Okkupation
In jüngerer Zeit zeichnet sich eine Besetzung auch dadurch aus, dass die Okkupationsmacht völkerrechtlich nicht zur legalen Exekutive wird. Im Gegensatz zur Annexion wird das fremde Territorium jedoch nicht dem eigenen Staatsgebiet staats- und völkerrechtlich einverleibt. Es wird keine Staatshoheit nach erlangter Gebietshoheit durch externe Machthaber auf deren Initiative hin errichtet, wodurch kein Gebietszuwachs erfolgt, und es wird kein Besatzungsgebiet zu Staatsgebiet. Nach Unabhängigkeit strebende Bevölkerungsgruppen bezeichnen häufig den Staat, der ihr Territorium beherrscht, als Besatzungsmacht, auch wenn es sich dabei um keine Okkupation im juristischen Sinne handelt. Okkupanten sind analog dazu einzelne Vertreter der Besatzungsmacht oder ihre im Lande anwesende Gesamtheit.
Bei der Okkupation wird zwischen friedlicher (occupatio pacifica) und kriegerischer Besetzung (occupatio bellica) unterschieden.
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