Separatistenversuch im ‘Land van Rode’
Ein Abspaltungsversuch im ‘Land van Rode’ würde in Deutschland erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da das Grundgesetz die Unteilbarkeit des Bundesgebiets garantiert. Ein solcher Versuch wäre strafrechtlich relevant und könnte als Hochverrat (§ 81 StGB) oder als Versuch der Gefährdung der verfassungsmäßigen Ordnung (§ 90a StGB) verfolgt werden.
Konkret wären folgende Konsequenzen zu erwarten:
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Strafrechtliche Verfolgung: Personen, die aktiv an einem gewaltsamen oder einseitigen Abspaltungsversuch beteiligt sind, könnten wegen Hochverrats oder staatsgefährdender Handlungen angeklagt und bestraft werden.
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Polizeiliche und staatliche Maßnahmen: Sicherheitsbehörden würden einschreiten, um die öffentliche Ordnung und die verfassungsmäßige Ordnung aufrechtzuerhalten. Dies kann von der Auflösung von Versammlungen bis hin zu Festnahmen reichen.
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Politische Isolation: Eine separatistische Bewegung würde politisch isoliert und könnte keine legitime Verhandlungsbasis innerhalb der Bundesrepublik erhalten.
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Keine Anerkennung: Eine einseitige Abspaltung hätte keine rechtliche Anerkennung auf nationaler oder internationaler Ebene.
Ein Separatistenversuch im ‘Land van Rode’ würde sich vor allem im rechtlichen und politischen Rahmen der Bundesrepublik Deutschland bewegen müssen.
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Politische Organisation: Gründung einer politischen Partei oder Bürgerinitiative, die die Unabhängigkeit oder größere Autonomie für Aachen fordert. Diese Gruppe müsste demokratisch legitimiert sein und breite Unterstützung in der Bevölkerung gewinnen.
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Demokratische Willensbildung: Durchführung von Informationskampagnen, öffentlichen Debatten und gegebenenfalls lokalen Abstimmungen, um den Wunsch nach Abspaltung oder Autonomie demokratisch zu untermauern.
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Verhandlungen mit Behörden: Dialog mit Landes- und Bundespolitikern, um politische Lösungen zu suchen, etwa mehr regionale Selbstverwaltung oder Sonderrechte, da eine vollständige Abspaltung verfassungsrechtlich nicht vorgesehen ist.
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Rechtliche Prüfung: Einbindung von Verfassungsrechtlern und Juristen, um die Forderungen innerhalb des Grundgesetzes zu formulieren und rechtliche Konflikte zu vermeiden.
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Internationale Aufmerksamkeit: Öffentlichkeitsarbeit, um auf die Anliegen aufmerksam zu machen, eventuell auch auf europäischer Ebene, um Unterstützung zu gewinnen.
Ein solcher Versuch wäre ein langwieriger politischer Prozess, der auf Dialog und demokratischen Mitteln basiert. Ein gewaltsamer oder illegaler Abspaltungsversuch würde von Polizei und Justiz unterbunden werden und hätte strafrechtliche Konsequenzen.
Kurz gesagt: Ein aktueller Separatistenversuch im ‘Land van Rode’ müsste demokratisch, rechtlich fundiert und politisch verhandelt werden, da die Bundesrepublik Deutschland keine einseitigen Abspaltungen zulässt.
Unabhängigkeitserklärung in Deutschland
Eine Unabhängigkeitserklärung in Deutschland ist unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen äußerst komplex und würde eine Vielzahl von rechtlichen Schritten erfordern, die jedoch kaum Erfolgsaussichten hätten. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schützt die territoriale Integrität des Bundes und der Länder und bietet keine Grundlage für eine einseitige Abspaltung.
Dennoch könnten hypothetisch folgende Schritte unternommen werden, die jedoch alle auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft würden:
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Gründung einer politischen Bewegung: Gründung einer Partei oder Organisation, die das Ziel der Unabhängigkeit verfolgt. Diese müsste sich an die demokratischen Grundsätze halten und darf nicht gegen die Verfassung verstoßen.
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Demokratische Legitimation: Durchführung einer Volksabstimmung in der Region, in der die Unabhängigkeit angestrebt wird, um den Willen der Bevölkerung zu dokumentieren. Allerdings hätte ein solches Votum ohne Zustimmung des Bundes keine rechtliche bindende Wirkung.
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Verhandlungen mit dem Bund: Aufnahme von Verhandlungen mit der Bundesregierung und den Landesregierungen, um eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Dies wäre ein langwieriger Prozess, da der Bund kaum Interesse an einer Abspaltung haben dürfte.
