalrat Heinz-Christian Strache forderte eine ebensolche Abstimmung in Österreich.[41] Der liechtensteinische Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer befürchtete negative Auswirkungen auf Liechtenstein.[42]

Das Abstimmungsergebnis wurde von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands, der UK Independence Party und dem Front National begrüsst. Der britische Staatsminister David Lidington äusserte Verständnis für die Entscheidung und kündigte an, dass Grossbritannien Sozialtourismus stärker bekämpfen wolle. Es gäbe «kein Recht fortzuziehen, nur um Zugang zu Sozialgeldern und öffentlichen Diensten zu erlangen».[28]

Der damalige Sprecher der deutschen Partei Alternative für Deutschland Bernd Lucke forderte, Deutschland solle sich an der Schweiz ein Vorbild nehmen und auch Volksabstimmungen zum Thema Einwanderung durchführen; Volksabstimmungen würden aufzeigen, wo die Politik Probleme ignoriere.[43]

Der Schweizer Ökonom Thomas Straubhaar, Leiter des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts meinte, «wenn die EU-Kommission die bilateralen Verträge kündigt», habe dies «für die Wirtschaft ernste Folgen».[17]

Abstimmungsanalyse

Laut einer Analyse der Berner Zeitung hat vor allem ein Meinungsumschwung in den grossen Agglomerationen zur Annahme der Initiative geführt. Die unmittelbar nach der Abstimmung vorgebrachte Erklärung, die ländliche Schweiz mit ihrem vergleichsweise kleinen Ausländeranteil habe die Annahme verursacht, greife zu kurz. In ihrer Analyse vergleicht die Berner Zeitung das Abstimmungsresultat mit früheren europapolitischen Entscheidungen. Seit dem am 21. Mai 2000 vom Bundesrat vorgelegten und vom Souverän mit deutlicher Mehrheit gebilligten Paket der bilateralen Verträge seien die Mehrheitsverhältnisse in fünf weiteren europapolitischen Abstimmungen im Wesentlichen stabil geblieben. Dies habe sich jedoch mit der Initiative stark verändert. Es seien insgesamt etwa 680’000 Menschen mehr zur Urne gegangen als noch im Jahr 2000. Trotz dieser um ein Drittel höheren Stimmbeteiligung habe sich das europafreundliche Lager um 50’000 verringert, während sich das europakritische Lager um 730’000 vergrössert habe. Das Nein zur Personenfreizügigkeit habe sich zwar flächendeckend verbreitet, habe aber in den bisher europafreundlichen Ballungsräumen überdurchschnittlich zugenommen. Insbesondere in den verstädterten Gemeinden des Mittellandes habe sich ein entscheidender Zuwachs von 530’000 Stimmen ergeben.[44] In einem Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung wies Peter Moser, stellvertretender Chef des Zürcher Statistikamtes, darauf hin, die Ablehnung der Freizügigkeit sei primär dort gestiegen, wo die Folgen der Zuwanderung subjektiv als besonders akut wahrgenommen worden seien, d. h. in den Agglomerationsgebieten.[45]

Umsetzung

Änderung von bestehenden und Abschluss von neuen völkerrechtlichen Verträgen

Die in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 angenommenen neuen Verfassungsbestimmungen verlangten die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU über eine Änderung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) mit dem Ziel, innert höchstens drei Jahren Höchstzahlen und Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen von EU-Angehörigen einzuführen. Der Bundesrat beschloss am 11. Februar 2015 sein Verhandlungsmandat.[46] Es sollten zwei Ziele verfolgt werden: Einerseits soll das FZA so angepasst werden, dass es der Schweiz künftig möglich ist, die Zuwanderung eigenständig zu steuern und zu begrenzen. Andererseits soll der bilaterale Weg gesichert werden. Voraussetzung für den Erfolg von Verhandlungen ist die Zustimmung beider Verhandlungspartner. Die EU, durch den schweizerischen Verfassungstext selbstverständlich nicht gebunden, war aber nicht bereit, auf derartige Verhandlungen einzutreten. Die neuen Verfassungsbestimmungen enthielten keine Regelung, wie in diesem Fall vorzugehen sei, insbesondere bestand kein verbindlicher Auftrag, das FZA zu kündigen (anders als im Text der späteren «Begrenzungsinitiative»).

Gemäss dem neuen Artikel 121a BV dürfen keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, welche dieser Bestimmung widersprechen. Aufgrund dieser Bestimmung hat der Bundesrat das mit der EU bereits abschliessend verhandelte, als völkerrechtlicher Vertrag geltende «Protokoll» über die Erweiterung des FZA auf Kroatien vorerst nicht unterzeichnen können. Der Bundesrat beantragte der Bundesversammlung mit Botschaft vom 4. März 2016 die Genehmigung dieses Protokolls.[47] Er begründete das damit, dass die EU zwar nicht bereit sei zu Verhandlungen, aber zu «Konsultationen, in welchen ausgelotet werden sollte, ob es einen für beide Seiten gangbaren Weg gibt, den Verfassungsauftrag von Artikel 121a BV bei gleichzeitiger Wahrung des bilateralen Weges umzusetzen.» Die Eidgenössischen Räte genehmigten das Protokoll am 16. Juni 2016 mit dem Vorbehalt, dass der Bundesrat das Protokoll erst dann ratifizieren darf, «wenn mit der Europäischen Union eine mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbare Regelung zur Steuerung der Zuwanderung besteht.».[48] Der Bundesrat kam am 16. Dezember 2016 zum Schluss, dass diese Bedingung mit der Annahme der Ausführungsgesetzgebung zu Art. 121a BV (siehe unten) erfüllt ist, und beschloss die Ratifikation des Protokolls.[49]

