CB‑Funk ist auch heute noch erlaubt und wird in Deutschland sogar wieder interessanter, weil PMR446 und Freenet stärker eingeschränkt werden, während CB im 27‑MHz‑Band mit Mobilgeräten, externer Antenne und bis 4 W AM/FM bzw. 12 W SSB weiter nutzbar bleibt.
Was heute beim CB‑Funk gilt
- Genutzt wird hauptsächlich das 11‑m‑Band um 27 MHz mit 40 CEPT‑Kanälen, in Deutschland meist 80 Kanälen; erlaubt sind FM, AM und SSB nach Gerätezulassung.
- CB‑Funk ist anmelde‑ und gebührenfrei, es reicht ein zugelassenes, CE‑gekennzeichnetes Gerät nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Gründe, warum CB‑Funk „wiederkommt“
- Für Freenet und PMR446 gelten seit 2025 deutlich strengere Regeln (nur noch Handfunkgeräte, keine Repeater/Gateways, keine Fahrzeug‑ und Basisgeräte), weshalb viele Gruppen auf CB‑Funk oder Amateurfunk ausweichen.
- Im CB‑Funk sind Mobilstationen, größere Antennen und auch Internet‑Gateways auf bestimmten Kanälen ausdrücklich weiter möglich, was Reichweite und Flexibilität erhöht.
Typische Nutzung heute
- Hobby‑Funker nutzen CB für lokale Runden, „DXen“ über weite Entfernungen und als unkomplizierten Einstieg ohne Prüfung.
- Im Not‑ und Krisenfunk‑Umfeld wird CB als einfache, lizenzfreie Backup‑Kommunikation betrachtet, etwa wenn andere Netze ausfallen.
Amtsblatt 12/2025
Die neuen Verbote im Amtsblatt 12/2025 betreffen vor allem Freenet (149 MHz) und PMR446 und schränken diese Dienste praktisch auf einfache Kurzstrecken‑Walkie‑Talkies ein.
Was genau verboten ist
- Ortsfeste Funkstellen, Basis‑/Stationsgeräte und Fahrzeugfunkgeräte (Mobilgeräte mit externer Stromversorgung, z.B. 12 V im Auto oder Netzteil) sind im Freenet‑Band und bei PMR446 nicht mehr zugelassen.
- Gateways, Repeater/Relais, Umsetzer und jede Form der Reichweitenverlängerung (inkl. Internet‑Anbindung, Crossband‑Systeme usw.) sind ausdrücklich verboten.
Was noch erlaubt ist
- Erlaubt sind nur noch tragbare Handsprechfunkgeräte mit eigener, netzunabhängiger Stromversorgung, die von einer Person getragen und einhändig bedient werden können.
- Die Geräte dürfen nur im „Peer‑to‑Peer‑Modus“ arbeiten (Funkgerät zu Funkgerät), mit fest montierter oder direkt am Gerät steckbarer Antenne, ohne externe Antennenanlagen.
Folgen für Nutzer
- Bereits vorhandene Mobil‑ oder Stationsgeräte, Repeater und Gateways in Freenet und PMR446 dürfen ab den genannten Stichtagen nicht mehr betrieben werden; ein Bestandsschutz ist nicht vorgesehen.
- Wer weiter solche Installationen betreibt, riskiert Maßnahmen der Bundesnetzagentur bis hin zu Untersagung, Beschlagnahme der Geräte und Bußgeldern.
Verbotene Gerätetypen
Betroffen sind alle Freenet‑Geräte, die nicht als einfache, tragbare Handsprechfunkgeräte ausgeführt sind.
Konkrete verbotene Gerätetypen
- Ortsfeste Stationen: Basis‑/Heimstationen mit Netzteil und fest montierter Antenne (z.B. Dach‑ oder Balkonantenne) im 149‑MHz‑Freenet‑Band.
