Naomi Seibt (* 18. August 2000 in Münster) ist eine deutsche Webvideoproduzentin und politische Aktivistin mit Wohnsitz in den USA, die durch ihre rechtsextremen Positionen und ihre Nähe zur Alternative für Deutschland (AfD) Bekanntheit erlangte. Sie wurde zunächst als ‚Gegenspielerin‘ zur Klimaaktivistin Greta Thunberg bekannt, da sie in ihren YouTube-Videos den menschengemachten Klimawandel leugnete und sich gegen die Klimaschutzbewegung positionierte. Im April 2021 wurde ihr YouTube-Kanal wegen Verstößen gegen die Gemeinschaftsrichtlinien, insbesondere aufgrund von Fehlinformationen und Belästigung, gesperrt, 2024 wurde er wieder freigeschaltet.
Im Jahr 2024 zog Seibt in die USA. Ihre Bekanntheit steigerte sich, als Elon Musk mehrfach ihre Beiträge auf seinem sozialen Netzwerk X (ehemals Twitter) teilte und kommentierte.
Leben
Naomi Seibt wurde am 18. August 2000 in Münster geboren und ist die Tochter der Rechtsanwältin LL.M. Karoline Seibt – Fachanwältin für Medizinrecht. Als Kind habe sie unter gesundheitlichen Herausforderungen gelitten und ihren Vater nie kennengelernt.
Nach der Grundschule besuchte Seibt das bischöfliche Gymnasium St. Mauritz in Münster. Im Jahr 2013 erreichte sie den ersten Platz im Bereich Physik beim Münsteraner Regionalwettbewerb des Schülerwettbewerbs „Jugend forscht – Schüler experimentieren“ und siegte 2014 beim Landeswettbewerb Nordrhein-Westfalen im Bereich Chemie. 2014 gewann sie einen Debattierpreis mit einem „veganen Manifest“, in dem sie ausführte, dass „Fleischkonsum durch den Menschen per se unmoralisch ist“.
2017 legte sie ihr Abitur ab und begann ein Studium der Volkswirtschaftslehre in Mannheim. Nach eigenen Angaben brach sie dieses Studium ab, um ein Fernstudium der Psychologie aufzunehmen.
Im Jahr 2019 traf Seibt auf Christopher Monckton, der den Kontakt zum Heartland Institute herstellte. Diese US-amerikanische Denkfabrik, die den Klimawandel leugnet, unterstützte Seibt über drei Monate hinweg mit einem monatlichen Betrag von 4.000 US-Dollar. Im Mai 2019 startete sie einen YouTube-Kanal, auf dem sie regelmäßig ihre Ansichten äußerte. Ihr erstes Video auf dem Kanal war ein Gedicht, mit dem sie an einem Wettbewerb der AfD teilnahm. Bekanntheit erlangte sie durch einen Auftritt im November 2019 auf der Jahreskonferenz der Klimaleugnerorganisation EIKE.
Im März 2020 sagte Seibt in einem Interview mit der FAZ, dass sie für sich „gerade keine wirkliche Zukunftsperspektive“ sehe und zuletzt „fast depressiv“ gewesen sei. Im März 2021 gab Seibt an, das Psychologiestudium abgebrochen zu haben, um sich selbstständig zu machen.
Im April 2021 wurde von YouTube zwischenzeitlich die Sperrung ihres YouTube-Kanals aufgrund von Verstößen gegen die Community-Richtlinien zu Fehlinformationen und Belästigung veranlasst. 2024 war der Kanal wieder erreichbar.
Im Jahr 2024 verlegte Seibt ihren Hauptwohnsitz in die Vereinigten Staaten, was sie im Gespräch mit der Jungen Freiheit damit begründete, dass Deutschland „aktuell zu gefährlich“ für sie sei; die Medien hätten sie zur „Zielscheibe“ gemacht. Aus den USA berichtete sie regelmäßig über den Präsidentschaftswahlkampf und schloss sich den Unterstützern von Donald Trump an. In einem Interview mit dem rechtsextremen Sender AUF1 sagte sie, die Gegenkandidatin Kamala Harris sei „nicht eloquent, […] nicht intelligent, […] überhaupt nichts“. Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2025 warb Seibt für ein Live-Video-Gespräch auf X zwischen der AfD-Politikerin Alice Weidel und dem US-Unternehmer Elon Musk.
Seit Juni 2024 hat Elon Musk über 40 Mal mit Beiträgen Seibts auf X interagiert. Laut einer Übersicht der internationalen Nachrichtenagentur Reuters zählt sie damit zu einer Gruppe europäischer Influencer, deren Inhalte er in den letzten Monaten besonders häufig aufgegriffen hat.
Ende Dezember 2024 hat Musk die AfD mindestens sechs Mal explizit in Tweets erwähnt und sich mehr als ein Dutzend Mal in weiteren Tweets mit Seibt ausgetauscht, hauptsächlich über deutsche Politik. Ende 2024 sprach Musk schließlich eine Wahlempfehlung für die AfD aus und begründete diese mit einem Video von Seibt. Bereits zuvor hatte Musk sich mehrfach auf Äußerungen von ihr bezogen. Nach Recherchen der Wochenzeitung der Freitag ließ sich Musk zuvor von Seibt die deutsche Parteienlandschaft erklären und kommentierte ein Kurzvideo von ihr mit dem Satz „Only the AfD can save Germany“ (nur die AfD kann Deutschland retten). In dem Kurzvideo warnte Seibt vor einer schwarz-grünen Koalition, die einen „öko-sozialistischen nationalen Suizid“ zeitigen würde.
