Freihandelsabkommen der Europäischen Union
Freihandelsabkommen der Europäischen Union, die Europäische Union hat mit folgenden Ländern Freihandelsabkommen abgeschlossen oder steht in Verhandlungen.
Die EU ist seit 1995 Mitglied in der Welthandelsorganisation (WTO) und übt dort das Stimmrecht für alle ihre Mitgliedsstaaten aus. Sie ist damit auch Vertragspartner beim Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), beim Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS), und beim Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS).
Freihandelsabkommen, die zwar unterzeichnet, aber noch nicht von allen Vertragsparteien ratifiziert wurden, sind oftmals mit einer Klausel versehen, dass sie in diesem Zustand bereits „vorläufig“ oder eingeschränkt zur Anwendung kommen. Ob diese Praxis juristisch korrekt ist, ist umstritten. So bezeichnet ein Gutachten des Europarechtlers Wolfgang Weiß die vorläufige Anwendung eines Abkommens „an den Parlamenten vorbei“ als „verfassungsrechtlich und demokratiepolitisch unakzeptabel“. Laut Verfassungsrechtler Heinz Mayer ist die Praxis aus österreichischer Sicht verfassungswidrig.
Die Ratifikation der Freihandelsabkommen muss durch die Parlamente aller Vertragsparteien geschehen, das heißt allen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung existierenden EU-Mitgliedsstaaten. So werden Abkommen, die vor 2013 unterzeichnet wurden, nicht vom kroatischen Parlament ratifiziert, kommen dort aber genauso zur Geltung.
Europäische Freihandelsassoziation ‘EFTA’
Die Europäische Freihandelsassoziation (englisch European Free Trade Association, EFTA; französisch Association européenne de libre-échange, AELE) ist eine am 4. Januar 1960 im schwedischen Stockholm gegründete Internationale Organisation. Das entsprechende Übereinkommen trat am 3. Mai 1960 in Kraft. Ziel war die Förderung von Wachstum und Wohlstand ihrer Mitgliedstaaten und die Vertiefung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den westeuropäischen Ländern wie auch der Welt insgesamt. Gleichzeitig sollte sie ein Gegengewicht zu den Europäischen Gemeinschaften bilden. Nach ihrem Übereinkommen (geändert 2001) stellt die EFTA eine in ihrem Anwendungsbereich begrenzte Freihandelszone zwischen ihren Mitgliedern ohne weitere politische Ziele dar.
Beginnend mit dem Übertritt Dänemarks und des Vereinigten Königreiches zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1973 verlor die EFTA an Bedeutung gegenüber der EWG (bzw. später der EU). Seit 1995 gehören ihr nur noch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an. Mit Ausnahme der Schweiz bilden diese Länder zusammen mit jenen der Europäischen Union den Europäischen Wirtschaftsraum.
Freihandelsabkommen EU-Japan ‘JEFTA’
Das Freihandelsabkommen EU-Japan (kurz EPA von englisch Economic Partnership Agreement, umgangssprachlich JEFTA von englisch Japan-EU Free Trade Agreement) ist ein Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan; es wurde von 2013 bis Ende 2017 verhandelt. Es ist das bisher umfangreichste bilaterale Handelsabkommen der EU und hat die Form eines völkerrechtlichen Vertrags. Da das Freihandelsabkommen JEFTA 30 Prozent des Welt-Bruttoinlandsprodukts und 40 Prozent des globalen Handels umfasst, bezeichnete es Japans Premierminister Shinzō Abe in Brüssel als „die Geburt der größten Wirtschaftszone der Welt“.
Den Abschluss der Verhandlungen bestätigten der japanische Premierminister Shinzō Abe und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 8. Dezember 2017. Es wurde angekündigt, dass JEFTA Mitte 2018 unterzeichnet werden und Anfang 2019 in Kraft treten solle. Beim Investitionsschutz konnte man sich Berichten zufolge jedoch noch nicht vollständig einigen; diesbezügliche Verhandlungen sollen deshalb fortgeführt werden. Nachdem eine geplante Einigung mehrfach hinausgeschoben worden war, erreichten am 6. Juli 2017, dem Vorabend des G20-Gipfels in Hamburg, die EU und Japan eine „grundsätzliche Einigung über die wesentlichen Elemente“ des EPA.
Das Abkommen wurde am 17. Juli 2018 am EU-Japan Gipfeltreffen in Tokio von beiden Seiten unterzeichnet. Am 8. Dezember 2018 wurde das Abkommen durch das japanische Parlament und am 12. Dezember 2018 durch das Europäische Parlament ratifiziert. Es ist am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.
Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen ‘CETA’
Für seine Kritiker gilt es insbesondere beim Investitionsschutz als umstritten, der es Unternehmen ermöglichen soll, bei veränderter Rechtslage von Staaten unter Umständen Schadensersatz zu fordern (Investor-State Dispute Settlement).
Ab 2009 wurde das umfassende CETA-Abkommen verhandelt und am 26. September 2014 zum Verhandlungsabschluss veröffentlicht. Es wurde mit auf Kritik eingehenden nachverhandelten Änderungen am 30. Oktober 2016 vom Europäischen Rat, der Europäischen Kommission und der kanadischen Regierung unterzeichnet, nachdem alle 28 europäischen Regierungen zugestimmt hatten.
Das Europäische Parlament stimmte am 15. Februar 2017 mit großer Mehrheit dem Abkommen zu. Daraufhin sind Teile von CETA seit dem 21. September 2017 vorläufig in Kraft getreten. Für ein vollständiges Inkrafttreten bedarf das Abkommen noch der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente in der EU, Kanadas und der EU selbst. Mit Stand November 2024 haben 17 EU-Mitgliedsstaaten und das Vereinigte Königreich das Abkommen ratifiziert.
Transatlantisches Freihandelsabkommen ‘TTIP’
Das Transatlantische Freihandelsabkommen, offiziell Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (englisch Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP, früher Trans-Atlantic Free Trade Agreement, TAFTA), ist ein geplantes Freihandels- und Investitionsschutzabkommen in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen der Europäischen Union und den USA. Die Verhandlungen dazu begannen beim G8-Gipfel am Lough Erne im Juni 2013, liegen jedoch seit der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten am 8. November 2016 auf Eis und wurden auch unter seinem Nachfolger Joe Biden nicht wieder aufgenommen.
Als historischer Vorläufer gilt das Multilaterale Investitionsabkommen (MAI), das 1998 am Widerstand der damaligen französischen Regierung unter Staatspräsident Jacques Chirac scheiterte.
TTIP war Gegenstand vielfacher Kritik von Globalisierungsgegnern; auch wurde der Verhandlungsprozess als intransparent bezeichnet.
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