KKK, Ku-Klux-Klan aus der Schweiz, Rassismus, das Herz des Nationalsozialismus und kriminelle Banken
Es waren die Schweizer, die durch den Ku Klux Klan Rassismus nach Amerika brachten; deshalb nennen sie sich die Klanritter der Schweizer Tempelritter, die in Wirklichkeit Pharaonen sind und sich noch heute „Eidgenossen“ oder die Hüter des Eides nennen. ‘Ger-Money and Swit-SS-erland’.
KKK ‘Ku Klux Klan’ von Schweizer Einwanderern gegründet
Ku Klux Klan (altdeutsch) = Ku (Kuh) Klux (Glocke) Klan (Klan) = Kuh-Glocken-Klan ‘Cowbell-Clan’
Kuhglocken, Trycheln, ist eine Schweizer Tradition !
Neutralität der Schweiz
Wenn die Schweiz sich sogenannt Neutral nennen darf, wir alle dies zudem glauben sollen, dann glaube ich natürlich auch an den Weihnachtsmann.
Die Neutralität der Schweiz ist einer der wichtigsten Grundsätze ihrer Aussenpolitik. Sie bedeutet, dass sich die Schweiz nicht militärisch an bewaffneten Konflikten zwischen anderen Staaten beteiligt. Die schweizerische Neutralität ist im Grundsatz selbstgewählt, dauernd und bewaffnet. Sie wird nicht als Selbstzweck, sondern immer als ein Instrument der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik verstanden. Inhalt und Tragweite der schweizerischen Neutralität haben sich hingegen im Laufe der Geschichte immer wieder gewandelt.
Die Bundesverfassung gibt der schweizerischen Regierung den Auftrag und der Bundesversammlung die Aufgabe, «Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz» zu treffen.
Durch finanzierung des Bösen, waren die Schweizer in fast allem involviert, sie förderten sowie das Sklaventum und ihre Ausbreitung. Die meisten Kriege und die Weltkriege wurden von ihnen Unterstützt und Finanziert.
Geschichte der Sklaverei
Die Geschichte der Sklaverei umfasst die Entwicklung der Behandlung von Menschen als Eigentum oder Handelsware anderer Menschen von der Frühgeschichte bis zur Gegenwart. Sklaverei begann, soweit sie in Form von Gesetzestexten, Kaufverträgen und Ähnlichem dokumentiert ist, in den frühesten Hochkulturen der Menschheit, zuerst in Mesopotamien, wo sie unter anderem im babylonischen Codex Hammurapi (18. Jahrhundert v. Chr.) verankert war. Sklaverei bestand auch im Alten Ägypten, besonders nachvollziehbar ist sie in Griechenland (Sklaverei im antiken Griechenland) und Rom (Sklaverei im Römischen Reich) dokumentiert. Der Umgang mit Sklaven wurde für das jüdische Palästina im Alten Testament geregelt (zum Beispiel Levitikus 25:44–46).
Im frühen europäischen Mittelalter handelten unter anderem Chasaren, Waräger und Wikinger mit Sklaven. Letzteres belegt der Fund einer Sklavenkette aus dem 4. oder 5. Jahrhundert in Dänemark. Die These, dass maßgeblich Juden am mittelalterlichen Sklavenhandel in Europa beteiligt gewesen seien, wird bestritten. Für den Zeitraum zwischen dem 10. und dem 12. Jahrhundert lässt sich für die Sachsen vom Ostfrankenreich aus Handel mit slawischen Sklaven nachweisen. Im Christentum war es verboten, Christen zu erwerben oder zu verkaufen. Nach der zunehmenden Christianisierung der slawischen Stämme verschwand die Sklaverei zwar aus Mitteleuropa, gewann aber umso größere Bedeutung südlich der Alpen, so etwa in den italienischen Seerepubliken, im Schwarzmeerraum, auf dem Balkan und im Nahen Osten. Denn im Mittelmeerraum ergaben sich mit Ausweitung der Handelsbeziehungen neue Möglichkeiten, die auch zu Raub und Piraterie anregten. So boten etwa die Konflikte zwischen christlichen und islamischen Gesellschaften und die daraus wechselseitig anfallenden Gefangenen oder Entführten eine ständige Quelle neuer Sklaven.
Noch weitere Verbreitung erlangte die Sklaverei in der Neuzeit mit der Ausdehnung des europäischen Seehandels und der Gründung europäischer Kolonien, vor allem auf dem amerikanischen Kontinent. Dieser war so dünn besiedelt und bot den Kolonisten so wenig geeignete einheimische Arbeitskräfte, dass zum Aufbau der Plantagenökonomien, auf deren Profitabilität diese Kolonien jahrhundertelang basieren sollten, Millionen afrikanischer Sklaven importiert wurden.