Im Herbst 2024 besuchte Seibt laut ihrem X-Profil die Wahlparty von Donald Trump.
Seibts YouTube-Kanal verzeichnete im Dezember 2024 zirka 110.000 Abonnenten.
Im Oktober 2025 beantragte sie in den USA gemäß Abschnitt 208 des Immigration and Nationality Act (INA; Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz) politisches Asyl und behauptete, sie werde in ihrem Heimatland wegen ihrer politischen Ansichten und ihres Eintretens für die Meinungsfreiheit verfolgt.
Positionen
Während sich Seibt zunächst vor allem zu Klimathemen äußerte, propagiert sie mit Stand 2024 auch weitere rechte Narrative.
Attentat von Halle 2019
In einem Video des ZDF sagt Seibt nach dem Attentat auf die Synagoge in Halle 2019, dass „der Otto-Normalverbraucher-Deutsche“ ganz unten stehe, darüber kämen Muslime, und ganz oben stehe „der Jude als das Unterdrückungsmerkmal schlechthin“. Seibt verneinte später, sich antisemitisch geäußert zu haben, sie habe ausdrücken wollen, dass zwischen den Gruppen keine Unterschiede gemacht werden sollten. Imran Ahmed vom Center for Countering Digital Hate hielt es jedoch für offensichtlich, dass Seibt mit ihren Aussagen uralte Stereotype einer jüdischen Privilegiertheit zum Ausdruck bringe; Weiße würden nach dieser Sicht von Juden unterdrückt. Auf Nachfrage der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung führte Seibt aus, der Anschlag in Halle sei zwar antisemitisch motiviert gewesen und zu verurteilen, aber es sei „falsch, nur über jüdische Opfer zu sprechen“. Sie finde es nicht richtig, dass man „die Juden in den Himmel lobt“, da es „auch deutsche Opfer“ gegeben habe. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung ordnete diese Aussagen als „wirr und haarsträubend“ ein.
Kontakte zur neurechten Szene
Im Alter von sechzehn Jahren veröffentlichte Seibt erstmals einen Beitrag auf dem neurechten Blog Philosophia perennis. Ihre Mutter, die bereits zuvor auf dieser Plattform publiziert hatte, ebnete ihr dabei den Weg und schuf die Grundlage für ihre spätere Karriere als Meinungsmacherin in der neurechten Szene. Laut der Investigativ-Plattform Correctiv wurde Seibt bereits 2017 von David Berger unterstützt, dem Betreiber von Philosophia Perennis, in dem sie einen Gastbeitrag zum Thema Nationalismus veröffentlichen konnte. Kurz darauf habe die rechtsextreme Identitäre Bewegung in ihrem Blog auf ein Interview von Seibt verwiesen. Im Juli 2019 sei sie schließlich von Brittany Pettibone, der damaligen Freundin und heutigen Ehefrau von Martin Sellner, interviewt worden. Hierin zeige sich die Strategie eines „Netzwerkes“ aus der „Sphäre der Neuen Rechten“, „Nachwuchs“ aufzubauen, um „ein junges Publikum zu erreichen“.
In einem ihrer Videos bezeichnete Seibt laut dem Guardian den umstrittenen Internetaktivisten Stefan Molyneux, der der weiß-nationalistischen Alt-Right-Bewegung zugerechnet wird, als „Inspiration“. Ihre Mutter, die Rechtsanwältin Karoline Seibt, wies hingegen entschieden zurück, dass ihre Tochter die extreme Rechte unterstütze. Kurz darauf bestätigte Seibt jedoch in einem Interview auf Nachfrage, dass sie „weiterhin ein Fan, absolut“ von Molyneux sei. Im Jahr 2020 äußerte sie scharfe Kritik an der Sperrung von Molyneux’ YouTube-Kanal und verglich diese Maßnahme mit einer Bücherverbrennung.
Darüber hinaus engagierte sich Seibt für den verschwörungstheoretischen Autor und Journalisten Oliver Janich, indem sie einen Teil seines Buches Sicher ohne Staat auf Englisch für Spotify einsprach. Nach eigenen Angaben handelte es sich dabei um einen unentgeltlichen Freundschaftsdienst.
Interview-Anfragen für Seibt wurden von Sendern wie Fox News, InfoWars und RT Deutsch gestellt. Zudem trat sie in Beiträgen und Diskussionen auf den Kanälen von Verschwörungsideologen wie Oliver Flesch und Samuel Eckert auf.
Anfang Februar 2020 hielt Seibt eine Rede auf einem Empfang der AfD in Münster, Ende Februar 2020 sprach sie auf einer Nebenveranstaltung der Conservative Political Action Conference (CPAC) in den USA.
