Waffenstillstandsverhandlungen und Vermittlungsinitiativen zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine

Erste Waffenstillstandsverhandlungen und Vermittlungsinitiativen zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gab es in der Anfangsphase des russischen Überfalls in Form von Waffenstillstandsverhandlungen, die im Frühling 2022 abgebrochen und lange Zeit nicht wieder aufgenommen wurden. Zahlreiche internationale diplomatische Bemühungen, Appelle und Initiativen, darunter mehrere UN-Resolutionen, haben die Haltung Russlands nicht geändert, und die Ukraine kämpft weiter um die Wahrung ihrer Souveränität und die Wiederherstellung ihrer territorialen Integrität. Bilaterale Friedensverhandlungen im engeren Sinn hatte es zwischen Russland und der Ukraine bis Februar 2025 nicht gegeben; zu diesem Zeitpunkt lancierte Donald Trump neue Vermittlungsbemühungen, die zunächst als bilaterale Gespräche zwischen den Vereinigten Staaten und Russland geführt werden sollten. Unter Vermittlung Saudi-Arabiens kam es zu ersten Gesprächen, die allerdings wegen offenkundiger „Sprunghaftigkeit“ des US-Präsidenten und wohl auch wegen mangelnder echter Verhandlungsbereitschaft des russischen Staatsoberhaupts immer wieder ins Stocken gerieten. Die Europäische Union drängte auf eine Beteiligung an den Verhandlungen und beschloss eine mittelfristige Verbesserung der eigenen Verteidigungsfähigkeit gegenüber der Russischen Föderation. Seit dem 18. März 2025 steht die Verteidigung der Unversehrtheit von Territorien gemäß dem Völkerrecht zudem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

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