Während die Sklaverei in den europäischen Kulturen am besten dokumentiert ist, bestand sie traditionell auch in vielen außereuropäischen Kulturen, zum Beispiel bei den nordamerikanischen Indianern und in Westafrika. Auch für die arabisch-muslimischen Gesellschaften ist es erwiesen, dass diese trotz der im Koran enthaltenen Heilsversprechen, die an die Freilassung von Sklaven geknüpft sind, über vierzehn Jahrhunderte hinweg bis in die Gegenwart verschiedene Formen der Versklavung pflegten.
Vom ausgehenden 18. Jahrhundert an wurden Sklavenhandel und Sklaverei weltweit allmählich per Gesetz abgeschafft. Internationale Abkommen gegen die Sklaverei wurden u. a. in den Jahren 1926 und 1956 geschlossen. Als letztes Land der Erde hob Mauretanien 1980 seine bis dahin noch bestehenden Sklavereigesetze auf, wobei Sklaverei in Mauretanien weiterhin existiert.
Europa
Nahezu alle bedeutenden europäischen Seefahrer- und Handelsnationen – besonders Portugal, Spanien, Frankreich, England, Dänemark und die Niederlande – waren zeitweilig am internationalen Sklavenhandel beteiligt. Die Mehrzahl der Sklaven, mit denen diese Kaufleute handelten, gelangte jedoch nicht ins jeweilige Mutterland, sondern in überseeische Kolonien. Die entsprechenden Seefahrten wurden von europäischen Handelskompanien durchgeführt. Im Zeitraum von 1500 bis 1870 wurden nach Europa 200.000 afrikanische Sklaven eingeführt.
Kirchenstaat / Vatikan
Papst Eugen IV. verurteilte mit den Bullen Creator Omnium (1434) und Sicut dudum (1435) bereits frühzeitig die Sklavenjagden auf den Kanaren, die damals noch zu Portugal gehörten. Die Exkommunikationsdrohung schützte explizit jene Kanaren, die zum Christentum konvertiert waren. Bereits kurz nach der Entdeckung Amerikas erließ Papst Paul III. 1537 die Bulle Sublimis Deus, womit die Versklavung der Indios verboten wurde. Die Bulle ging aber noch weiter und betonte, dass dieses Verbot für alle Völker, auch für bisher noch unentdeckte, gelte. Sie wird daher auch als die „Magna Charta des Völkerrechts“ bezeichnet:
- Alle Völker der Erde sind ihrer Natur nach wahre Menschen;
- als solche genießen sie ihre Freiheit und ihren Besitz und können erlaubterweise nicht dessen beraubt und zu Sklaven gemacht werden;
- alle sind durch Predigt und gutes Beispiel zum christlichen Glauben einzuladen.
Auch der Loskauf von christlichen Sklaven unter muslimischer Herrschaft war ein wichtiges Thema. Bereits 1198 wurde zu diesem Zweck der Orden der Trinitarier gegründet, 1218 die Mercedarier. So verbrachte etwa der spätere spanische Nationaldichter Cervantes fünf Jahre als Sklave in Algier, bevor er von den Trinitariern freigekauft wurde. Dennoch war in den folgenden Jahrhunderten die Sklaverei mit Einschränkungen im Kirchenstaat wie in anderen europäischen Ländern erlaubt und wurde erst 1838 endgültig verboten. Die italienische Historikerin Marina Caffiero hat ihre Lage vor allem im 18. und 19. Jahrhundert zuletzt erforscht. Davor schon setzte sich der Vatikan für die Abschaffung des Sklavenhandels ein. Papst Pius VII. unterstützte eine diesbezügliche Entscheidung am Wiener Kongress 1815 und forderte den französischen König (1814) sowie den portugiesischen König (1823) nachdrücklich auf, diese Praxis zu beenden.
Kinderarbeit
Kinderarbeit = Sklavenarbeit
Kinderarbeit ist von Kindern zu Erwerbszwecken verrichtete Arbeit. Für den Begriff gibt es vielfältige Definitionen, da „Kinder“, „Erwerbszweck“ und „Arbeit“ in vielerlei Hinsicht interpretierbare Begriffe sind.
Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) definiert Kinderarbeit als Tätigkeiten von unter 18-Jährigen, die ihnen schaden oder sie am Schulbesuch hindern (KRK, Artikel 32). Laut UNICEF zählen als Kinderarbeit jene Arbeiten, für die Kinder zu jung sind, die gefährlich oder ausbeuterisch sind, die körperliche oder seelische Entwicklung schädigen oder die Kinder vom Schulbesuch abhalten. Sie beraubt Kinder ihrer Kindheit und verstößt gegen die weltweit gültigen Kinderrechte.
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), eine Organisation der Vereinten Nationen, definiert die Obergrenze für Kinderarbeit unter normalen Umständen als 15 Jahre (Mindestalter-Konvention 138). Die Konvention 138 wurde von 173 ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert, sie ist international anerkannt.