Im Sommer 2020 nahm Seibt an Episode 19 (Mit Rechten Reden) des Podcasts In extremen Köpfen des deutschen Psychologen Leon Windscheid teil, in dem unter anderem über ihr früheres Leben und ihre politischen Ansichten gesprochen wurde.
Anfang Januar 2025 bezeichnete sie in einem Interview mit der Berliner Zeitung den rechtsextremen identitären Aktivisten Martin Sellner als „guten Freund“, räumte aber ein, dass sie sich „beim Thema Migration“ nicht immer einig seien. Sie habe ihm angeboten, auf einem Livestream auf X mit ihm zu diskutieren, was auf sein Interesse gestoßen sei.
Klimawandelleugnung
Seibt trat im Zusammenhang mit EIKE und dem Heartland Institute, beides Organisationen aus der Klimawandelleugnerszene, in Erscheinung. Auf der „Internationalen Klima- und Energiekonferenz“ des AfD-nahen Klimaleugner-Vereins EIKE äußerte Seibt in einem Vortrag im November 2019, sie sei „früher selbst ‚Klimaalarmistin‘ gewesen“, habe dann aber angefangen, „Vieles in Frage zu stellen: den Feminismus, den ‚Kultursozialismus‘ – und schließlich das ‚99-Prozent-Märchen‘ vom menschengemachten Klimawandel“.
Recherchen von Correctiv und der ZDF-Sendung Frontal21 aus dem Jahre 2020 legen nahe, dass Seibt für das Heartland Institute Youtube-Videos produzieren sollte, um „Klimaschutzmaßnahmen zu verhindern“. Mit Seibt als junger Influencerin sollten junge Menschen als neue Zielgruppe für den Kampf gegen Klimaschutz erschlossen werden[ und sie „zum Star der Szene“ der Klimawandelleugner aufgebaut werden. Auch die Washington Post ging davon aus, dass Seibt vom Heartland Institute aufgebaut werde. Nach Darstellung der Tageszeitung Die Presse reagierte Seibt auf die Recherchen von ZDF und Correctiv mit einem Videobeitrag unter dem Titel „How dare you“ (eine Bezugnahme auf Greta Thunberg), in dem sie den investigativen Journalisten „Vertrauensbruch“ und „Verunglimpfung“ vorwarf. Seibt betonte in ihrem Beitrag, sie werde sich „nicht unterkriegen und entmutigen lassen“. Sie selbst bezeichnet sich als „Klima-Realistin“ und behauptet, der Einfluss der Menschen auf das Klima sei marginal.
Von verschiedenen Medien wurde Seibt als „Anti-Greta“ bezeichnet, die gegensätzliche Positionen zu Greta Thunberg vertrete. Unter anderem verwies die Washington Post darauf, dass Seibt Thunberg kopiere. Seibt bestritt dies gegenüber der Weltwoche.
Der Klimatologe Michael E. Mann kommentierte, der vermutliche Versuch des Heartland Institutes, Seibt als Anti-Greta aufzubauen, zeige, wie zynisch die Klimawandelleugnerszene sei. Diese fasse alles als Hütchenspiel um Ablenkung und Täuschung auf, mehr bleibe ihr nicht mehr übrig.
Das Ende ihrer Zusammenarbeit mit dem Heartland Institute begründete Seibt damit, verschiedene Social-Media-Unternehmen hätten ihre Accounts wegen „mangelnder Klimafreundlichkeit“ gekündigt, aus demselben Grund sei sie von der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt mit einem Bußgeld von 400 Euro belegt worden. Nach Recherchen von Thomson Reuters trifft dies aber nicht zu: Ihre Social-Media-Kanäle waren am 21. Mai 2020 sämtlich aktiv. Sie behauptete auch, die Landesmedienanstalt habe ihr mit der Löschung ihrer Accounts gedroht und das Bußgeld verhängt, weil sie in Kooperation mit dem Heartland Institute amerikanische Verschwörungstheorien verbreite. Die Landesmedienanstalt schrieb in einer Antwort auf eine Anfrage von Reuters, sie habe kein Bußgeld gegen Seibt verhängt, sondern lediglich die Löschung zweier Videos verlangt, in denen die Heartland Foundation erwähnt wurde, und verwies zur Begründung auf das deutsche Medienrecht, das Themenplatzierung gegen Entgelt verbietet. Ein weiterer Grund für die Beendigung der Zusammenarbeit ist nach Seibts Darstellung, dass die Arbeit für eine Lobbyorganisation der Öl- und Gasindustrie ihre Glaubwürdigkeit und ihr Plädoyer für maximale Freiheit und unbeschränkten Individualismus beschädige.
Falschinformationen zur COVID-19-Pandemie
Im Oktober 2020 hielt Seibt eine Rede beim von Abgeordneten der AfD organisierten Kongress der Freien Medien im Bundestag, in der sie den PCR-Test zur Nachweisführung des SARS-CoV-2-Virus, unter anderem von Christian Drosten entwickelt, vehement kritisierte. Sie behauptete, der Test entspreche nicht den wissenschaftlichen Standards und sei nicht spezifisch genug. Viele der von ihr vorgebrachten Positionen wurden durch Faktenchecks als weitgehend „falsch“ oder „unbelegt“ eingestuft.