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Verfassungsänderung: Um eine Abspaltung rechtlich zu ermöglichen, müsste das Grundgesetz geändert werden. Dies erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat, was politisch kaum erreichbar wäre.
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Internationale Anerkennung: Selbst wenn eine Region sich einseitig für unabhängig erklärt, wäre es entscheidend, dass andere Staaten diese Unabhängigkeit anerkennen. Ohne internationale Anerkennung hätte die Unabhängigkeitserklärung kaum Bestand.
Da das Grundgesetz die Unteilbarkeit des Bundesgebietes schützt, wäre jeder Versuch einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung verfassungswidrig und würde wahrscheinlich vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden. Zudem könnten strafrechtliche Konsequenzen für die beteiligten Personen drohen.
Informationen zur Parteigründung
Parteiprogramm (Ziel)
Volkspartei Freies Roderland (VPFR)
Wahlspruch: Das Land van Rode den Ripuarier!
Programm und Ziele der VPFR
1. Unabhängigkeit und Souveränität
Wir streben die vollständige Unabhängigkeit des Land van Rode an. Unser Ziel ist die Ausrufung einer souveränen Republik, die eigenständig ihre Gesetze, Verwaltung und Verteidigung organisiert, inspiriert vom Staatssystem der Vereinigten Staaten von Amerika. Wir wollen eine Regierung, die direkt durch das Volk gewählt wird, und eine Verfassung, die die Rechte und Pflichten der Bürger schützt.
2. Separatismus und Selbstbestimmung
Als Ripuaren und Separatisten lehnen wir die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden ab. Wir fordern das Recht auf Selbstbestimmung für das Land van Rode und setzen uns für eine Abspaltung ein, um die Interessen unserer Gemeinschaft eigenständig vertreten zu können.
3. Orientierung am US-amerikanischen Rechtssystem
Wir übernehmen bewährte Elemente des US-amerikanischen Rechtssystems, wie das föderale System, die Gewaltenteilung, das Recht auf Waffenbesitz, sowie die Unabhängigkeit der Justiz. Unser Ziel ist eine stabile, freie Gesellschaft, die auf individuellen Rechten und Freiheiten basiert.
4. Ablehnung Europas und Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten
Wir lehnen die europäische Union, den Euro und die europäische Bürokratie ab. Stattdessen wollen wir enge Partnerschaften mit Ländern und Organisationen eingehen, die ähnliche Werte vertreten und die europäische Integration ablehnen. Unser Fokus liegt auf nationaler Souveränität und direkter Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
5. Wirtschaft und Eigenständigkeit
Wir setzen uns für eine unabhängige, freie Marktwirtschaft ein. Das Land van Rode soll seine Ressourcen eigenständig verwalten, um wirtschaftliche Autarkie zu erreichen. Innovation, Selbstversorgung und die Förderung lokaler Unternehmen stehen im Mittelpunkt unserer Politik.
6. Schutz der Kultur und Identität
Wir wollen die rüpuarische Kultur, Sprache und Traditionen bewahren und fördern. Das Land van Rode soll ein Ort sein, an dem die Identität der Ripuaren lebendig bleibt.
7. Bürgerrechte und persönliche Freiheit
Wir kämpfen für die uneingeschränkten Rechte der Bürger, einschließlich des Rechts auf Waffenbesitz, Eigentum und freie Meinungsäußerung, analog zum US-amerikanischen Verständnis.
8. Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Das Land van Rode strebt danach, die Sicherheit und Unabhängigkeit seiner Bürger zu gewährleisten, indem es auf eine nachhaltige und friedliche Sicherheitsstrategie setzt. Dabei legt das Land van Rode Wert auf Selbstbestimmung, Frieden und die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, um Bedrohungen abzuwehren und das Volk vor Gefahren zu schützen. Das Land van Rode erkennt die Bedeutung eines souveränen Staates an, der die Freiheit seiner Bürger schützt und sich gegen Aggressionen verteidigt, ohne eine eigene Streitmacht zu unterhalten. Stattdessen setzt das Land van Rode auf Diplomatie, Kooperation und eine starke Gemeinschaft, um die Stabilität und den Frieden im Land zu sichern.
Parteiregeln
Satzung der Volkspartei Freies Roderland (VPFR)
Präambel
Die Volkspartei Freies Roderland (VPFR) ist eine unabhängige, patriotische Partei, die für die volle Souveränität und Unabhängigkeit des Land van Rode kämpft. Wir streben eine Abspaltung von Deutschland und den Niederlanden an, basierend auf den Prinzipien der amerikanischen Verfassung und dem Recht auf Selbstbestimmung unserer Gemeinschaft. Unser Ziel ist die Gründung einer freien Republik, die auf den Werten des Selbstschutzes, der individuellen Freiheit und der kulturellen Identität basiert.