Ausführungsgesetzgebung

Nach längeren Vorarbeiten (Konsultationen mit allen interessierten Kreisen über einen Vorentwurf, Abwarten der Entwicklung in der EU, insbesondere im Zusammenhang mit dem Brexit) unterbreitete der Bundesrat am 4. März 2016 seinen Entwurf für eine Umsetzung der «Masseneinwanderungsinitiative».[50] Weil bis zu diesem Zeitpunkt mit der EU noch keine Einigung erzielt werden konnte, schlug er vor, die Zuwanderung mittels einseitiger Schutzklausel zu steuern: Wird ein bestimmter Schwellenwert überschritten, muss der Bundesrat jährliche Höchstzahlen festlegen. In den parlamentarischen Beratungen[51] fand dieser Vorschlag keine Zustimmung, weil er im Widerspruch zum FZA mit der EU stand. Die Eidgenössischen Räte einigten sich am 16. Dezember 2016 nach für schweizerische Verhältnisse ungewöhnlich emotionellen Beratungen auf einen sogenannten «Inländervorrang light»: Die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften sollte gedrosselt werden, indem inländischen Stellensuchenden in Berufsgruppen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit eine Art Startvorsprung eingeräumt wird.[52] Sie sollen während einer bestimmten Frist exklusiven Zugang zu den Inseraten haben, die den Arbeitsämtern gemeldet werden.

Diese Lösung war mit dem FZA vereinbar, verzichtete aber auf die von der Verfassung geforderten Höchstzahlen und Kontingente. In seiner Fraktionserklärung vor der Schlussabstimmung im Nationalrat erklärte Adrian Amstutz, Fraktionspräsident der SVP: «Mit der Nichtumsetzung des von Volk und Ständen beschlossenen Auftrages der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung begeht das Parlament einen in dieser Form wohl einmalig dreisten Verfassungsbruch.»[53] Ignazio Cassis, Präsident der Fraktion FDP-Liberale, entgegnete: «Alle Artikel in der Verfassung sind gleich, gleich wichtig, unabhängig vom Datum der Einfügung in die Verfassung. Il n’y a pas de hiérarchie. Artikel 121a ist nicht wichtiger als beispielsweise Artikel 5, der die Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns definiert. In Absatz 4 liest man dort: Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Das haben wir gemacht. Die Bilateralen sind Völkerrecht, und das Freizügigkeitsabkommen ist Teil der Bilateralen.»[54]

Die SVP verzichtete in der Folge darauf, das Referendum gegen die Gesetzesrevision zu ergreifen und damit eine Volksabstimmung zu ermöglichen. Wäre das Gesetz in der Volksabstimmung abgelehnt worden, so hätte der Bundesrat die Verfassungsänderung durch eine Verordnung umsetzen müssen, wie dies Artikel 197 Ziffer 11 Absatz 2 BV (siehe oben. Ziff. 9 des Initiativtextes wurde nach Annahme der Initiative in Ziff. 11 umnummeriert) fordert. Bei isolierter Betrachtung des Wortlauts dieses Artikels wäre er dazu allerdings auch nach Annahme des Gesetzes durch das Parlament oder durch das Volk verpflichtet gewesen, was aber mit seiner staatsrechtlichen Stellung gegenüber den ihm übergeordneten Staatsorganen Parlament und Volk nicht vereinbar wäre.[55]

Die Stellenmeldepflicht trat zum 1. Juli 2018 in Kraft.

Verfassungsänderung

Am 27. Oktober 2015 wurde die Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten» (inoffiziell als RASA-Initiative benannt) mit den nötigen Unterschriften eingereicht. Sie forderte die ersatzlose Aufhebung der am 9. Februar 2014 angenommenen Verfassungsbestimmungen. Der Bundesrat nahm mit seiner Botschaft vom 26. April 2017 dazu Stellung. Die Initiative hätte zwar die Gelegenheit geboten, den Widerspruch zwischen dem Verfassungstext einerseits und den völkerrechtlichen Verpflichtungen und den Gesetzesänderungen vom 16. Dezember 2016 andererseits aufzulösen. Der Bundesrat lehnte die Initiative aber ab, weil nach seiner Ansicht die Zuwanderung weiterhin mit geeigneten Massnahmen gesteuert und begrenzt werden soll. Auch sprächen demokratiepolitische Gründe dagegen, nach so kurzer Zeit den Entscheid von Volk und Ständen vom 9. Februar 2014 wieder rückgängig zu machen. Der Bundesrat hatte zwar am 21. Dezember 2016 einen Gegenentwurf zur Initiative mit einem eigenen Vorschlag für eine Verfassungsänderung zur Diskussion gestellt. Nachdem dieser Vorschlag nicht auf genügende Zustimmung gestossen war, verzichtete er darauf. Die Eidgenössischen Räte folgten dem Bundesrat. Nachdem sie die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung empfohlen hatten, zogen die Initianten sie zurück.

Die SVP unternahm ihrerseits einen Versuch für eine Aufhebung des Widerspruchs zwischen der Bundesverfassung und dem FZA mit der Lancierung einer neuen Verfassungsinitiative, welche diesmal im Unterschied zur «Masseneinwanderungsinitiative» ausdrücklich die Kündigung des FZA verlangt, falls Verhandlungen mit der EU nicht fristgemäss zu einem Erfolg führen. Die Begrenzungsinitiative wurde 2018 eingereicht und kam am 27. September 2020 zur Abstimmung. Das Schweizer Volk lehnte die Initiative mit 61,7 % Nein-Stimmen ab.

Die Angst vor Ausländern führte zur Zuwanderungsbeschränkung

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