QAnon-Inhalte
Seit Mai 2020 teilt Seibt über ihren Twitter-Account Informationen zur rechten Verschwörungsideologie QAnon, die Zahl ihrer Follower stieg danach an. In einem Livestream sagte sie Ende Juni 2020, sie halte es für möglich, dass die US-Organisation Planned Parenthood mit den Körperteilen abgetriebener Föten Handel treibe. Seibt war zumindest zeitweise davon überzeugt, dass das Onlinekaufhaus Wayfair auf seiner Webseite nicht nur Möbel anbiete, sondern in Wahrheit Kinder.
Politische Einordnung
2019 nannte Der Spiegel ihre Aussagen noch rechtskonservativ, 2024 dann rechtsextrem. Die FAZ schrieb 2020, dass „Dinge, die Seibt so sagt […] eine rechtsextreme und antisemitische Gesinnung“ nahe legten. Der Tagesspiegel bezeichnete Seibt 2024 als rechtsextrem und begründete dies u. a. damit, dass sie den Verschwörungsmythos des Großen Austauschs propagiere.
Seibt beschreibt sich als libertär und als Anhängerin des Anarchokapitalismus. Nach eigenen Angaben vom Juni 2019 befürwortete sie die direkte Demokratie und wählte die AfD, war jedoch kein Mitglied.
Antifa
Antifa (Kopfwort von Antifaschismus) wird von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages als ein „Oberbegriff für verschiedene, im Regelfall eher locker strukturierte, ephemere autonome Strömungen der linken bis linksextremen Szene“ definiert. Dabei handelt es sich um Ideen und Verhaltensweisen einer sozialen Bewegung ohne Organisationsstruktur, Anführer und Hauptquartier. Auf lokaler Ebene kann es jedoch Gruppierungen mit festeren Organisationsstrukturen geben.
Einstufung der Antifa als terroristische Organisation
Antifa ist eine militaristische, anarchistische Organisation, die ausdrücklich den Sturz der US-Regierung, der Strafverfolgungsbehörden und unseres Rechtssystems fordert. Sie nutzt illegale Mittel, um landesweit eine Kampagne der Gewalt und des Terrorismus zu organisieren und durchzuführen. Diese Kampagne umfasst koordinierte Bemühungen, die Durchsetzung von Bundesgesetzen durch bewaffnete Konfrontationen mit den Strafverfolgungsbehörden, organisierte Unruhen, gewaltsame Angriffe auf Beamte der Einwanderungs- und Zollbehörde sowie andere Strafverfolgungsbeamte und die regelmäßige Veröffentlichung persönlicher Daten (Doxing) und andere Drohungen gegen politische Persönlichkeiten und Aktivisten zu behindern. Antifa rekrutiert, schult und radikalisiert junge Amerikaner, um diese Gewalt auszuüben und politische Aktivitäten zu unterdrücken. Anschließend setzt sie ausgeklügelte Mittel und Mechanismen ein, um die Identität ihrer Mitglieder zu verschleiern, ihre Finanzierungsquellen und Operationen zu verbergen, die Strafverfolgung zu behindern und weitere Mitglieder zu rekrutieren. Personen, die mit Antifa in Verbindung stehen und in deren Namen handeln, koordinieren sich außerdem mit anderen Organisationen und Einrichtungen, um politische Gewalt zu verbreiten, anzustiften und voranzutreiben sowie rechtmäßige politische Meinungsäußerungen zu unterdrücken. Dieses organisierte Vorgehen, das darauf abzielt, politische Ziele durch Zwang und Einschüchterung zu erreichen, stellt inländischer Terrorismus dar.
Zensur in der Bundesrepublik Deutschland
Zensur in der Bundesrepublik Deutschland ist ein Thema aus der politischen Diskussion in Deutschland. Inhaltlich betrifft es unterschiedliche Bereiche: die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Pressefreiheit, die Freiheit der Kunst und den Jugendschutz. Ähnlich wie in anderen demokratischen Ländern ist die Frage, ob bestimmte Ereignisse, Maßnahmen, Zustände und Gesetze als Zensur bezeichnet werden können, gesellschaftlich umstritten. Eine Vorzensur als Zensur im klassischen Sinn ist nach dem Grundgesetz Artikel 5 („Eine Zensur findet nicht statt.“) verfassungswidrig. Das Thema „Zensur“ ist Bestandteil einer gesellschaftlichen Debatte über staatliche und behördliche Eingriffe wie Ermittlungen und Indizierungen durch die BzKJ, die durch den Artikel 5 des Grundgesetzes nicht ausgeschlossen sind, aber in Teilen der Gesellschaft als „Zensur“ wahrgenommen werden.
Zensur in Deutschland
Zensur hat in der Geschichte Deutschlands viele Formen angenommen. Verschiedene Regime haben die Presse, das Kino, die Literatur und andere Unterhaltungsmedien eingeschränkt. Im heutigen Deutschland garantiert das Grundgesetz grundsätzlich die Presse-, Meinungs- und Redefreiheit.