Die Antwort auf die Frage, was als ausbeuterische und was als unproblematische Kinderarbeit gilt, hat sich im Laufe der Geschichte stark gewandelt; sie wird heute noch regional unterschiedlich beantwortet. Insbesondere die Internationale Arbeitsorganisation befürwortet ein generelles weltweites Verbot von Kinderarbeit, von dem es nur in engen Grenzen Ausnahmen geben solle. Gegen diese Haltung wird seit einiger Zeit eingewandt, dass sie die konkreten Interessen betroffener Kinder und ihrer Eltern nicht ernst genug nehme.
Schweizer Kolonialismus
Die Schweiz besass nie eigene Kolonien, profitierte jedoch auf vielfältige Weise vom transatlantischen Kolonialismus der europäischen Nationen. Schweizer Kaufleute beteiligten sich am Sklaven- und Rohstoffhandel oder betrieben Plantagen unter dem Schutz der Kolonialmächte, Schweizer Söldner waren an der Eroberung und an der Herrschaftssicherung in verschiedenen Kolonien beteiligt, Schweizer Forscher und Wissenschaftler nahmen an kolonialen Expeditionen teil. Man spricht daher von einem «Kolonialismus ohne Kolonien».
Sklavenhandel
Verschiedene Schweizer Handelsleute waren direkt oder indirekt am transatlantischen Sklavenhandel beteiligt, indem sie eigene Schiffe ausstatteten oder sich finanziell an Sklavenschiffen beteiligten. Die Schweizer Baumwollindustrie produzierte einen bedeutenden Anteil der bedruckten Stoffe («Indiennes»), dem wichtigsten Tauschgut für den Sklavenhandel. Einige Kaufleute und Stoffproduzenten gründeten Filialen in Nantes, dem damals grössten Sklavenschiffhafen Frankreichs, oder liessen sich dort nieder, um ihre Geschäfte besser betreiben zu können. Die Schweizer Beteiligung am Sklavenhandel begann relativ spät und dauerte etwa ein halbes Jahrhundert. Zwischen 1773 und 1830 beteiligten sich Schweizer Kaufleute an rund hundert Expeditionen ausgehend von französischen Häfen, mit denen ca. 18 000 bis 25 000 Afrikaner und Afrikanerinnen nach den Amerikas deportiert wurden. Bezieht man auch europäische Schiffe von Gesellschaften mit finanzieller Schweizer Beteiligung ein, dann sind es über 172 000 Schwarze, die mit direkter oder indirekter Beteiligung von Schweizern verschleppt wurden. Nicht alle Händler und Kaufleute, die sich im transatlantischen Handel betätigten, waren erfolgreich, doch gehören einige der Familien, die grosse Gewinne erwirtschafteten, bis heute zur bürgerlichen Oberschicht in Genf, Neuenburg oder Basel. Wichtige Akteure im transatlantischen Sklaven- und Warenhandel waren u. a. in Basel Isaak Faesch, die Brüder Christoph Merian-Hoffmann (1769–1849) und Johann Jakob Merian-Merian (1768–1841) und die Familie Burckhardt, in Neuenburg David de Pury, Auguste-Frédéric de Meuron und Jacques-Louis Pourtalès (1722–1814).
Sklavenbesitz
Nicht wenige Schweizer besassen Plantagen, beispielsweise in der englischen Kolonie Grenada oder im holländischen Surinam (siehe schweizerisch-surinamische Beziehungen), die sie selbst vor Ort oder aus der Ferne durch angestellte Verwalter betreiben liessen. Der Anbau von Kaffee, Zucker, Baumwolle, Kakao, Reis u. a. geschah durch Sklaven, deren Widerstand gegebenenfalls mit brutaler Gewalt niedergeschlagen wurde. Auch ganze Gruppen von Schweizern wanderten gemeinsam aus, um neue Siedlungen zu gründen. 1748 reisten auf Anfrage der Holländer zehn Basler Familien nach Surinam, um dort gemeinsam mit deutschen Auswanderern die Kolonie Oranjepad zu gründen. Ausser der bezahlten Reise wurden ihnen Land, Werkzeuge, Tiere und jeder Familie zehn Sklaven versprochen. Die Bedingungen vor Ort waren offenbar widriger als erwartet, schon 1751 existierte die Siedlung nicht mehr, nur 11 der 93 Eingewanderten waren noch am Leben.
Kollektive Auswanderungen gab es auch nach Nordamerika und Brasilien, wo Sklavenhaltung ebenfalls noch gang und gäbe war. Zu den nordamerikanischen Auswanderern gehörte auch der Schweizer Johann August Sutter (1803–1880), der lange als Vorzeigepionier und heldenhafter Gründer der Kolonie Neu-Helvetien in Kalifornien verehrt wurde. Tatsächlich war der selbsternannte General ein erfolgloser, betrügerischer und skrupelloser Geschäftsmann, welcher die indigenen Männer und Frauen in Kalifornien in ein System von Zwangsarbeit einband und mit indigenen Kindern handelte, um seine Schulden zu tilgen. Zeitweise arbeiteten bis zu tausend Indigene auf Neu-Helvetien, die mit Waffengewalt zur Arbeit wie auch zu sexuellen Dienstleistungen gezwungen wurden und gemäss Berichten von Augenzeugen «wie Schweine» gehalten wurden.