- Mobilgeräte: Freenet‑Mobilfunkgeräte im Auto oder im Shack, die über Bordnetz oder separates Netzteil versorgt werden (z.B. Team MiCo & ähnliche 12‑V‑Freenet‑Mobilgeräte).
- Repeater/Relais: Alle Freenet‑Relais, Crossband‑Relais (Freenet↔PMR, Freenet↔CB, Freenet↔Amateurfunk) und sonstige automatische Umsetzer.
- Gateways: Funk‑zu‑Internet‑Gateways (z.B. SVXLink, FRN, Zello‑Anbindung usw.) auf Freenet, ebenso Kombinationen mit anderen Funkdiensten.
- Stationen mit externer Antenne: Auch wenn das eigentliche Gerät ein Handfunkgerät ist, ist der Betrieb mit externer Haus‑/Mastantenne oder über längeres Koaxkabel im Sinne einer festen Station nicht mehr zulässig.
Was explizit noch zulässig bleibt
- Klassische Freenet‑Handfunkgeräte mit eingebautem oder direkt aufgestecktem Antennenstrahler, batteriebetrieben, von einer Person tragbar und einhändig bedienbar.
- Betrieb nur Funkgerät‑zu‑Funkgerät (Peer‑to‑Peer), ohne jegliche technische Reichweitenverlängerung oder Netz‑Einbindung.
Wenn du mir sagst, welches konkrete Modell du nutzt (z.B. Handfunkgerät X, Mobilgerät Y), kann sehr genau gesagt werden, ob es noch zulässig ist oder unter die verbotenen Gerätetypen fällt.
Welche Geräte sind betroffen?
Um zu prüfen, ob dein Freenet-Fahrzeugfunkgerät (Mobilgerät im Auto) vom Verbot betroffen ist, folge diesen Schritten – basierend auf den neuen Regelungen der Bundesnetzagentur ab 2025.
Schnelle Selbsteinschätzung
- Schau auf das Gerät und die Bedienungsanleitung: Steht dort „Mobilgerät“, „Fahrzeugfunkgerät“, „12V-Betrieb“, „externes Netzteil“ oder „für Freenet 149 MHz mit externer Antenne“? Dann ist es betroffen und verboten (nicht mehr im Freenet-Band nutzbar).
- Prüfe die Stromversorgung: Wird es über Zigarettenanzünder (12V), Auto-Bordnetz oder separates Netzteil betrieben (statt nur Akku/Batterie)? → Verboten.
- Antenne checken: Hat es eine externe Antenne (z.B. Magnetfuß auf dem Auto-Dach, Kabel zur Haube)? → Verboten, nur direkt am Gerät steckbare Antennen erlaubt.
Typische betroffene Fahrzeuggeräte (Beispiele)
- Team Electronic MiCo-Serie (z.B. MiCo 500, 600 – 12V-Mobilgeräte).
- Albrecht FT-149, DR-149 oder ähnliche Freenet-Mobilstationen fürs Auto.
- Stabo MX-149, Maas BN-96 oder Retevis/Hytera-Modelle als Fahrzeugvarianten mit externer Antenne/Netzteil.
- Alle umgebauten Handfunkgeräte in Auto-Halterungen mit längeren Koaxkabeln zur Außenantenne.
Was definitiv erlaubt bleibt
Nur tragbare Handfunkgeräte wie z.B. Standard-Freenet-Walkie-Talkies (Akku, einhändig bedienbar, kurze Reichweite, Antenne direkt am Gerät) – keine Fahrzeugnutzung damit im Sinne einer festen Installation.
Falls du dein genaues Modell nennst (z.B. „Team MiCo 550 im Auto“), sag ich dir sofort: erlaubt oder verboten. Ansonsten: Wenn es nicht 100% ein reines Handfunkgerät ohne Auto-Installation ist → nicht mehr legal im Freenet. Stattdessen CB-Funk empfehlenswert (da unberührt).
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