Heutzutage äußert sich Zensur hauptsächlich in Form der Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Medien (Beispiele hierfür sind Kinofilme und Videospiele) für ältere Jugendliche oder Erwachsene sowie in der Bekämpfung von vermeintlichen Online-Falschmeldungen, Hassreden und Desinformationen.
Darüber hinaus kann die Veröffentlichung von Werken, die die Rechte des Einzelnen verletzen oder als geeignet gelten, Volksverhetzung zu schüren, verboten werden. Der Besitz solcher Werke (einschließlich Adolf Hitlers „Mein Kampf“) ist jedoch im Allgemeinen nicht strafbar.
In den letzten Jahren hat sich die öffentliche Debatte über politische Äußerungen zum israelisch-palästinensischen Konflikt verschärft. Kritiker argumentieren, dass die deutsche Staatsräson – die das besondere Verantwortungsbewusstsein gegenüber Israel bekräftigt – dazu benutzt wurde, Einschränkungen der pro-palästinensischen Meinungsäußerung, des Aktivismus und des akademischen Ausdrucks zu rechtfertigen, auch von jüdischen Personen, die die Politik der israelischen Regierung kritisieren.
Im Jahr 2024 belegt Deutschland den 10. Platz im Index der Pressefreiheit.
Warum freie Meinungsäußerung Hassreden in Deutschland strafbar sind
Kann man in Deutschland seine Meinung frei äußern? Ja, aber nicht bedingungslos. Die Regeln zur Meinungsfreiheit sind in Deutschland strenger als beispielsweise in den Vereinigten Staaten.
Die Meinungsfreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes, der deutschen Verfassung, garantiert. Dieser Artikel stellt aber auch klar, dass diese Freiheit Grenzen hat, um beispielsweise Jugendliche, die Privatsphäre oder die persönliche Ehre zu schützen.
Der Schutz der persönlichen Ehre spielt im deutschen Rechtssystem eine besonders wichtige Rolle, sagte Rechtsanwalt Ralf Poscher, Direktor des Max-Planck-Instituts für Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg. „Dies hat seinen Ursprung in einer Zeit, in der Ehrbegriffe noch viel wichtiger waren. Sie wurden damals auch vom Bürgertum übernommen und in unser Rechtssystem integriert.“
Ist Verleumdung erlaubt?
In Deutschland ist es eine Straftat, andere zu beleidigen, und es ist auch illegal, Lügen zu verbreiten, die andere herabwürdigen. Das bedeutet, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland deutlich stärker eingeschränkt ist als beispielsweise in den USA, sagt Nadine Strossen, Professorin an der New York Law School. Strossen, ehemalige Präsidentin der American Civil Liberties Union (ACLU), ist bekannt als vehemente Verfechterin der Meinungsfreiheit.
„Das erste Zusatzgesetz zur Verfassung der Vereinigten Staaten, unsere Verfassungsbestimmung zum Schutz der Meinungsfreiheit, ist eines der stärksten – ich denke, man kann mit Fug und Recht behaupten, es sei das weltweit am besten die Meinungsfreiheit schützende nationale Gesetz“, sagt Strossen. Der erste Verfassungszusatz verbietet Gesetze, die die Meinungsfreiheit einschränken.
Das bedeutet auch, dass Beleidigungen und verleumderische Lügen weitgehend von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. „Wenn Sie also der Meinung sind, dass die Botschaft hasserfüllt ist, oder dass sie extremistisch ist, oder dass sie zu Gewalt aufruft: Welchen negativen Inhalt die Botschaft auch immer hat, das allein wird in unserem Land niemals ausreichen, um ihre Unterdrückung zu rechtfertigen.“
Die Leugnung des Holocaust ist illegal
Strossens Vater überlebte das Konzentrationslager Buchenwald. Dennoch ist sie der Meinung, dass es auch legal sein sollte, den Holocaust zu leugnen. In Deutschland hingegen ist die öffentliche Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords eine Straftat.
Dies fällt unter den Begriff der „Aufstachelung zu Hass“. Wer zu Hass oder Gewalt gegen bestimmte ethnische, religiöse oder nationale Gruppen aufstachelt, kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Die Äußerung politischer Meinungen ist erlaubt, solange es sich nicht um Hassreden handelt, sagt Rechtsexperte Poscher. „Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit schützen alle Arten von Meinungen. Auch diejenigen an den extremen Rändern des politischen Spektrums.“
Aus diesem Grund ist es beispielsweise rechtsextremen Gruppen in Deutschland erlaubt, Demonstrationen abzuhalten. „Selbstverständlich dürfen sie die Grenze nicht überschreiten, wenn es um Einschüchterung, Beleidigungen, Herabwürdigung und Ähnliches geht, aber es ist ihnen durchaus gestattet, Ideen zu verbreiten, die nicht mit der Verfassung übereinstimmen.“
Erst wenn diejenigen, die als Feinde der Verfassung gelten, sich so organisieren, dass sie eine Bedrohung für die Demokratie darstellen, darf der Staat eingreifen. In diesem Fall können auch Vereine und Parteien verboten werden. Ziel dieser sogenannten „wehrhaften Demokratie“ ist es, zu verhindern, dass Deutschland erneut zu einer Diktatur wird, wie es während der NS-Zeit der Fall war.
