Obdachloser nächtigt an Unnaer Grundschulweg

Mutter kritisiert die Reaktion der Polizei und versteht „Elterntaxis“

„Liebes Rundblick Unna Team. Ich muss mir mal Luft machen.“

So beginnen viele Zuschriften, die unsere Redaktion von Leserinnen und Lesern bekommt. In einem aktuellen Fall möchte sich eine junge Mutter aus Unna mal „Luft machen zum Thema ,Elterntaxi´“.

Wie berichtet, besucht die Kreispolizei Unna seit Beginn des neuen Schuljahrs reihum verschiedene Schulen im Kreis Unna, um mit den Eltern Gespräche über die Gefahren durch den hohen Bring- und Abholverkehr an den Schulgebäuden zu führen. Die Verkehrspolizisten versuchen die Mütter und Väter davon zu überzeugen, ihre Kinder zu Fuß zur Schule gehen oder radeln zu lassen statt sie im „Elterntaxi unmittelbar bis vors Schultor zu fahren.

Vielfach antworten Eltern darauf: „Das ist mir für mein Kind zu unsicher.“

Nachvollziehen kann das Dani B. aus Unna, deren Tochter in der vorigen Woche eingeschult wurde.

Die Familie wohnt unweit der Grundschule, und nach einer gewissen Eingewöhnung soll die Erstklässlerin den Schulweg auch alleine mit ihrer Freundin bestreiten, berichtet die Mutter.

„Aktuell bringe ich die beiden (zu Fuß!!) zur Schule.

Auf dem Weg (Falkstraße) ist mir am Freitag ein offensichtlich obdachloser Mann aufgefallen, der unweit der Schule und mehrerer Kitas unter der Unterführung an der Falkstraße nächtigt.“

Dani B. rief die Polizei an und bat darum, den Mann zu wecken und den Schulweg zu sichern.

„Es ist ja nicht so, dass die Polizei 300 Meter weiter an der Schule steht und darauf achtet, dass die Kinder sicher über die Straße kommen.

Da wurde mir tatsächlich gesagt, dass die Polizei nichts unternehmen würde, solange nichts passiert und die Person nicht aggressiv oder handgreiflich wird.

Da kann ich doch nur den Kopf schütteln. Müssen unsere Kinder erst angegriffen werden??“

Tatsächlich bekam Dani B. von dem betreffenden Polizeibeamten die völlig korrekte Antwort. Wenn sich ein Mensch friedlich im öffentlichen Raum aufhält und wie in diesem Fall unter einer Unterführung im Freien schläft, besteht zunächst einmal kein Anlass und auch keine rechtliche Handhabe, ihm das zu verwehren oder gar polizeilich einzuschreiten.

Dies ist erst dann der Fall, wenn von der Person eine „Eigen- oder Fremdgefährdung“ ausgeht (oder beides). Konkret wäre das etwa dann der Fall, wenn der Betreffende Passanten bedrohen oder sogar angreifen würde und/oder wenn er seine eigene Gesundheit schädigt, indem er auch bei Kälte und strömendem Regen draußen im Freien ausharrt. Oder wenn er krank/verletzt ist und Hilfe verweigert.

In aller Regel, berichtete uns die Kreispolizei schon häufig in solchen Fällen, schauen die Streifenbeamten regelmäßig bei den „bekannten“ Schlafstellen von Obdachlosen vorbei und haben ein Auge auf sie.

So war es auch bei dem Obdachlosen, der monatelang im Bushaltehäuschen auf dem Unnaer Rathausplatz nächtigte. Oder bei der obdachlosen Frau vom Westfriedhof, die vor zwei Jahren dort über Monate hinweg „campierte“. Auch unsere Redaktion sprach damals mit der Frau, die freundlich, aber entschieden deutlich machte, dass es ihr Wunsch sei, hier draußen im Freien zu „wohnen“. Weil sie schließlich ernsthaft erkrankte, wurde sie damals ins Krankenhaus gebracht.

Dani B. kann mit Blick auf den Obdachlosen am Schulweg zur Falkschule gleichwohl „jede Mutter und jeden Vater verstehen, die ihr Kind am Liebsten bis ins Klassenzimmer bringen möchten.“

( https://rundblick-unna.de/2024/08/31/obdachloser-naechtigt-an-unnaer-grundschulweg-mutter-kritisiert-die-reaktion-der-polizei-und-versteht-elterntaxis/ )

Mitbürger, die Sie unbedingt meiden sollten, Frau B. aus Unna

“Tatsächlich bekam Dani B. von dem betreffenden Polizeibeamten die völlig korrekte Antwort. Wenn sich ein Mensch friedlich im öffentlichen Raum aufhält und wie in diesem Fall unter einer Unterführung im Freien schläft, besteht zunächst einmal kein Anlass und auch keine rechtliche Handhabe, ihm das zu verwehren oder gar polizeilich einzuschreiten.”

Trotzdem vermittelt diese Person, Frau B. aus Unna, ein falsches Bild des geltenden Rechts in der Öffentlichkeit, das sie auch ihrem Umfeld und ihren Kindern fälschlicherweise vermitteln möchte. Frau B. empfindet es als unangenehm, weil ein Obdachloser auf dem Weg zur Schule ihres Kindes, seine Nachtruhe hält. Deshalb möchte Frau B. aus Unna einen harmlosen, leidenden Obdachlosen, der nichts an Besitz hat, als einen Schwerverbrecher darstellen. Ich denke, bei einem Obdachlosen kann man nicht mehr sowie Kaputt machen. Trotzdem ist es ein Rufmord! Es ist eindeutig Verleumdung und Diskriminierung! Das ist was Frau B. aus Unna, ihren Kindern und ihrem Umfeld beibringen möchte. Heuchler und Lügner zu werden, diese dann Falsche Polizeimeldungen tätigen werden, sowie Frau B. . Zum Glück ist die Polizei nicht dazu da Gefühle durchzusetzen, sondern das geltende Gesetz. Meiden sie solche Asoziale Mitbürger sowie Frau B. aus Unna. In diesem Fall sollte man darüber nachdenken, Frau Dani B. aus Unna nach den Paragraphen § 153, 164, 186 und 187 des deutschen Strafgesetzbuches, zur Verantwortung zu ziehen.

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