Lex Ripuaria

Lex Ripuaria

Näherung des altfränkischen Sprachraums der Spätantike, ohne kleinere Sprachinseln in Gallia Belgica.
Legende:

  • Altfränkische Varietäten (1.)
  • Nordsee- (2.) und Elbgermanische (3.) Varietäten
  • Romanische Varietäten
  • Somme-Aisne-Linie, nördlich davon dominieren germanische Ortsnamen.
  • Grenze der späteren, aus den elbgermanischen Gebieten verbreiteten, althochdeutschen Lautverschiebung im 7. Jahrhundert
Entstehung des Frankenreichs. Ripuarien ist rot eingezeichnet.
Das römische Köln, 3. bis 4. Jahrhundert bevor es von den Franken erobert wurde (Schaubild im Römisch-Germanischen Museum)
Darstellung eines Gerichtskampfes, wie in der Lex Ripuaria geregelt (hier ein Beispiel aus dem Jahre 1409)
Goldmünze mit dem Bild Dagoberts I., zu dessen Regierungszeit die Lex Ripuaria entstand

Die Lex Ripuaria (auch Lex Ribuaria) ist eine Sammlung von in Latein verfassten Gesetzestexten, die Anfang des 7. Jahrhunderts während der Herrschaft des austrasischen Königs Dagobert I. für das Gebiet des Herzogtum Ripuarien erschienen ist. Die Gesetzessammlung orientierte sich am Gesetz der Salischen Franken (Lex Salica) aus den Jahren 507 bis 511, betonte aber traditionelles Fränkisches Recht. Demgegenüber enthielt die Lex Salica auch noch umfassende gesetzliche Regelungen für die römische bzw. galloromanische Bevölkerung.

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