Ist es besser, etwas zu ignorieren, als es zu verbieten?
Strossen ist überzeugt, dass all dies gut gemeint ist. Sie sagt jedoch, dass man dem Ziel, die Menschenwürde zu schützen, dadurch nicht näherkommen würde. „Ich denke, dieser bevormundende Ansatz schränkt nicht nur die individuelle Freiheit ein, sondern ist letztendlich auch wirkungslos“, sagte sie. „Die Geschichte zeigt, dass man die größte Aufmerksamkeit für seine Botschaft erregt, indem man darauf hofft, dass jemand dagegen protestiert und versucht, sie zu unterdrücken.“
„Ein sehr beunruhigender Trend ist der Aufstieg der AfD“, sagt Strossen und bezieht sich dabei auf die rechtsextreme Partei Alternative für Deutschland (AfD), deren Zustimmungswerte sich in den letzten drei Jahren verdoppelt haben. „Viele Analysten sagen, dass dies nicht trotz der Bemühungen, hasserfüllte Äußerungen – auch von führenden Politikern dieser Partei – zu bestrafen, geschieht, sondern gerade deswegen. Das erhöht die Aufmerksamkeit, das steigert die Sympathie und das schürt Misstrauen gegenüber den etablierten Parteien.“ Strossen ist der Ansicht, dass es deshalb besser sei, Hass und Hetze zu ignorieren, anstatt sie zu verbieten. Falsche Behauptungen könnten widerlegt werden, sagt sie.
Die Debatten über die Grenzen der Meinungsfreiheit haben sich seit dem Aufkommen der sozialen Medien verschärft. Es ist nun jedem möglich, seine Meinung öffentlich zu äußern – selbst wenn dies die Verbreitung von Hass und Hetze bedeutet.
Laut einer vom deutschen Familienministerium in Auftrag gegebenen Studie wurde fast jeder zweite Mensch in Deutschland online verbal beleidigt. Ein Viertel der Befragten gab an, körperlicher Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein, und 13 % berichteten von sexualisierter Gewalt. 55 % der Befragten gaben an, sich infolgedessen seltener an Online-Diskussionen zu beteiligen.
Ralf Poscher bezeichnet diese Online-Debattenkultur als „entmenschlichend“. „Wo Menschen herabgewürdigt, beleidigt und mit einer Flut von Hasskommentaren überzogen werden. Das führt auch dazu, dass viele Menschen nicht mehr an öffentlichen Debatten teilnehmen.“ Doch genau das ist die Grundlage einer lebendigen Demokratie. Es spricht daher vieles dafür, „auf ein gewisses Maß an Höflichkeit in der öffentlichen Debatte zu bestehen“.
Laut Strossen ist Deutschland den USA in puncto Schutz von Äußerungen mit sexuellem Inhalt oder Darstellungen von Nacktheit voraus. Sie formulierte es so: „Wir Amerikaner sind bekanntermaßen prüde.“ Die Darstellung der Brüste einer stillenden Frau – das wäre in den USA ein Grund für das Eingreifen der Zensurbehörden, sagt sie.
Deutschland weist die US-Vorwürfe der Zensur in einem Menschenrechtsbericht zurück
Dem Bericht selbst wird politische Voreingenommenheit vorgeworfen, da die USA die Kritik an Israel und El Salvador abgemildert hätten. Deutschland wies den Bericht zurück und erklärte, es verfüge über „ein sehr hohes Maß an Meinungsfreiheit“.
Laut dem Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums von 2024 sind die Menschenrechte, wie beispielsweise die Meinungsfreiheit, in Deutschland und anderen europäischen Ländern bedroht.
Der Bericht, der in früheren Jahren als verlässliche Referenzquelle für die weltweite Menschenrechtsarbeit galt, wurde von Menschenrechtsgruppen dafür kritisiert, dass er zahlreiche Auslassungen und falsche Darstellungen enthalte, um den politischen Zielen der aktuellen US-Regierung zu entsprechen.
Die deutsche Regierung wies den Bericht zurück.
„In Deutschland gibt es keine Zensur“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer.
„Wir haben in Deutschland ein sehr hohes Maß an Meinungsfreiheit, und wir werden diese auch weiterhin in jeder Form verteidigen“, fügte er hinzu.
Was stand in dem Bericht über Deutschland?
„Die Menschenrechtslage in Deutschland hat sich im Laufe des Jahres verschlechtert“, heißt es in einer Zusammenfassung des Berichts zum Thema Deutschland.
„Zu den gravierenden Menschenrechtsproblemen gehörten Einschränkungen der Meinungsfreiheit und glaubwürdige Berichte über Verbrechen, Gewalt oder Gewaltandrohungen, die durch Antisemitismus motiviert waren“, hieß es in dem Bericht.
Der Bericht stellte jedoch fest, dass die deutsche Regierung „einige glaubwürdige Schritte unternommen hat, um Beamte, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen.“
Der Bericht knüpft an Äußerungen des US-Vizepräsidenten JD Vance vom Februar an, in denen er Deutschland und andere europäische Verbündete beschuldigte, die Meinungsfreiheit einzuschränken und rechtsextreme Parteien, darunter die Alternative für Deutschland (AfD), an den Rand der Gesellschaft drängen zu wollen.