§1 Name, Sitz und Zweck
(1) Der Name der Partei lautet „Volkspartei Freies Roderland“ (VPFR). (2) Der Sitz der Partei befindet sich in [Vaals (noch Niederlanden)]. (3) Die Partei verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, insbesondere die Förderung der Unabhängigkeit des Land van Rode, die Abspaltung von Deutschland und den Niederlanden, den Aufbau einer souveränen Republik und die Verteidigung der rüpuarischen Kultur.
§2 Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Partei kann jede natürliche Person werden, die die Satzung anerkennt und die Ziele der Partei unterstützt. (2) Die Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag und Beschluss des Vorstandes. (3) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung zu beachten und die Partei aktiv zu unterstützen. (4) Der Austritt ist jederzeit schriftlich möglich.
§3 Organisation und Organe
(1) Die Organe der Partei sind:
- Der Parteitag (das höchste Gremium)
- Der Vorstand (die Geschäftsführung)
- Der Beirat (Beratungsgremium)
(2) Der Parteitag tritt mindestens einmal jährlich zusammen. (3) Der Vorstand wird vom Parteitag für zwei Jahre gewählt. (4) Der Beirat unterstützt den Vorstand beratend.
§4 Wahl und Beschlussfassung
(1) Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit in der Satzung nicht anderes bestimmt ist. (2) Für Satzungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. (3) Kandidaturen für Ämter innerhalb der Partei sind möglich.
§5 Finanzen
(1) Die Partei finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Einnahmen. (2) Es wird eine ordnungsgemäße Buchführung geführt, die jährlich geprüft wird. (3) Mittel der Partei dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
§6 Satzungsänderungen und Auflösung
(1) Änderungen der Satzung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit des Parteitages. (2) Die Auflösung der Partei kann nur durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden. (3) Bei Auflösung fällt das Vermögen an eine gemeinnützige Organisation, die ähnliche Ziele verfolgt.
§7 Sonstiges
(1) Die Partei anerkennt die Prinzipien der Selbstbestimmung, der individuellen Freiheit und der nationalen Souveränität. (2) Die Partei setzt sich aktiv für die Abspaltung vom deutschen Staat und die Gründung einer unabhängigen Republik Land van Rode ein. (3) Die Partei lehnt europäische Integrationsbestrebungen ab und strebt die Zusammenarbeit nur mit Staaten an, die die europäische Union und den Euro ablehnen.
Bill of Rights für die Freie und unabhängige Republik Land van Rode (auch Republik Roderland)
Präambel Wir, die Bürgerinnen und Bürger der Freien und unabhängigen Republik Land van Rode (auch Republik Roderland), bekennen uns zu den grundlegenden Rechten und Freiheiten, die die Würde und das Wohlergehen aller Menschen sichern. Diese Rechte sind unantastbar und gelten für alle, die im Rodeland leben.
Artikel 1: Menschenwürde
Jede Person besitzt unantastbare Würde. Niemand darf wegen seiner Herkunft, Überzeugung, Geschlechts, Religion oder anderer Merkmale diskriminiert werden.
Artikel 2: Recht auf Leben und Sicherheit
Jede Person hat das Recht auf Leben, Freiheit und persönliche Sicherheit. Der Staat schützt diese Rechte durch angemessene Maßnahmen.
Artikel 3: Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung
Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern, zu informieren, zu veröffentlichen und zu diskutieren, ohne Angst vor Repressalien.
Artikel 4: Religions- und Glaubensfreiheit
Jede Person hat das Recht, ihre Religion oder Überzeugung frei zu wählen, zu praktizieren oder zu wechseln, solange dies die Rechte anderer nicht verletzt.
Artikel 5: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Jede Person kann sich friedlich versammeln, Vereinigungen gründen und an kollektiven Aktionen teilnehmen.
Artikel 6: Recht auf Bildung
Jede Person hat das Recht auf Bildung, die frei zugänglich und qualitativ hochwertig ist.
Artikel 7: Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Bürgerinnen und Bürger sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder sozialem Status ist verboten.
Artikel 8: Schutz vor Diskriminierung
Der Staat sorgt für den Schutz vor Diskriminierung und fördert Gleichberechtigung.
Artikel 9: Recht auf Arbeit und soziale Sicherheit
Jede Person hat das Recht auf Arbeit, faire Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit.
Artikel 10: Recht auf Privatsphäre
Jede Person hat das Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre, Familie und Kommunikation.
