Hoheit (Staatsrecht)

Hoheit (Staatsrecht)

Hoheit als staatsrechtlicher bzw. politikwissenschaftlicher Begriff ist Ausfluss der Staatsgewalt. Die aus der Hoheit folgenden Einzelbefugnisse werden als Hoheitsrechte bezeichnet (z. B. die Münzhoheit). Dargestellt und repräsentiert werden sie durch Hoheitszeichen. Im Mittelalter hießen diese Hoheitsrechte Regalien.

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