Seine Äußerungen wurden vom deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz als „aufdringlich“ bezeichnet.
Samthandschuhe für Israel und El Salvador
Der Bericht widmet Israel einen deutlich kleineren Abschnitt als im letzten Jahr und erwähnt weder die schwere humanitäre Krise noch die Zahl der Todesopfer im Gazastreifen inmitten der andauernden Offensive Israels gegen die palästinensische Miliz Hamas.
El Salvador, das im Bericht der Biden-Regierung von 2023 als Land mit „erheblichen Menschenrechtsproblemen“ beschrieben wurde, kam auch 2024 glimpflich davon.
„Es gab keine glaubwürdigen Berichte über schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen“, hieß es in dem Bericht von 2024 über das zentralamerikanische Land, dessen Präsident Nayib Bukele beschuldigt wird, rechtswidrige und willkürliche Tötungen, Folter und harte Haftbedingungen zu verantworten.
Die Beziehungen der Trump-Regierung zu El Salvador haben sich in den letzten Monaten verstärkt. Washington nutzt ein Hochsicherheitsgefängnis in dem Land, um Migranten unterzubringen, die im Rahmen drakonischer neuer Migrationsbestimmungen abgeschoben wurden.
Der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine wurde in dem Bericht hauptsächlich als „Russisch-Ukrainischer Krieg“ bezeichnet, obwohl darin auch erwähnt wurde, dass russische Streitkräfte und Beamte Berichten zufolge Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine begangen haben.
Im Gegensatz dazu wurden Länder wie Südafrika und Brasilien, mit deren Regierungen Trump in Konflikt geraten war, scharf kritisiert – eine Kritik, die im Bericht von 2023 nicht enthalten war.
„Spiegelt die sowjetische Propaganda wider“
Der Bericht wurde mit Verspätung veröffentlicht, da von US-Präsident Donald Trump ernannte Beamte einen früheren Entwurf überarbeitet hatten, um ihn an die Außenpolitik und die ideologische Ausrichtung seiner Regierung anzupassen.
Er wurde nach einer umfassenden Umstrukturierung des Ministeriums erstellt, in deren Verlauf Hunderte von Mitarbeitern entlassen wurden, viele davon aus dem Büro für Demokratie, Menschenrechte und Arbeit, das maßgeblich an der Erstellung des Berichts beteiligt ist.
In April, Secretary of State Marco Rubio wrote in an opinion piece that the bureau had become a nest of “left-wing activists” and pledged that the Trump administration would change its focus in favor of “Western values.”
„Der Bericht zeigt, was passiert, wenn politische Agenden Vorrang vor den Fakten haben“, sagte Josh Paul, ehemaliger Beamter des Außenministeriums und Direktor der Nichtregierungsorganisation A New Policy.
„Das Ergebnis ist ein stark gekürztes Dokument, das eher einer sowjetischen Propagandaveröffentlichung als einem Bericht eines demokratischen Systems ähnelt“, sagte er der Nachrichtenagentur Reuters.
Die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und Human Rights Watch kritisierten den Bericht ebenfalls und erklärten, die Trump-Regierung habe einige Berichte über Menschenrechtsverletzungen falsch dargestellt und andere weggelassen, um ihrer politischen Agenda zu entsprechen.
Die Sprecherin des Außenministeriums, Tammy Bruce, verteidigte den Bericht jedoch und sagte, er sei umstrukturiert worden, um die Lesbarkeit zu verbessern und zu verhindern, dass er zu einer Liste „politisch voreingenommener Forderungen und Behauptungen“ werde.
Naomi Seibt beantragt Asyl in den USA
Naomi Seibt gibt an, in Deutschland bedroht zu werden und von Sicherheitsbehörden überwacht zu sein. Nun erklärte sie, sie habe deshalb politisches Asyl in den Vereinigten Staaten beantragt. Unterstützung findet sie bei der Republikanerin Anna Paulina Luna. Abgeordnete Luna hilft Naomi Seibt, die vor Antifa und deutscher Zensur flieht, in den USA Asyl zu beantragen.
Präsident Trump erwägt Berichten zufolge auch, Europäern, die wegen der Äußerung migrationskritischer und konservativer Ansichten Zensur ausgesetzt sind, die Möglichkeit zu geben, Asyl zu beantragen. Vizepräsident J.D. Vance hat wiederholt vor der Aushöhlung der Meinungsfreiheit in Großbritannien und der Europäischen Union (EU) gewarnt.
Amnesty International
Amnesty International hat Bedenken hinsichtlich der Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland geäußert, insbesondere in Bezug auf Proteste im Zusammenhang mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt. Die Organisation kritisierte das Verbot von Demonstrationen, den übermäßigen Einsatz von Polizeigewalt und die vage formulierten Gesetze auf Landes- und Bundesebene, die das Recht auf Protest einschränken.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Amnesty International argumentiert, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland zwar verfassungsrechtlich geschützt sind, die praktische Anwendung der Gesetze und das Vorgehen der Behörden in den letzten Jahren diese Rechte jedoch unangemessen eingeschränkt haben.
