NGO-Regime BRD ‘Nichtregierungsorganisation’

Eine Nichtregierungsorganisation (NRO; englisch Non-governmental organization, NGO) oder auch nichtstaatliche Organisation ist ein zivilgesellschaftlich zustande gekommener Interessenverband, der nicht durch ein öffentliches Mandat legitimiert ist, aber zum Teil staatlich finanziert sein kann. Die Weltbank definiert NROs als private Organisationen, die durch ihre Aktivitäten versuchen, Leid zu mindern, die Interessen der Armen in der Öffentlichkeit zu vertreten, die Umwelt zu schützen, grundlegende soziale Dienste zu leisten oder Aktionen für Entwicklungsvorhaben zu initiieren. Diese Begriffsbestimmung wurde bewusst unscharf gewählt, da sich NROs aller denkbaren Aufgaben annehmen können.

Der englische Begriff non-governmental organization wurde einst von den Vereinten Nationen (UNO) eingeführt, um Vertreter der Zivilgesellschaft, die sich an den politischen Prozessen der UNO beteiligen, von den staatlichen Vertretern abzugrenzen; non-governmental bedeutet dabei „nichtstaatlich“ im Sinne von „staatsunabhängig“, „regierungsunabhängig“. Heute wird der Begriff von und für nichtstaatliche Vereinigungen benutzt, die sich insbesondere sozial- und umweltpolitisch engagieren, und zwar unabhängig von einer Beziehung zur UNO. Zu den bekanntesten und größten internationalen Organisationen zählen beispielsweise im Bereich Umweltschutz Greenpeace und World Wildlife Fund, bei den Menschenrechten Amnesty International und Human Rights Watch, in der Korruptionsbekämpfung Transparency International und Internet Corporation for Assigned Names and Numbers für neue Technologien.

Einerseits wird eine NRO (engl. NGO), die weltweit aktiv ist, als internationale Nichtregierungsorganisation (INGO) bezeichnet; andererseits wird INGO vom Europarat für die Gemeinschaft der national-tätigen NRO mit ihren europäischen Partner-NROs benutzt, die Teilnehmerstatus bei der Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen haben (vgl. NRO-Bewerbung für einen Teilnahme-Status beim Europarat).

Deutschland

Edda Müller, die Vorsitzende von Transparency International Deutschland, sah 2017 bei vielen Organisationen Nachholbedarf in Sachen Transparenz. Eine 2013 durchgeführte Untersuchung der Stiftung Warentest ergab, dass nur sechs von 44 Organisationen aus den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz sowie Tier-, Natur- und Artenschutz transparent und nachvollziehbar wirtschaftlich arbeiten. Beim deutschen Vier-Pfoten-Verein beispielsweise floss laut Geschäftsbericht 2012 weniger als die Hälfte der Ausgaben in Projekte und Kampagnen. Weiters bemängelte Stiftung Warentest bei den meisten Spendenorganisationen mangelnde Transparenz bei der Offenlegung von Einnahmen und Ausgaben sowie bei Provisionszahlungen für Mitgliederwerbung und Aufwand für Spendenwerbung.

Nichtregierungsorganisation können die Herkunft ihrer Mittel in Deutschland weitgehend vor der Öffentlichkeit geheim halten. Die Zeit nannte an existierenden Vorschriften dazu Ende 2018 nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft, die lediglich verlangt, dass Spender, die mit ihren Zuwendungen mehr als 10 % der Jahreseinnahmen einer NGO ausmachen, veröffentlicht werden müssen. Im Februar 2025 richtete die Unionsfraktion eine kleine Anfrage mit 551 Fragen zur Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen an die deutsche Bundesregierung. Die Anfrage wurde von der Linken, der SPD, den Grünen und von betroffenen NGOs scharf kritisiert. Auch Amnesty International warf der CDU/CSU vor, sich gegen die Zivilgesellschaft zu richten, wobei den NGOs unterstellt werde, eine Schattenstruktur zu sein, die mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreibe.

Der Staatsrechtler Hubertus Gersdorf meint, dass das Demokratieprinzip dadurch gekennzeichnet sei, dass sich die Willensbildung vom Volk zum Staat zu vollziehen habe und nicht andersherum. So müsse sichergestellt sein, dass Regierungsstellen keinen Einfluss auf die politische Kommunikation nehmen können. Deshalb müsse ausgeschlossen werden, dass die jeweilige Regierung sich bei der Förderung NGOs aussucht, die ihr nahestehen und so in ihrem Sinne auf den Willens- und Meinungsbildungsprozess des Volkes einwirken. Die Förderung von NGOs sei gesetzlich zu regeln.

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