Artikel 11: Recht auf Teilnahme am öffentlichen Leben
Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, an politischen Prozessen teilzunehmen, sei es durch Wahlen, Abstimmungen oder öffentliche Ämter.
Artikel 12: Umwelt- und Nachhaltigkeitsrechte
Jede Person hat das Recht auf eine gesunde Umwelt. Der Staat verpflichtet sich, natürliche Ressourcen zu schützen und nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Schlussbestimmung
Diese Bill of Rights ist ein integraler Bestandteil der Verfassung des Landes van Rode. Sie soll jederzeit geschützt und verteidigt werden, um die Freiheit, Würde und Gleichheit aller Menschen zu gewährleisten.
Verfassung der Freien und unabhängigen Republik Land van Rode (auch Republik Roderland)
Artikel 1 bis Artikel 27
Artikel 1: Recht auf Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit
Abschnitt 1: Meinungsfreiheit
Jede Bürgerin und jeder Bürger des Roderlandes hat das Recht, ihre bzw. seine Meinung frei zu äußern. Die Regierung darf keine Gesetze erlassen, die diese Meinungsfreiheit einschränken, außer wenn die Äußerung eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt.
Abschnitt 2: Religionsfreiheit
Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Roderlandes haben das Recht, ihre Religion frei auszuüben. Die Regierung darf keine Religion bevorzugen, verbieten oder einschränken. Es dürfen keine Gesetze erlassen werden, die die Religionsfreiheit einschränken, außer um die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu schützen.
Abschnitt 3: Versammlungsfreiheit
Jede Person im Roderland hat das Recht, sich friedlich zu versammeln, um ihre Anliegen zu äußern oder Überzeugungen zu demonstrieren. Die Regierung darf die Versammlungsfreiheit nur durch Gesetze einschränken, die notwendig sind, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu bewahren.
Artikel 2: Recht auf Waffenbesitz und -tragen
Abschnitt 1: Recht auf Waffenbesitz
Jede Bürgerin und jeder Bürger des Roderlandes hat das Recht, Waffen zu besitzen. Dieses Recht darf durch keine Gesetze aufgehoben oder eingeschränkt werden, außer in Fällen, die ausdrücklich gesetzlich geregelt sind, um die öffentliche Sicherheit zu schützen.
Abschnitt 2: Recht auf Waffen tragen
Jede Person im Roderland hat das Recht, Waffen mit sich zu führen. Dieses Recht darf nur durch Gesetze eingeschränkt werden, die notwendig sind, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Einschränkungen dürfen nicht willkürlich erfolgen, sondern müssen angemessen und verhältnismäßig sein.
Artikel 3: Schutz vor Zwangsarbeit und unrechtmäßiger Inhaftierung
Abschnitt 1: Schutz vor Zwangsarbeit
Niemand im Roderland darf gezwungen werden, Zwangsarbeit zu verrichten, außer in Fällen, die durch das Gesetz ausdrücklich erlaubt sind, wie etwa im Rahmen eines fairen Gerichtsverfahrens oder im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung.
Abschnitt 2: Schutz vor unrechtmäßiger Inhaftierung
Kein Mensch darf ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren festgenommen, inhaftiert oder vor Gericht gestellt werden. Vor jeder Inhaftierung muss der Grund klar dargelegt werden, und die Betroffenen haben das Recht auf einen fairen Prozess.
Abschnitt 3: Schutz vor Selbstbelastung und Doppelbestrafung
Niemand im Roderland darf gezwungen werden, gegen sich selbst auszusagen oder sich selbst zu belasten. Außerdem darf niemand zweimal für dieselbe Tat strafrechtlich verfolgt werden (Verbot der Doppelbestrafung).
Artikel 4: Schutz der Staatsbürgerschaft und der Bundeshoheit
Abschnitt 1: Staatsbürgerschaft und Schutz vor Diskriminierung
Jede Person, die im Roderland geboren ist oder ordnungsgemäß eingebürgert wurde, ist Bürgerin oder Bürger des Roderlandes. Kein Gesetz darf jemanden aufgrund seiner Herkunft, Religion oder Überzeugungen diskriminieren oder benachteiligen.
Abschnitt 2: Schutz vor unbegründeten Durchsuchungen und Beschlagnahmen
Die Einwohnerinnen und Einwohner des Roderlandes haben das Recht auf Schutz vor unbegründeten Durchsuchungen und Beschlagnahmen ihres Eigentums. Solche Maßnahmen dürfen nur mit einem gültigen Durchsuchungsbefehl erfolgen, der auf ausreichendem Verdacht beruht.