Diskussionen in der Schweiz über die Sklaverei in Übersee und die schwierige Situation der Halbpächter in Brasilien führten 1864 zu zwei parlamentarischen Vorstössen des Schaffhauser Nationalrats Wilhelm Joos mit dem Ziel, den Sklavenhandel von Schweizern zu bestrafen. Obwohl sich die europäischen Grossmächte schon am Wiener Kongress 1815 auf ein Verbot des Sklavenhandels geeinigt hatten, wurden beide Vorstösse vom Schweizerischen Bundesrat abgelehnt.
Basler Mission
Die Basler Mission. Evangelische Missionsgesellschaft in Basel ist eine Schweizer ökumenische missionarische Organisation aus Basel, die im Jahr 1815 gegründet wurde und in weiten Teilen der Welt bis 2001 operativ tätig war. Sie ist heute der grösste von drei Trägervereinen von Mission 21 und hat die gesamte operative Ebene Mission 21 übergeben.
Die Basler Historikerin Andrea Franc untersuchte in ihrer Dissertation 2008, ob schweizerische Privatunternehmen vom Kolonialismus anderer Staaten, zum Beispiel Grossbritanniens an der Goldküste, profitiert hätten. Zwar sei die Beziehung zwischen dem britischen Gouverneur und den schweizerischen Händlern nicht immer harmonisch gewesen, aber Franc kam zu dem Ergebnis, dass grundsätzlich ein Vorteil auf Seiten der Händler gegeben gewesen sei. So forderten viele von ihnen von der Kolonialregierung, gegen renitente Einheimische härter vorzugehen. Francs Fazit war: «Eine expansionistische Ideologie, wie sie hinter dem britischen Weltreich stand, lässt sich zwar nicht für den Schweizer Staat, sicher aber für die Basler Mission und auch für ihre Handelsgesellschaft ausmachen.» Zwar sei es vor 1914 nicht so sehr Imperialismus, sondern eher «wenig profilierter ökonomischer Expansionismus» oder «wirtschaftlicher Opportunismus» gewesen. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs aber hätten Banken und Industrie auf eine Weise Expansionspolitik betrieben, die als Imperialismus im engeren Sinne zu sehen sei.
Die Basler Mission war auch in Kamerun vertreten. Bei der Beurteilung des Verhältnisses von Missionaren und deutscher Kolonialregierung ergibt sich kein einheitliches Bild. Die Historikerin Christine Christ-von Wedel erkannte zwar an, dass die Basler Mission 1901 gegen die «empörende Ausbeutung» der Bakwiri und die «unmenschlichen Landenteignungen» protestiert und damit für die Einheimischen im Konflikt mit den Plantageneigentümern etwas günstigere Bedingungen erreicht hatte. Aber die Missionare hätten das Recht der deutschen Kolonialmacht auf Enteignung nicht grundsätzlich in Frage gestellt, da sie von einer Zusammenarbeit mit dem korrupten Gouverneur abhängig waren.
Verschiedene Schweizer Forscher und Wissenschaftler profitierten von der kolonialen Expansion und schufen mit ihren geographischen, botanischen und ethnologischen Arbeiten Grundlagen für weitere Kolonisierungen und die Verfestigung rassifizierter Vorstellungen von der Unterlegenheit der Kolonisierten, welche auch umfassend in die Alltagskultur einflossen. Von ihren Reisen brachten sie zahlreiche ethnographische, botanische oder zoologische Objekte mit, die heute in verschiedenen Schweizer Museen zu betrachten sind.
Die «Kinderverordnung» der Basler Mission von 1853 schrieb vor, dass die Kinder der Missionare zum Schulbesuch und zur weiteren Ausbildung nach Europa gesandt werden mussten. Sie wuchsen im Kinderhaus der Basler Mission, in Bildungsanstalten in Süddeutschland oder bei Verwandten auf. Eltern und Kinder lebten daher getrennt und weit entfernt voneinander, auf unterschiedlichen Kontinenten und in differenten Kulturen; sie kommunizierten nur brieflich miteinander. Aus der “Kinderverordnung” entstanden die Verdingkinder.