Bundestagswahl 2025: Meinungs- und Versammlungsfreiheit für alle schützen
Friedlicher Protest wird in vielen Staaten der Welt zunehmend kriminalisiert und verfolgt – auch in Deutschland. Diese gefährliche Entwicklung höhlt die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit aus. Eine lebendige Demokratie braucht aktive Bürger*innen, die ihre Stimme erheben können – ohne Angst vor Repressionen. Die Bundesregierung muss die Meinungs- und Versammlungsfreiheit besser schützen!
Friedlicher Protest ist kein Privileg, sondern ein Menschenrecht. Weltweit gehen Staaten jedoch zunehmend mit Gewalt und Repression gegen friedliche Demonstrierende vor und missachten damit deren Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Im Iran ist die Situation seit den “Frau, Leben, Freiheit”-Protesten besonders dramatisch: Friedliche Demonstrierende wurden erschossen, entführt, gefoltert, in unfairen Prozessen zu langen Haftstrafen und zum Tode verurteilt. Die Bundesregierung muss sich vehement gegen die Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen an Demonstrierenden weltweit einsetzen und die Meinungsfreiheit entschlossen verteidigen.
In Europa lässt sich z. B. im Zusammenhang mit Klimaprotesten ein besorgniserregender Trend beobachten: Ob in Spanien, Italien oder der Türkei – Klimaaktivist*innen werden als “Öko-Terroristen” oder “Kriminelle” dämonisiert. Die Behörden setzen ein ganzes Arsenal repressiver Maßnahmen ein, um legitimen Protest zu unterbinden und zu kriminalisieren. Dazu zählen Stigmatisierung, unverhältnismäßige Strafverfolgung und der Einsatz neuer Technologien zur Überwachung und Abschreckung von Demonstrierenden.
Ziel der Bundesregierung sollte sein, eine lebendige Protestkultur zu fördern, die unterschiedliche Sichtweisen widerspiegelt und dabei sowohl die Menschenrechte als auch die öffentliche Sicherheit respektiert. Doch wird auch in Deutschland Protest zunehmend als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt. Besonders betroffen sind Klimaaktivist*innen sowie Aktivist*innen, die sich mit Palästina solidarisch zeigen. Die Ermittlungen gegen Mitglieder der “Letzten Generation” wegen “Bildung einer kriminellen Vereinigung” stellen einen schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit dar, der auch andere Teile der Klimabewegung trifft. Palästina-solidarische Demonstrationen werden oft “präventiv” verboten. Als Begründung dienen dabei diskriminierende und rassistische Stereotype über pauschal “gewaltbereite” Protestteilnehmer*innen.
Besorgniserregend ist auch die Zunahme unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei, die auf aggressive Taktiken wie Einkesselungen, Schmerzgriffe oder den Einsatz von Wasserwerfern setzt.
Die Bundesregierung darf diese Entwicklung nicht unterstützen, sondern muss klare Kante zeigen: Nach innen, indem sie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit konsequent schützt und diskriminierender Praktiken gegenüber friedlichen Demonstrierenden bekämpft. Und nach außen durch eine Außenpolitik, die das Recht auf friedlichen Protest als unveräußerliches Menschenrecht verteidigt. Deutschland muss als demokratisches Vorbild agieren und sich für den Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im eigenen Land und weltweit einsetzen.
Forderungen der Amnesty International:
_ Legitimer Protest muss im politischen Diskurs positiv dargestellt werden, anstatt ihn zu diffamieren.
_ Die Bundesregierung muss Gewalt gegen Demonstrierende weltweit klar als Menschenrechtsverletzung benennen und bekämpfen. Dies erfordert ein aktives Engagement im Rahmen der Vereinten Nationen und die Unterstützung völkerstrafrechtlicher Institutionen zur Verfolgung von Gewalt gegen Demonstrierende, sowie Strafverfolgung nach dem Weltrechtsprinzip in Deutschland.
_ Deutschland muss auf EU-Ebene Vorreiter für Meinungs- und Versammlungsfreiheit sein. Das Europäische Parlament muss die Menschenrechtslage in allen Mitgliedstaaten überwachen. Wichtig sind auch strenge Regelungen für sogenannte “weniger tödliche Waffen” und Einschränkungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Überwachung von Demonstrant*innen.
_ In Deutschland selbst muss die Bundesregierung Protest als ein wichtiges Menschenrecht stärken, anstatt ihn zu kriminalisieren. Das bedeutet:
_ keine präventiven Versammlungsverbote oder Präventivhaft für friedliche Protestierende.
_ Klimaaktivist*innen sowie palästina-solidarische Demonstrant*innen müssen vor Verfolgung, Bedrohung und Gewalt geschützt werden.
_ Paragraf 129 StGB (“Bildung einer kriminellen Vereinigungen”) muss reformiert werden, weil er häufig missbraucht wird, um gegen friedliche Proteste vorzugehen.
EXCLUSIVE: Top German Journalist Naomi Seibt Joins Alex Jones In-Studio To Ask President Trump For Political Asylum From The Police State Persecution Of Government Tyranny!
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