Abschnitt 3: Anerkennung der Bundeshoheit
Das Roderland erkennt die Hoheit und das Recht der Bundesregierung an, die oberste Gesetzgebung im Land zu bestimmen. Die Bundesgesetze haben Vorrang vor landesinternen Regelungen, sofern sie im Einklang mit dieser Verfassung stehen.
Artikel 5: Änderung der Verfassung
Abschnitt 1: Verfahren zur Verfassungsänderung
Diese Verfassung kann durch einen Vorschlag geändert werden, wenn entweder zwei Drittel aller Mitglieder des Kongresses (oder einer entsprechenden gesetzgebenden Versammlung im Roderland) zustimmen oder durch eine bundesweite Konvention, die auf Antrag von zwei Dritteln der Landtage einberufen wird.
Abschnitt 2: Ratifizierung der Änderungen
Alle vorgeschlagenen Änderungen an dieser Verfassung müssen von drei Vierteln der Landtage oder der entsprechenden gesetzgebenden Versammlungen im Roderland ratifiziert werden, um in Kraft zu treten.
Abschnitt 3: Keine Einschränkung der Grundrechte
Die in dieser Verfassung garantierten Grundrechte dürfen durch Änderungen nicht eingeschränkt werden, außer in Fällen, die durch eine Verfassungsänderung ausdrücklich erlaubt sind.
Artikel 6: Oberstes Gesetz und Schulden
Abschnitt 1: Oberstes Gesetz des Landes
Diese Verfassung, sowie die Gesetze, die in Übereinstimmung mit ihr verabschiedet werden, sind das oberste Gesetz des Roderlandes. Alle Mitglieder der Regierung, der Justiz und der Gesetzgebungsorgane sind an diese Gesetze gebunden und müssen ihnen Folge leisten.
Abschnitt 2: Schulden und Verbindlichkeiten
Alle Schulden, die vor der Annahme dieser Verfassung aufgenommen wurden, bleiben gültig. Das Roderland verpflichtet sich, alle legitimen Verbindlichkeiten und Schulden zu erfüllen, die vor der Verfassungsänderung entstanden sind.
Abschnitt 3: Verpflichtung zur Treue
Alle Amtsträger des Roderlandes, auf allen Regierungsebenen, schwören, die Verfassung zu bewahren, zu verteidigen und treu zu sein.
Artikel 7: Ratifizierung der Verfassung
Abschnitt 1: Zustand der Ratifizierung
Diese Verfassung tritt in Kraft, sobald sie von neun Bundesstaaten (Landtagen) ratifiziert wurde, um die politische Einheit des Roderlandes zu gewährleisten.
Abschnitt 2: Bestätigung durch die Bundesstaaten
Die Ratifizierung erfolgt durch die Zustimmung von neun Landtagen, die ordnungsgemäß dazu einberufen wurden, um die Annahme dieser Verfassung zu bestätigen.
Artikel 8: Schutz vor übermäßigen Strafen und grausamer Behandlung
Abschnitt 1: Verbot übermäßiger Kautionen und Strafen
Niemand darf für eine Straftat mit übermäßigen Kautionen oder Strafen belastet werden. Die Strafen müssen angemessen und im Einklang mit der Schwere der Tat stehen.
Abschnitt 2: Schutz vor grausamer und ungewöhnlicher Behandlung
Niemand darf misshandelt, grausam oder ungewöhnlich behandelt oder bestraft werden. Die Menschenwürde und das Recht auf menschliche Behandlung sind unantastbar.
Abschnitt 3: Schutz vor Folter und unmenschlicher Behandlung
Niemand darf gefoltert oder auf eine Weise behandelt werden, die als unmenschlich oder erniedrigend gilt, egal in welchem Kontext.
Artikel 9: Schutzbestimmungen und Rechte
Abschnitt 1: Anerkennung der Grundrechte
Nichts in dieser Verfassung darf so ausgelegt werden, dass es die Rechte oder Freiheiten der Bürger einschränkt, die vor ihrer Annahme bestehen und anerkannt sind.
Abschnitt 2: Beschränkung staatlicher Befugnisse
Es ist dem Roderland verboten, die Grundrechte der Bürger in einer Weise zu beschränken, die nicht ausdrücklich durch diese Verfassung vorgesehen ist. Jegliche Einschränkungen bedürfen einer klaren gesetzlichen Grundlage.
Abschnitt 3: Schutz vor Eingriffen
Keine Regierung oder Behörde darf die Grundrechte der Bürger ohne rechtliche Grundlage einschränken oder beschneiden. Diese Rechte sind unveräußerlich und müssen respektiert werden.
Abschnitt 4: Nichtübertragbare Rechte
Die in dieser Verfassung garantierten Rechte dürfen nicht durch Gesetze oder Handlungen eingeschränkt werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich vorgesehen und gesetzlich geregelt.