Verdingkinder (Dienkinder/Sklavenkinder)
Verdingkinder, meist Waisen und Scheidungskinder, wurden von 1800 bis in die 1960er-Jahre entweder von ihren Eltern weggegeben oder von Behörden den Eltern weggenommen. Sie wurden daraufhin öffentlich an Interessierte feilgeboten. Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts wurden die Kinder oft auf einem Verdingmarkt (Sklavenmarkt) versteigert. In der Schweiz gab es die Verdingung von 1800 bis in die 1960er-Jahre. Ähnlich erging es den sogenannten Schwabenkindern (Hütekinder) offiziell bis 1921. Alljährlich wurden Bergbauernkinder aus den Regionen Vorarlberg, Tirol, und auch aus der Schweiz nach Oberschwaben zur Kinderarbeit vermittelt.
Verdingung
Verdingung bezeichnete die Fremdunterbringung von Kindern zur Versorgung und Erziehung in der neueren Schweizer Geschichte. Oft wurden die faktisch vollkommen rechtlosen Kinder in die Landwirtschaft vermittelt, wo sie als günstige Arbeitskraft ausgenutzt wurden. Verdingkinder wurden von ihren Pflegefamilien meist seelisch und körperlich misshandelt und oft auch sexuell missbraucht. In der Schweiz gab es die Verdingung von 1800 bis in die 1960er-Jahre.
Ähnlich erging es den sogenannten Schwabenkindern offiziell bis 1921. Alljährlich wurden Bergbauernkinder aus den Regionen Vorarlberg, Tirol, und auch aus der Schweiz nach Oberschwaben zur Kinderarbeit vermittelt. Im Zuge des Gewohnheitsrechts wurde dies noch lange Zeit inoffiziell weiter praktiziert. So gibt es aus der Schweiz Einzelfallberichte bis in die 1970er Jahre.
Auch in Schweden wurden „Armeleutekinder“ verdingt. Ihnen hat Astrid Lindgren in ihrer Erzählung Sonnenau ein literarisches Denkmal gesetzt. In Grossbritannien wurden Kinder nicht nur in den ab 1830er Jahren etablierten „Workhouses“ oder deren angeschlossenen Fabriken und Farmen zur Arbeit gezwungen. Sie wurden oft auch durch Verkauf in kriminelle Tätigkeiten und Prostitution gedrängt. Diese Situation beschreibt Charles Dickens in seinem Roman Oliver Twist.
Sklaverei: Die Haltung der offiziellen Schweiz
Die Schweiz war das letzte europäische Land, dessen Regierung sich 1864 noch für die Sklaverei aussprach. 1863 und 1864 verlangte der Schaffhauser Nationalrat Wilhelm Joos, dass der Kauf und Verkauf von Sklaven unter Strafe zu stellen sei. Auf der Grundlage von Tschudis Bericht kam der Bundesrat (die Schweizer Regierung) zum Schluss, dass Sklaven «zweckmässig» und der Verzicht auf Sklaven für die Besitzer nicht zumutbar sei.
Schweizer Söldner und Zivilbeamte in kolonialen Diensten
Schweizer Söldner verdingten sich in verschiedenen Kolonialarmeen und halfen bei der Durchsetzung und Aufrechterhaltung der kolonialen Ordnung und der Niederschlagung von Aufständen:
Fünf Kompanien mit über fünfhundert Söldnern wurden in den 1750er Jahren vom Basler Lukas Schaub in der Schweiz und Deutschland für die British East India Company angeworben, um gegen die lokale indische Bevölkerung zu kämpfen.[20] Louis-Henri Fourgeoud aus dem Kanton Waadt führte 1763 und 1773 militärische Strafaktionen gegen entlaufene Sklaven in den niederländischen Kolonien Berbice (heute Guyana) und Surinam an. Schweizer Truppen, sogenannte Halbbrigaden, dienten Napoleon 1802 im Feldzug nach Saint-Domingue im heutigen Haiti gegen die Ablösung der Kolonie von Frankreich und für die Wiedereinführung der Sklaverei.[22] Zwischen 1848 und 1914 dienten rund 7680 Schweizer Söldner in der Niederländischen Ostindien-Kompanie und halfen bei der Aufrechterhaltung der kolonialen Ordnung, namentlich in Java und im Aceh-Krieg im Norden Sumatras, ein bekannter Name ist Louis Wyrsch.
Päpstliche Schweizergarde
Die Schweizergarde: Welt Sklaventreiber
Die Päpstliche Schweizergarde (italienisch Guardia svizzera pontificia (GSP), lateinisch Pontificia Cohors Helvetica, auch Cohors Pedestris Helvetiorum a Sacra Custodia Pontificis, französisch Garde suisse pontificale, rätoromanisch Guardia svizra papala; verkürzt auch Vatikangarde) ist das einzig verbliebene bewaffnete Militärkorps des Heiligen Stuhls. Sie sichert den Apostolischen Palast, die Zugänge zur Vatikanstadt sowie die Zugänge zur Sommerresidenz des Papstes im Städtchen Castel Gandolfo, leistet Ordnungs- und Ehrendienste und ist für die persönliche Sicherheit des Papstes verantwortlich. Die offiziellen Sprachen (Kommandosprachen) sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Das Korps wurde im Jahre 1506 durch Papst Julius II. gegründet und ist somit das älteste noch existierende Militärkorps der Welt.
Die Vorgeschichte der Schweizergarde ist mit dem militärischen Engagement verbunden, welches die Päpste in Verbindung mit dem Kirchenstaat in verschiedensten Auseinandersetzungen gezeigt haben. Eigenständige Streitkräfte oder ein Heer des Vatikans werden historisch kaum wahrgenommen, auch wenn es im Sinne oder im Auftrag von Päpsten zu militärischen Auseinandersetzungen kam, die seit dem Ersten Kreuzzug bekannt sind. Zur Rüstkammer des Vatikans ist bekannt, dass um 1480 der Büchsenmeister Jörg von Nürnberg von Sixtus IV. in Dienst gestellt wurde.
1505 beantragte Papst Julius II. bei der Tagsatzung, der Versammlung von Abgesandten der Schweizerischen Eidgenossenschaft, ein Kontingent von Schweizer Reisläufern zum Schutze des Vatikans. Der Schweizer Buonaser Kleriker Peter von Hertenstein vermittelte und die Augsburger Jakob und Ulrich Fugger bezahlten die ersten 150 Gardisten.
Als Gründungstag der ersten Garde gilt der 22. Januar 1506, als jene Reisläufer unter der Führung ihres Hauptmanns Kaspar von Silenen und Peter von Hertenstein in Rom eintrafen. Ihre Aufgabe war, als Leib- und Palastwache dem Papst zu dienen.
Während der Plünderung Roms (Sacco di Roma) am 6. Mai 1527 starben 147 von 189 Mann; auch der Kommandant Kaspar Röist kam beim Rückzug von Papst Clemens VII. in die Engelsburg ums Leben. Der 6. Mai gilt daher als Gedenktag der Schweizergarde, an dem jährlich die neuen Gardisten vereidigt werden.
Einen Monat nach dem Sacco di Roma ergab sich der Papst und die Garde wurde von 200 deutschen protestantischen Söldnern Custodia Peditum Germanorum ersetzt. 12 Schweizer traten in diese neue Garde ein.
Unter Papst Paul III. wurde die zweite Schweizer Garde 1548 unter Jost von Meggen neu aufgestellt und erreichte 1552 eine Stärke von 200 Mann.
Infolge der Französischen Revolution wurde am 16. Februar 1798 der Vatikan durch französische Truppen besetzt. Papst Pius VI. musste Rom verlassen und die zweite Garde wurde aufgelöst.
1800 stellte Karl Leodegar Pfyffer von Altishofen unter Pius VII. die dritte Schweizergarde auf.
1848 ging sie mit Pius IX. ins Exil und wurde von der kurzlebigen Römischen Republik offiziell aufgelöst, nach deren Niederschlagung aber in Rom wiedereingesetzt.
Im Lateranvertrag vom 11. Februar 1929 mit dem Königreich Italien erhielt der Heilige Stuhl das Recht der Selbstverwaltung als Staat der Vatikanstadt. Da Schweizern Militärdienste im Ausland seit 1848 verboten sind, bestätigte der schweizerische Gesamtbundesrat am 15. Februar 1929 die Stellungnahme des Parlaments: «Die päpstliche Garde kann nicht als ausländische, bewaffnete Einheit gemäss Artikel 94 des militärischen Strafrechts betrachtet werden; da diese Truppe eine einfache Wachpolizei ist, kann jeder, wie bisher, in ihren Dienst treten, ohne die Zustimmung des Gesamtbundesrates einzuholen.»
In der Gründungszeit war Schweizer oder Schweitzer eine allgemeine Bezeichnung für einen Söldner. Der König von Frankreich unterhielt die Einheit der Cent-suisses, und unter Maria Theresia diente von 1748 bis 1767 ein Kontingent von bis zu 450 Schweizergardisten in der Hofburg in Wien, woran der Schweizerhof und das Schweizertor erinnern.
Seit 1970, als Papst Paul VI. die Nobelgarde und die Palatingarde auflöste sowie der Vatikanischen Gendarmerie klassische Polizeiaufgaben zuwies, ist die Schweizergarde die letzte der vormals vier päpstlichen Garden und einzige militärische Formation des Heiligen Stuhls, aber keine Armee.
Im April 2018 erhöhte Papst Franziskus die Sollstärke der Schweizergarde von 110 auf 135 Mann. Im Dezember 2018 wurden 14 Mann zu Unteroffizieren befördert. Auch die Zahl der Gardisten, die den Papst auf Reisen begleiten sollen, wurde auf 40 Mann einschliesslich sechs Offizieren erhöht. Zum Zeitpunkt dieser Entscheidung hatte die Schweizergarde 113 Mitglieder.