Artikel 10: Zuständigkeiten der Bundesstaaten
Abschnitt 1: Beibehaltung der Rechte der Bundesstaaten
Alle Befugnisse, die nicht ausdrücklich dieser Verfassung übertragen oder dem Bund vorbehalten sind, verbleiben bei den einzelnen Bundesstaaten und ihren Bürgern.
Abschnitt 2: Begrenzung der Bundesgewalt
Der Bund darf nur jene Aufgaben ausüben, die ihm durch diese Verfassung ausdrücklich zugewiesen wurden. Alle anderen Befugnisse bleiben bei den Bundesstaaten.
Abschnitt 3: Schutz der staatlichen Souveränität
Die Bundesstaaten behalten ihre eigene Regierung, ihre Gesetze und ihre Befugnisse, soweit sie nicht im Widerspruch zu dieser Verfassung stehen.
Abschnitt 4: Gesetzesvorbehalt
Falls es Unklarheiten über die Zuständigkeit gibt, gilt die Regel, dass die Bundesstaaten mehr Befugnisse haben, solange diese nicht ausdrücklich vom Bund eingeschränkt werden.
Artikel 11: Schutz vor ausländischen Angriffen und Staatenklagen
Abschnitt 1: Schutz vor fremden Klagen
Keine Klage oder Rechtshandlung eines einzelnen Staates gegen eine andere Person oder einen anderen Staat darf vor einem Gericht anhängig gemacht werden, wenn die Klage ohne Zustimmung des betroffenen Staates erfolgt.
Abschnitt 2: Schutz der Staatssouveränität
Kein Staat darf sich gegen ein anderes Land oder einen anderen Staat auf eine Weise verteidigen, die die Souveränität oder Sicherheit des Landes gefährdet, außer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Abschnitt 3: Schutz vor unerlaubten Eingriffen
Dieser Artikel schützt die Bundesstaaten davor, in Angelegenheiten verwickelt zu werden, die außerhalb ihrer Zuständigkeit liegen, und sorgt dafür, dass sie ihre Souveränität bewahren.
Artikel 12: Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten
Abschnitt 1: Wahlverfahren
Der Präsident und der Vizepräsident werden jeweils durch eine gemeinsame Wahl des Volkes gewählt. Jeder Wähler gibt dabei eine Stimme für den Präsidenten und eine für den Vizepräsidenten.
Abschnitt 2: Stimmenzählung und Mehrheitsanforderung
Die Stimmen werden ausgezählt, und derjenige, der die Mehrheit der Wahlmännerstimmen erhält, wird Präsident. Der Vizepräsident ist die Person, die die zweitmeisten Stimmen erhält, solange sie die Mehrheit der Wahlmänner hat.
Abschnitt 3: Bei Stimmengleichheit
Wenn kein Kandidat die Mehrheit erreicht, entscheidet das Repräsentantenhaus unter den drei besten Kandidaten, wer Präsident wird. Der Senat wählt den Vizepräsidenten aus den zwei besten Kandidaten.
Abschnitt 4: Wahlmänner
Die Wahlmänner sind die Wahlleute, die die Wahl für Präsident und Vizepräsident durchführen. Die Anzahl der Wahlmänner entspricht der Anzahl der Mitglieder in Kongress (Senat + Repräsentantenhaus).
Abschnitt 5: Amtszeit und Wahltermine
Der Präsident und Vizepräsident treten ihr Amt am 20. Januar an, und die Wahl findet am ersten Dienstag nach dem ersten Montag im November statt.
Artikel 13: Abschaffung der Sklaverei
Abschnitt 1: Verbot der Sklaverei
Die Sklaverei und der Leibeigenschaft, außer als Strafe für eine Straftat, bei der die betroffene Person rechtskräftig verurteilt wurde, sind im Land Van Rode verboten. Alle Formen der Sklaverei werden abgeschafft.
Abschnitt 2: Durchsetzung
Der Kongress hat die Befugnis, Gesetze zu erlassen, um die Bestimmungen dieses Artikels durchzusetzen und sicherzustellen, dass keine Form der Sklaverei oder unfreiwilligen Arbeit im Land verbleibt.
Artikel 14: Bürgerrechte und Gleichheit vor dem Gesetz
Abschnitt 1: Staatsbürgerschaft und Gleichheit
Alle Personen, die im Land Van Rode geboren sind oder die Staatsbürgerschaft durch Gesetz erhalten haben, sind Bürger des Landes. Kein Gesetz darf die Rechte oder den Schutz dieser Bürger einschränken oder ihnen gleiches Recht verweigern.