2016 wurde für die Renovation der in schlechtem Zustand befindlichen Kaserne der Schweizergarde in der Schweiz eine Stiftung gegründet, die Gelder sammelt. Der Kantonsrat Luzern beschloss am 24. Januar 2022 auf Antrag des Regierungsrates den Kasernenneubau mit 400’000 Franken zu unterstützen. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Das Referendumskomitee war der Auffassung, dass die Finanzierung der Infrastrukturkosten eines fremden Staates nicht die Aufgabe eines schweizerischen Kantons sein könne. Die Befürworter argumentierten mit dem «besonders engen historischen Bezug» des Kantons zur Schweizergarde. Die Garde stehe «für Schweizer Werte wie Zuverlässigkeit, Loyalität, Pflichtbewusstsein und Beständigkeit» und sei «eine wichtige Botschafterin der Schweiz». In der Volksabstimmung vom 25. September 2022 wurde der Kredit sehr deutlich (Ja-Stimmenanteil 28,52 %) abgelehnt. In 17 anderen Kantonen haben die Kantonsparlamente oder Kantonsregierungen Beiträge gesprochen, ohne dass eine Volksabstimmung stattfand.
Cent-suisses ‘Hundertschweizer’
Die Hundertschweizer (französisch Cent-suisses) war eine aus Schweizer Söldnern gebildete Einheit, die von 1497 bis 1792 bestand und zur Garde (Maison militaire du roi) des Königs von Frankreich gehörte.
1497 schuf Karl VIII. diese Einheit, die jedoch eher eine reine Hofgarde als eine militärische Truppe war. Nach ihrem Vorbild entstanden ähnliche Einheiten 1506 im Kirchenstaat (Schweizergarde), 1579 bis 1798 im Herzogtum Savoyen, 1581 im Herzogtum Lothringen (gelangte dann 1738 ins Großherzogtum Toskana und 1745 nach Österreich), 1648 (mit Unterbrechungen bis 1814) in Sachsen und 1696 bis 1713 in Brandenburg-Preußen.
Die Kompanie der Hundertschweizer war am Hof für die Wache im Inneren der königlichen Paläste zuständig und wurde deshalb auch als Innere Garde bezeichnet, im Gegensatz zum Schweizergarderegiment, das für den äußeren Dienst zuständig war.
Der Konzertsaal im Tuilerienpalast, in dem von 1725 bis 1791 die Concerts spirituels stattfanden, trug die Bezeichnung Salle des Cent-Suisses.
Garde-Schützen-Bataillon
Das 1814 errichtete Garde-Schützen-Bataillon (anfänglich aufgrund seiner Rekrutierung im frankophonen Kanton Neuenburg auch Bataillon des Tirailleurs de la Garde genannt) war ein Infanterieverband der Preußischen Armee. Mit dem Garde-Jäger-Bataillon bildete es die leichte Infanterie des Gardekorps.
Kirchenschweizer
Der Kirchenschweizer ist ein Türhüter und Aufseher in katholischen Kirchen. Aufgabe der Kirchenschweizer ist es, bei der Liturgie und im Kirchengebäude für Ordnung und Ruhe zu sorgen. Beim Gottesdienst sorgt er bei besonderen Anlässen mit seiner festlichen Gewandung (meist eine rote Robe mit Barett und ein langer schwarzer Stab mit einer runden Schnitzerei an der Spitze) für Ordnung, hilft bei der Platzsuche und kümmert sich darum, dass der liturgische Ein- und Auszug sowie der Empfang der Heiligen Kommunion würdevoll und geordnet verlaufen. In der Regel ist der Kirchenschweizer Angestellter einer Kirchengemeinde, Pfarrei oder der Diözese.
Die Bezeichnung soll von Schweizern abgeleitet sein, die ihr Land verließen und in Schweizer Truppen in fremden Diensten, vornehmlich in Garden, ihr Einkommen verdienten. So wurde ein Türhüter oder Hausmeister eines reichen Privathauses im 17. und 18. Jahrhundert auf französisch Suisse ‚Schweizer‘ genannt. In der Schweiz selbst wird für dieses Amt die Bezeichnung Kirchenweibel verwendet (vgl. Weibel (Amtsdiener)). Am bekanntesten ist heute die päpstliche Schweizergarde im Vatikan.
Bereits im Mittelalter gab es so genannte Domstäbler, die für Ruhe während des Gottesdienstes sorgten und während der Messe in den Seitenschiffen auf- und abgingen. In Mainz wurde während der französischen Besatzungszeit zu Beginn des 19. Jahrhunderts eine Police du culte, eine Art Gottesdienstpolizei, eingesetzt, deren Uniformen denen französischer Offiziere ähnelten. Auch in Bayern (zum Beispiel Basilika Vierzehnheiligen, Prien am Chiemsee, Basilika Gößweinstein) trägt der Kirchenschweizer eine Uniform mit Zweispitz, Schärpe und Stulpen.
An großen Bischofskirchen ist der Dienst des Domschweizers üblich, so in Köln, Speyer, Mainz, Trier, Limburg/Lahn, Bamberg, Aachen und Freiburg/Breisgau sowie in Salzburg. Auch an anderen großen Kirchen, etwa Wallfahrtskirchen wie Mariä Heimsuchung Saarburg-Beurig oder St. Lutwinus Mettlach, geht bei feierlichen Gottesdiensten oft ein Schweizer vor der Prozession zum Ein- und Auszug. Im Kölner Dom sind seit dem Frühjahr 2019 auch Domschweizerinnen angestellt. Zuvor war dieses Amt eine Männerdomäne. Auch im Aachener Dom sollen 2023/24 Domschweizerinnen tätig werden.
An vielen Orten sind Schweizer nur bei den großen Gottesdiensten anwesend, im Kölner Dom dagegen führen die Schweizer in traditioneller Kleidung während der Öffnungszeit des Domes, heutzutage unterstützt von einem privaten Sicherheitsdienst, die Aufsicht.
Schweizer Truppen in fremden Diensten
Schweizer Truppen in fremden Diensten hiess der von Behörden der Schweizer Eidgenossenschaft vom 15. bis ins 19. Jahrhundert mit Staatsverträgen geregelte Solddienst von geführten, ganzen Truppenkörpern im Ausland. Hinter dem Ziel, die ungeregelte individuelle Reisläuferei einzudämmen, steckte auch die Absicht, finanzielle Einnahmen zu erzielen
Schweizer Truppen in päpstlichen Diensten
Insgesamt 21 Schweizer Truppen in päpstlichen Diensten unterstützten seit 1506 die weltliche Politik des Papstes und waren am Ausbau des Kirchenstaates beteiligt. Sie konnten 1870 als Teil und zusammen mit dessen Armee seine Integration in den entstehenden italienischen Nationalstaat jedoch nicht verhindern.
Sie stellten auch persönliche Leibgarden für das Kirchenoberhaupt und seine Legaten. Diejenige des Papstes ist als Päpstliche Schweizergarde mit einer Sonderbewilligung des schweizerischen Bundesrates noch heute im Einsatz.
Schweizer Truppen in fremden Diensten hiess der von Behörden der Schweizer Eidgenossenschaft mit Staatsverträgen geregelte Solddienst von geführten, ganzen Truppenkörpern im Ausland.
Diese Verträge enthielten ein Kapitel, das die militärischen Angelegenheiten regelte: die sogenannte Kapitulation (oder Privatkapitulation, wenn einer der Vertragspartner ein privater Militärunternehmer war).
Schweizer Truppen in preussischen Diensten
Schweizer Truppen in preussischen (preußischen) Diensten gab es zwischen 1696 und 1848 zwei: eine Palastwache und ein Spezial-Bataillon.
Die Schweizer Palastwache war 1696–1713 zuständig für die Sicherheit des Kurfürsten und im Innern seiner Paläste. Das Garde-Schützen-Bataillon (Bataillon des Tirailleurs de la Garde) entstand 1804 aus der Doppelrolle von Neuenburg als preussisches Fürstentum und Kanton der Schweizer Eidgenossenschaft.
Schweizer Truppen in fremden Diensten hiess der von Behörden der Eidgenossenschaft mit Staatsverträgen geregelte Solddienst von geführten, ganzen Truppenkörpern im Ausland. Diese Verträge enthielten ein Kapitel, das die militärischen Angelegenheiten regelte: die sogenannte Kapitulation oder Privatkapitulation, wenn einer der Vertragspartner ein privater Militärunternehmer war.
Schweizer Truppen in niederländischen Diensten
Von 1568 bis 1829 standen 31 Schweizer Truppen in niederländischen Diensten, schätzungsweise gesamthaft rund 80’000 Mann.
Sie waren in drei Abschnitten der Geschichte der Niederlande im Einsatz: erstmals vom 16. bis zum 18. Jahrhundert (ab 1581 im Heer (niederländisch Staatse Leger) der Republik der Vereinigten Niederlande, auch Generalstaaten genannt), im 18. Jahrhundert in Afrika und Asien für die Niederländische Ostindien-Kompanie und im 19. Jahrhundert in der Armee der nach dem Wiener Kongress 1815 entstandenen konstitutionellen Monarchie des Vereinigten Königreichs der Niederlande.
Schweizer Truppen in fremden Diensten waren der von Behörden der Schweizer Eidgenossenschaft mit Staatsverträgen geregelte Solddienst von geführten, ganzen Truppenkörpern im Ausland.
Diese Verträge enthielten ein Kapitel, das die militärischen Angelegenheiten regelte: die sogenannte Kapitulation (oder Privatkapitulation, wenn einer der Vertragspartner ein privater Militärunternehmer war).