Abschnitt 2: Schutz durch das Recht
Jede Person hat das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und den gleichen Schutz durch die Gesetze des Landes. Niemand darf diskriminiert oder ungerecht behandelt werden.
Abschnitt 3: Repräsentation und Wahlrecht
Kein Staat darf das Wahlrecht einschränken oder beschränken, basierend auf Rasse, Hautfarbe oder früherer Sklaverei. Das Recht auf Wahl bleibt allen Bürgern offen.
Abschnitt 4: Schulden und Schuldenfreiheit
Die Schulden, die im Zusammenhang mit der Sklaverei entstanden sind, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht als Grundlage für Forderungen oder Schulden herangezogen werden.
Abschnitt 5: Schuldenerlass bei Sklaverei
Personen, die durch Sklaverei oder Knechtschaft betroffen waren, sollen gleiche Rechte und Schutz genießen wie alle anderen Bürger.
Artikel 15: Schutz vor Diskriminierung bei Wahlen
Abschnitt 1: Gleichberechtigung beim Wahlrecht
Kein Staat darf das Wahlrecht einer Person aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe oder früherer Sklaverei einschränken. Alle Bürger haben das Recht, an Wahlen teilzunehmen.
Abschnitt 2: Schutz vor Wahlbeschränkungen
Der Staat darf keine Gesetze erlassen, die das Wahlrecht aus diesen Gründen beschränken oder verweigern. Das Ziel ist, sicherzustellen, dass alle Bürger gleichberechtigt an Wahlen teilnehmen können.
Artikel 16: Einkommensteuer und Finanzhoheit
Abschnitt 1: Erhebung der Einkommensteuer
Der Kongress hat das Recht, eine Einkommenssteuer zu erheben, unabhängig davon, wo das Einkommen erzielt wird. Diese Steuer wird direkt vom Staat auf das Einkommen der Bürger erhoben.
Abschnitt 2: Steuerliche Gleichbehandlung
Die Einkommenssteuer darf keine Unterschiede zwischen den Bürgern aufgrund ihres Wohnortes, ihrer Rasse oder anderer Merkmale machen. Alle Bürger sollen gleich behandelt werden.
Artikel 17: Wahl der Senatoren durch das Volk
Abschnitt 1: Direktwahl der Senatoren
Die Senatoren der Vereinigten Staaten werden direkt vom Volk gewählt. Das bedeutet, die Bürger wählen ihre Senatoren bei Wahlen, anstatt sie von den Bundesstaaten bestimmen zu lassen.
Abschnitt 2: Änderung der Wahlverfahren
Die Bundesstaaten können Regeln für die Wahl der Senatoren festlegen, solange die Wahl durch das Volk erfolgt. Die Senatoren bleiben für eine Amtszeit von sechs Jahren im Amt.
Artikel 18: Verbot des Alkoholhandels (Prohibition)
Abschnitt 1: Verbot des Herstellens, Verkaufs und Transports von Alkohol
Es ist verboten, in den Vereinigten Staaten Alkohol herzustellen, zu verkaufen, zu transportieren oder zu exportieren. Diese Regel gilt landesweit und soll den Alkoholkonsum einschränken.
Abschnitt 2: Durchsetzung des Verbots
Alle Bundesstaaten und Behörden müssen sicherstellen, dass dieses Verbot durchgesetzt wird. Es ist illegal, gegen diese Regeln zu verstoßen.
Abschnitt 3: Strafen bei Verstößen
Wer gegen das Alkohol-Verbot verstößt, kann strafrechtlich verfolgt werden, mit Bußgeldern, Gefängnisstrafen oder anderen Maßnahmen.
Artikel 19: Gleichberechtigung bei Frauenwahlrecht
Abschnitt 1: Frauen haben das Recht zu wählen
Frauen in den Vereinigten Staaten haben das gleiche Recht wie Männer, bei Wahlen ihre Stimme abzugeben.
Abschnitt 2: Schutz vor Diskriminierung
Es ist verboten, Frauen bei Wahlen oder im Wahlrecht zu benachteiligen oder zu diskriminieren. Alle Menschen sollen gleich behandelt werden, unabhängig vom Geschlecht.
Artikel 20: Amtszeiten und Sitzungsbeginn des Kongresses sowie Amtsantritt des Präsidenten
Abschnitt 1: Beginn der Amtszeiten des Präsidenten, Vizepräsidenten und Kongresses
Der Präsident und der Vizepräsident treten ihr Amt am 20. Januar nach der Wahl an. Der Kongress beginnt seine Sitzungen am 3. Januar eines jeden Jahres.
Abschnitt 2: Regelung bei Verpassen des Amtsantritts
Wenn der Präsident oder Vizepräsident vor Ablauf der Amtszeit stirbt oder nicht antreten kann, bestimmt der Kongress, wer das Amt übernimmt.
Abschnitt 3: Notfallregelung bei Amtsverzicht oder Tod
Falls der Präsident keinen Amtseid ablegen kann, übernimmt der Vizepräsident das Amt. Wenn kein Vizepräsident vorhanden ist, wird ein anderes Verfahren festgelegt.
Abschnitt 4: Regelung bei Amtsenthebung und Amtsniederlegung
Es beschreibt das Verfahren, wie der Präsident bei Amtsenthebung oder Rücktritt vom Amt ausgeschlossen werden kann.
Artikel 21: Aufhebung des 18. Amendments – Legalisierung von Alkohol
Abschnitt 1: Aufhebung des Alkoholverbots
Das Verbot des Herstellens, Verkaufs und Imports von Alkohol in den Vereinigten Staaten ist aufgehoben. Das bedeutet, Alkohol ist wieder legal.
Abschnitt 2: Regelung durch Bundesstaaten
Jeder Bundesstaat kann nun selbst entscheiden, ob und wie Alkohol erlaubt ist, und eigene Regeln dafür aufstellen.
Artikel 22: Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten
Hauptinhalt:
Der Präsident darf höchstens zwei Amtszeiten dienen. Falls jemand mehr als zwei Jahre der Amtszeit eines vorherigen Präsidenten übernimmt (zum Beispiel bei Vertretung), darf er insgesamt nicht mehr als zwei Amtszeiten im Amt bleiben.
Wichtig:
Dieses Gesetz soll verhindern, dass jemand unendlich lange Präsident bleibt.
Artikel 23: Wahlrecht für das Land Van Rode, Gau Limburg, Vaals
Hauptinhalt:
Dieses Gesetz garantiert den Bewohnern von Land van Rode, Gau Limburg, Hauptstadt Vaals das Recht, bei den Wahlen mitzubestimmen. Sie dürfen ihre Stimme bei den wichtigsten Wahlen abgeben, insbesondere bei den Präsidentschafts- und Gemeindewahlen.
Wichtig:
Vor diesem Gesetz hatten die Einwohner von Land van Rode, Gau Limburg, Hauptstadt Vaals kein Recht, aktiv bei den Wahlen teilzunehmen. Mit diesem Artikel wird sichergestellt, dass sie gleichberechtigt mit anderen Bürgern ihre Stimme abgeben können.
Artikel 24: Abschaffung der Wahlsteuer
Hauptinhalt:
Das Recht auf Wählen darf nicht durch eine Wahlsteuer (Wahlgebühr) oder andere finanzielle Hürden eingeschränkt werden. Das bedeutet, niemand darf gezwungen werden, Geld zu bezahlen, um sein Wahlrecht auszuüben.
Artikel 25: Nachfolge und Amt des Präsidenten
Hauptinhalt:
Dieses Gesetz regelt, was passiert, wenn der Präsident nicht mehr in der Lage ist, sein Amt auszuüben.
- Vizepräsidenten-Nachfolge: Der Vizepräsident wird zum Präsidenten, wenn der amtierende Präsident stirbt, zurücktritt oder aus anderen Gründen das Amt nicht mehr ausüben kann.
- Bestimmung eines neuen Vizepräsidenten: Das Kabinett (die Regierung) kann einen neuen Vizepräsidenten ernennen, wenn dieser fehlt, und das Parlament muss zustimmen.
- Prüfung der Gesundheit des Präsidenten: Der Präsident selbst oder die Regierung können erklären, dass der Präsident nicht mehr handlungsfähig ist, woraufhin der Vizepräsident vorübergehend das Amt übernimmt.
- Wiederherstellung der Amtsfähigkeit: Der Präsident kann wieder ins Amt zurückkehren, wenn er erklärt, dass er wieder einsatzfähig ist.
Artikel 26: Wahlalter wird auf 18 Jahre gesenkt
Hauptinhalt:
Das Recht auf Wählen darf nicht auf Personen unter 18 Jahren beschränkt werden. Stattdessen dürfen alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind, ihr Wahlrecht ausüben.
Artikel 27: Begrenzung der Kongressgehälter
Hauptinhalt:
Dieses Gesetz besagt, dass Änderungen an den Kongressgehältern erst nach einer nächsten Wahl in Kraft treten. Das bedeutet, dass Kongressmitglieder erst dann höhere oder niedrigere Bezüge erhalten können, nachdem eine Wahl stattgefunden hat, bei der neue Mitglieder gewählt wurden.
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